Mia hat geschrieben:
hej,
ja, beim Kauf gehört dir die Wohnung, und nicht wie sonst hier ueblich, nur das recht in dieser zu Wohnen.
Wohl kann dies gebildet werden als eine Art Vereinigung, mit mindestens 3 Parteien. Sprich wie in Deutschland wo dann Ruecklagen gezahlt werden wenn Renovierungen o.ä. bezahlt werden muessen.
Mia
Hej Mia,
die von Dir angesprochene Vereinigung wird von den Eigentümern der Wohnungen gebildet,
nachdem sie Eigentümer geworden sind. (Eigentümerversammlung). Diese Versammlung bestimmt dann den Hausverwalter, der die monatlichen Beträge für Reparaturen der Gemeinschaftsanlagen und für Rücklagenbildung etc. einzieht.