Zitat:
in den Dokumenten steht sogar, dass man, nachdem man ihn aus dem Gefängnis getragen hat, die Tore schnell schliessen musste, weil er sonst wieder zurückgekehrt wäre ...
So ein Einzelfall isses vielleicht gar nicht.
In den wilden Achtzigern bekam ich mal wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe eine Ladung "zum Antritt einer Restersatzfreiheitsstrafe", worin auch die Bedingungen genannt wurden, unter denen ich überhaupt im Knast aufgenommen werden durfte, u.a.
- nur werktags zwischen 8 und 15 Uhr
- mein Auto durfte nicht vorm Knast geparkt werden, und vor allem:
- "Sie müssen damit rechnen, abgewiesen zu werden, wenn Sie alkoholisiert sind oder unter Drogen stehen."
Man stelle sich vor, ich stehe schwankend vorm Knasttor, trommle an die Tür und lalle: "Ich will da rein", und keiner lässt mich
