Wenn man von Datenschutz spricht, so vergisst man oft, dass die europäische Regelung in jedem Land zu leicht veränderten Gesetzen führte und Ausnahmen zulässt. So riskiert jemand nach
schwedischem Personuppgiftslag (PUL), der auf seiner Homepage jemanden mit Angabe seiner Religionszugehörigkeit oder der Angabe seines ethnischen Ursprungs veröffentlicht unter Umständen juristische Probleme, während ein Journalist oder selbst der Autor eines Sachbuches sich für die gleiche Handlung auf die Pressefreiheit berufen kann.
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