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alter Schwede
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Verfasst: 1. April 2011 06:48 |
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ES kommt immer darauf an was es für ein Gewerbe ist. Das du es hier in S beim Skatteverket anmelden mußt, denke ich schon, wenn du deinen Wohnsitz nach S verlegst. Bleibst du aber mit Wohnsitz in D dann wirst du weiterhin in D steuerpflichtig sein. Ich würde aber in jedem Fall vorher mit der Kommune deiner Wahl verbindung aufnehmen, da du ja für ein Gewerbe auch entsprechenden Platz brauchst und möglicherweise Umsatzsteuerpflichtig bist. Es empfielt sich auch Kontakt zu einem schwedischen Revisor herzustellen, da sich das schwedische Steuerrecht erheblich vom deutschen unterscheidet. Gruß aus dem Värmland Andreas
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Bella
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Verfasst: 1. April 2011 17:12 |
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Hey ich möchte hier in Schweden leben aber mein deutsches Gewerbe mitnehmen sozusagen.
Was meinst du mit Revisor???????
Bella
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alter Schwede
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Verfasst: 1. April 2011 17:35 |
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Revisor ist ein Steuerberater. Wenn du hier leben möchtest, dann mußt du auch dein Gewerbe hier beim Skatteverket anmelden. Gruß Andreas
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Bella
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Verfasst: 1. April 2011 17:39 |
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Hallo Okay den Begriff STEUERBERATER kenne ich. Ha Ha Also ich kann hier einfach beim Skatteverket mein Gewerbe aus Deutschland anmelden und dann läuft alles???? Mit der Personennummer und so??? Ich will ganz neu anfangen in Schweden.. Deswegen so viele blöde Frage.!!!! Gruß Bella
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filainu
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Verfasst: 1. April 2011 19:11 |
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Naja, aber du mußt es in D abmelden, und wenn du Inventar oder waren mit nach schweden nimmst aus deiner deutschen Firma, dann muß das versteuert werden.
Die Abmeldung in D ist ja nachdem was du hier machst und wie umfangreich dein Unternehmen ist, auch mit arbeit verbunden........... habe das grade gemacht, hier in D ein gewerbe abzumelden
_________________ ich beherrsche die deutsche Rechtschreibung, ich schreibe nur manchal zu schnell und mein U auf der Tastatur klemmt
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Bella
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Verfasst: 1. April 2011 20:03 |
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Hallo und so wie ich das höre war es extrem schwierig das deutsche Gewerbe abzumelden. Also wäre es besser in Deutschland alles "sausen"zu lassen und einfach hier in Schweden ein neues Gewerbe anmelden???
Wie funktioniert das am einfachsten???
Bella
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Bella
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Verfasst: 1. April 2011 20:06 |
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Mit wieviel Kosten muss ich da rechnen???????
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Bella
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Verfasst: 1. April 2011 20:06 |
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Und wie schnell bekomme ich dann eine Personnummer???
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alter Schwede
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Verfasst: 2. April 2011 07:07 |
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Personennummer beim Skatteverket beantragen, dauer ca 14 Tage, vorher natürlich einen Wohnsitz suchen den du angeben mußt. In D das Gewerbe abmelden, es nützt dir nichts mehr. Was das Einführen von Inventar angeht, wir mußten damals nichts bezahlen, weils als Umzugsgut mitgenommen wurde. Waren welche du aus D beziehst, da bezahlst du keine Momms, weil es Warenbewegungen innerhalb der EU sind. Also bei Angabe von schwedischer Steuernummer keine MWSt. in D bezahlen, wohl aber dann in S bei der monatlichen Steuererklärung angeben als Betriebskosten ( den Warenwert ). Es kommt ja drauf an wie umfangreich das ganze ist. Also kurz und gut, das kostengünstigste ist in D alles abzubrechen und abzumelden und hier neu anzumelden, denn du beginnst ja hier in jedem Falle bei 0. Darf ich fragen um was für ein Gewerbe es sich handelt und wo du hier hin möchtest ? Ich hab den Eindruck das du mal was von Schweden gehört hast und jetzt nen Schnellschuß machst weil es in D nicht richtig läuft. Du solltest aber wissen, das dir hier auch keine gebratenen Tauben ins Maul fliegen, das es hier auch nicht so einfach ist die konservativen Schweden von neuem zu überzeugen. Gruß Andreas
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filainu
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Verfasst: 2. April 2011 07:49 |
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wie meinst du das alles sausen lassen? du kannst nicht einfach aufhören, die merken doch das du keine steuern mehr zahlst. Wenn du hier weg gehts, mußt du das Gewerbe abmelden, gehst also zur gemeinde und machst eine gewerbeabmeldung. Kostet 20 Euro. Danach gehts los, dann bekommst du Post vom Finanzamt, mußt nen Fragebogen ausfüllen wieso warum weshalb und wobon du in zukunft lebst, dann mußt du innerhalb eines Monats nach geschäftsaufgabe eine Umsatzsteuererklärung fürs laufende Jahr abgeben, dann werden natürlich insofern vorhanden stille reserven aufgedeckt, du mußt ne steuererklärung machen, wo du natürlich entsprechend angeben mußt, was noch an wert in deiner firma war, wenn du es nicht verkauft hast und es nicht geringfügig oder bereits abgeschrieben ist, geht es natürlich als privatentnahme in den gewinn.
Also egal wie du es machst, du mußt dein gewerbe hier abmelden, denn sonst müßtest du ja weiterhin umsatzsteuervoranmeldungen etc machen
Will damit ja auch nur sagen, du solltest das alles rechtzeitig machen nicht, morgen gehe ich weg, melde ich heute mal mein geschäft ab.
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Framsidan
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Verfasst: 2. April 2011 07:53 |
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alter Schwede hat geschrieben: Ich hab den Eindruck das du mal was von Schweden gehört hast und jetzt nen Schnellschuß machst weil es in D nicht richtig läuft. Du solltest aber wissen, das dir hier auch keine gebratenen Tauben ins Maul fliegen, das es hier auch nicht so einfach ist die konservativen Schweden von neuem zu überzeugen. Gruß Andreas
Alter Schwede ich habe das gleiche Gefühl wie du Wenn man ein Gewerbe in einem fremden Land anfangen will, erkundigt man sich doch schon mal vorher über das wie und was oder? Man muss da schon in etwa wissen wie alles läuft Framsidan
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filainu
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Verfasst: 2. April 2011 09:44 |
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alter Schwede hat geschrieben: Was das Einführen von Inventar angeht, wir mußten damals nichts bezahlen, weils als Umzugsgut mitgenommen wurde. ja aber das war eigentlich nicht richtig, wenn du das inventar hier in D in der firma hattest, mußt du es entnehmen, nicht einfach als Umzugsgut mitnehmen, also rechtlich richtig....... wo kein Kläger so kein Richter. Und alles was du in D privat gekauft hast, auch wenn es inventar für ne Firma ist ist kein Problem, ging ja nur um die sachen die von einer firma in D in die Firma in S übergehen, die müssen versteuert werden weil du sie hier rausnimmst, also privatentnahme sozusagen
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Mia
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Verfasst: 2. April 2011 12:50 |
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alter Schwede hat geschrieben: Waren welche du aus D beziehst, da bezahlst du keine Momms, weil es Warenbewegungen innerhalb der EU sind. Gruß Andreas Nicht dass ein falsches Bild ensteht. Man bezahlt zwar keine Moms in SE ist aber wohl in der Pflicht die Moms selbst zu errechnen und abzufuehren. Ist man berechtigt zum Momsavdrag (nicht jeder ist das und auch nicht jede Warenueberfuehrung) ist es ja nur eine Buchfuehrungsgeschichte, dennoch muessen die Werte in der Buchfuehrung auftauchen und in der Deklaration. Sprich nicht nur der Warenwert wird als Ausgabe geltend gemacht sondern die berechnete Moms muss angegeben werden.( Im BAS kontoplan 2615 und 2645). Das wird gerne mal vergessen.... Gruss Mia
Zuletzt geändert von Mia am 2. April 2011 15:08, insgesamt 2-mal geändert.
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Bella
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Verfasst: 2. April 2011 15:04 |
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Na erstmal danke für die tollen Antworten. Aber es ist nicht ganz so wie einige der Schreiber denken. Bella
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