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BeitragVerfasst: 24. Januar 2011 12:50 
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Hej!

Ich habe bei meiner Suche leider nichts dazu gefunden.

Wir waren bis Mai in D gemeldet und haben dort auch Steuern bezahlt und ab Mai waren wir in S gemeldet und zahlen natürlich seitdem hier unsere Steuer auf das Gehalt. Wo machen wir denn nun die Steuererklärung?

Wie habt Ihr es mit Eurer ersten Einkommensteuererklärung gehalten nach Eurer Auswanderung.
Laut Deutschem Finanzamt muss ich sowohl in Deutschlad wie auch in Schweden eine Erklärung machen, allerdings steht in dem Steuerbogen von Deutschland das bei "Zeitweise uneingeschränkter Steuerpflicht" nur eine Erklärung gemacht werden darf...dann findet man im Internet immer sowas wie 180 Tage in einem Land...aber das bezieht sich auch immer nur auf Arbeit in anderem Land als Wohnsitz :? und wenn nur eine Erlärung....mache ich die dann in D oder in S??? :roll:

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LG
Nicki
··················
Die beste Möglichkeit Dankbarkeit auszudrücken ist es, Wissen und Hilfe, wann immer möglich, anderen zuteil werden zu lassen.


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BeitragVerfasst: 24. Januar 2011 16:08 
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Hallo, ich habe eine PN geschickt. gruß Norrfan


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BeitragVerfasst: 24. Januar 2011 16:17 
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warum PN? das würde sicherlich auch noch andere (z.B. mich) interesieren, wie das gerade in dem Umzugsjahr abläuft und wo man sich nun erklären muß

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ich beherrsche die deutsche Rechtschreibung, ich schreibe nur manchal zu schnell und mein U auf der Tastatur klemmt


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BeitragVerfasst: 24. Januar 2011 17:47 
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Hi,

also ich habe in Oesterreich eine Steuererklaerung gemacht und werde in Schweden eine machen. Ich weiss nicht wie das in D ist, aber in Oe kriegt man meistens eine Rueckzahlung wenn man nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat. Deswegen wuerde ich allen empfehlen eine im alten Land zu machen, zumindest diejenigen die in einem Angestelltenverhaeltnis waren.

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November 09: der Blick in die Ferne ... werde ich es wirklich schaffen?
Januar 11: Oh ja ... ich habs geschafft! :-)


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BeitragVerfasst: 24. Januar 2011 22:22 
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Hallo, gern noch mal für alle Interessenten:
Für die in D erzielten Einkünfte muss eine deutsche Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Man findet alle Formulare und Erklärungen dazu unter www.formulare-bfnv.de.
Um die schwedische Erklärung muss man sich keine Sorgen machen, weil die automatisch vom skatteverket zugeschickt wird. In ihr sind alle Angaben enthalten, man muss nur prüfen, ob das so stimmt. Ist das der Fall, dann per Papier oder mit dem Internetcode bestätigen. Hat man weiterhin in D Einkünfte z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge, muss man dafür auch jedes jahr in D eine ESt-Erklärung abgeben. Ich empfehle immer, das auf jeden Fall zu tun, weil das Abgeben der Erklärung Bringepflicht ist.
Viel Erfolg! Norrfan
Rädisa, es kann sein, dass die Steuergesetzgebung und die dazugehörigen Anwendungsvorschriften in österreich ganz anders sind als in D, darum muss man vorsichtig sein mit Ratschlägen.


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BeitragVerfasst: 24. Januar 2011 23:06 
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Hi Norrfan,

du hast recht, genau deswegen war ich vorsichtig beim Ratschlaege geben und habe geschrieben dass dies nur in Oe so ist :bowler: Vielleicht lesen ja auch irgendwann n paar Oesis nach. Wir in Oe koennen ueber finanzonline.at vorkalkulieren was bei der Steuererklaerung rauskommt und zumindest im Angestelltenverhaeltnis dann entscheiden ob wir diese Erklaerung machen wollen oder nicht. Ich hatte bis Mai gearbeitet und habe eine super Steuerrueckzahlung bekommen. Ich druecke allen anderen die Daumen.

Fuer D kann ich natuerlich nicht sprechen, entschuldigung das ich das eventuell nicht so praezise ausgedrueckt habe. Habe nochmal nachgelesen, ich habe natuerlich gemeint in Oe wuerde ich allen empfehlen eine zu machen in diesem Fall.

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2011 21:17 
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Norrfan hat geschrieben:
.... Man findet alle Formulare und Erklärungen dazu unter http://www.formulare-bfnv.de.....


Die Antwort:
Der Server unter http://www.formulare-bfnv.de konnte nicht gefunden werden.


Und jetzt?

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(Lou Cifer)

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2011 21:27 
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Tippfehler ... hier der richtige Link

https://www.formulare-bfinv.de/


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BeitragVerfasst: 26. Januar 2011 11:05 
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wer kann etwas sagen über in der brd erworbene rentenansprüche die nun in schweden versteuert werden müssen,weil jetzt in schweden wohnhaft?noch genauere fakten sind,dass ein schwedischer staatsbürger in der brd rentenansprüche(den grössten teil der rente)erworben hat und nun diese in schweden versteuern soll.


Zuletzt geändert von klaus12 am 26. Januar 2011 16:23, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 26. Januar 2011 13:30 
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hallo klaus

von freunden wissen wir, dass die deutschen die rente brutto auszahlen, weil sie dich , wenn sie steuern einbehalten, auch versichern muessen. das gilt aber wohl nur wenn du keinerlei eigentum mehr in d. hast.

eine garantie kann ich aber dafuer nicht uebernehmen. unser freund spart das "zuviel" ueberwiesene geld fuer den fall, dass doch noch jemand in d. ansprueche erhebt.

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Viele Gruesse

Ulwe

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BeitragVerfasst: 26. Januar 2011 13:53 
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Hallo,

nein, die deutsche Rente wird, wenn Du als deutscher Staatsbürger auch in Schweden wohnst, in Deutschland versteuert. Es gibt Abweichungen, wenn man die Staatsangehörigkeit Schwedens angenommen hat, die andere aber abgelegt hat (nachzulesen im Doppelbesteuerungsabkommen D-SE unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... onFile.pdf)
Das, was mein(e) Vorgänger(in) sicher meint, ist die KvR die Krankenversicherung der Rentner. Um in diesen Genuss zu kommen (wenn man denn möchte) muss man in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre in D rentenversichert gewesen sein - ist dies nicht der Fall, wird einem dies auch nicht in Abzug gebracht.
Das alles gilt zumindest für die Witwenrente ... also geh ich einmal davon aus, dass es sich bei der Altersrente genauso verhält.

Gruß,
H.


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BeitragVerfasst: 26. Januar 2011 14:05 
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unser bekannter ist deutscher und lebt in schweden. er bekommt die deutsche rente ohne abzuege ausgezahlt.

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BeitragVerfasst: 26. Januar 2011 16:43 
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Ich bin auch Deutsche und lebe auch in Schweden.

Das, was ich vorher geschrieben habe, ist einfach so.
Vielleicht ist die Rente Deines Bekannten nicht so hoch (und/oder der Rentenbeginn liegt schon länger zurück ... ab 2005 werden 50% Rentenanteil versteuert bis 2040 sogar 100%), so dass (noch) kein Steueranteil fällig wird. Dies wäre die eine oder andere Möglichkeit - hat aber mit der eigentlichen Besteuerung nichts zu tun!

Zudem habe ich mich leider falsch ausgedrückt in meinem vorherigen Beitrag, natürlich meinte ich mit den Jahresangaben bei der KvR nicht "rentenversichert", sondern richtigerweise "krankenversichert", sorry.


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BeitragVerfasst: 26. Januar 2011 16:57 
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rente seit mai letzten jahres und als beruf bauingineur.
aber egal.

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BeitragVerfasst: 26. Januar 2011 18:43 
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hallo, als ebenfalls deutscher Rentner kann ich nur folgende Empfehlung geben: Im ersten Jahr der Rentenzahlung eine ESt-Erklärung in D abgeben. Hat die Rente eine Höhe, die zum Schluss der Berechnung ergibt, dass keine Steuern zu zahlen sind, erhält man (in aller Regel) vom Finanzamt einen Brief, dass man zukünftig keine Erklärungen mehr abgeben muss, es sei denn, das Einkommen steigert sich wesentlich. Hat man Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen, ist das eine andere Sache. Hier in S wird die normale Rente (ålderspension) geyahlt von der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht besteuert. Ich arbeite ein wenig und muss deshalb in jedem Jahr eine "Inkomstdeklaration" machen. Beim ersten Mal habe ich die deutsche Rente aufgeführt und vom skatteverket einen Brief bekommen mit der Bemerkung "Den pension du får utbetald från Tyskland ska inte beskattas i Sverige." (Die Rente, die du von D gezahlt bekommst, wird in Schweden nicht versteuert.)
Die Rentenversicherung zieht keinerlei Steuern von der Rente ab und überweist sie ans Finanzamt, das muss nur der Arbeitgeber tun. Um die eventuelle Versteuerung muss man sich selbst kümmern. Hat man nur die deutsche Rente als im Ausland lebender rentner, bleibt man in D krankenversichert und die Beiträge für die KV und die Pflegeversicherung werden weiterhin abgezogen.

Gruß Norrfan


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