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BeitragVerfasst: 20. Mai 2011 07:34 
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Hallo zusammen....

Eine, ne, zwei Fragen hätte ich da. Wir interessieren uns für ein Haus in Schweden. Wir haben auch schon einige Male nette und kompetente Antworten von Euch bekommen.
Wäre nett, wenn es hier eine Fortsetzung gäbe.. :)

In den Hausbeschreibungen findet man bei HEMNET am Ende oft Grundstückspläne, mit denen ich nur ganz bedingt etwas anfangen kann. Die Grenzen sind für mich nicht erkenntlich. Es gibt rote gestrichelte Linien, gelbe durchgezogene, teilweise im zu vermutenden Grundstück wiederum rote, gestrichelte "Inseln" --gehören die zum Grundstück(?) oder gibt es Fremd-Grundstücke in Grundstücken?

Ich hoffe, das versteht hier jemand, mein ""Legasthenie-Grundstücks-Nicht-Wissen"" :lol:
Desweiteren stehen wilde Zahlen wie 1:34 , 1:99 , 1: 377 o.ä. in diesen Teilstücken.
Wofür stehen diese?
Für den einen o anderen von Euch vielleicht das kleine "einmaleins"..... für mich fortgeschrittene Vektorrechnung als Erstklässler :gruebel: .

Ich danke schon im voraus für die Antworten, Gruß, Robert

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BeitragVerfasst: 20. Mai 2011 09:40 
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Hej miniberti,

die Zahlen (1:33, etc.) sind die Flurstücknummern; in Deutschland z.B. 3/22.

Die gestrichelten Linien sollten die Flurstückgrenzen sein. Inselflurstücke sind in S möglich, in D grundsätzlich nicht.

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BeitragVerfasst: 20. Mai 2011 18:23 
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Ok, danke Dir...
also könnte man die Grundstücke anstatt 1:45 auch mit Otto oder Horst benennen. Diese Bezeichnungen haben also keine bestimmte Bedeutung :gruebel: ??
Wie sieht das denn mit Pflichten bei ""Inselflurstücken"" aus? Oder ist das vernachlässigbar? So zu sagen: Es ist einfach ein Stück Land in Deinem Land, welches jemand besitzt, aber was mich letzten Endes nicht tangiert....

????

Gruß, Robert

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2011 06:28 
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Hej Miniberti,

zugunsten des Inselgrundstückes bzw. seines Eigentümers ist üblicherweise ein Wegerecht auf dem umgebenden Grundstück bewilligt und im Grundbuch eingetragen.

Für das Inselgrundstück ist dies ein "Servitut", für das umgebende Grundstück eine "Last".

Servitut, bzw. Last können auch für andere Dinge eingetragen werden als Wegerechte, z.B. Überquerungsrecht für Stromleitung, Wasserleitung, Abwasserleitung.

Also bei den Grundstücksbeschreibungen immer auch nach Servitut (zugunsten) und Last (zuungunsten des Grundstückes) schauen.

Ist vergleichbar mit "Dienstbarkeit" in Deutschland.

Naja, eine Bezeichnung wie 1:45 ist nicht irgendein Name für das Grundstück. Zusammen mit der Gemarkungsbezeichnung ist dieses Grunstück im schwedischen Grundbuchamt und Katasteramt verzeichnet und auffindbar. Dahinter steckt auch eine Systematik.

Beispiel:

In Deutschland würde eine solche Bezeichnung etwa lauten:

Gemarkung Brunsbüttel, Flur 1, Flurstück 45; oder kurz: Brunsbüttel 1/45. Das besagt gleichzeitig, daß das Flurstück 45 Bestandteil der Flur 1 in der Gemarkung Brunsbüttel ist.

Entsprechendes gilt auch in Schweden, z. B. Brunskog 1:45 in Kurzform.

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2011 13:30 
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Kapehei was meinst du eigentlich mit "Inselgrundstück"? Was heisst das auf schwedisch? Nicht mal Google gibt dazu was her.

Man hat ja kein grundstück inmitten eines anderen, es gibt immer einen Weg zu einem Grundstück.

Bez. Servitut soll man sich immer erkundigen vorher.


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2011 15:29 
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Framsidan hat geschrieben:

Man hat ja kein grundstück inmitten eines anderen, es gibt immer einen Weg zu einem Grundstück.


Hej Framsidan,

doch, das gibt es. Eine mittlerweile verstorbene gute Bekannte von mir hatte im Värmland so ein Grundstück.

Der Weg vom öffentlichen Weg zu ihrem Grundstück (ca. 1 km) war nicht ihr Eigentum, sondern durch ein Servitut zugunsten des jeweiligen Eigentümers der "Insellage" vertraglich und grundbuchlich abgesichert. :-winker

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2011 17:59 
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Hej kapehei...

Du bist der Hammer :thumbsup:
Das nenn ich mal ne präzise Antwort. Auch einleuchtend für mich.
In D gibt es doch auch ein "Wegerecht"...vielleicht nicht auf ein Inselgrundstück, aber so etwas hab ich hier in D auch schon gehört. --aber egal...

Danke nochmals, Robert

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2011 19:02 
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Kapehei dass Wege nicht zum eigentum gehören ist ja üblich hier in schweden sondern eben duch ein Servitut die Zufahrt gesichert ist.

Aber der Begriff Inselgrundstück ist mir in all den Jahren hier noch nicht untergekommen.


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2011 19:11 
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Framsidan hat geschrieben:
Kapehei dass Wege nicht zum eigentum gehören ist ja üblich hier in schweden sondern eben duch ein Servitut die Zufahrt gesichert ist.

Aber der Begriff Inselgrundstück ist mir in all den Jahren hier noch nicht untergekommen.


Hej Framsidan,

dann sind wir uns in der Sache ja einig; schön.

Den Begriff "Inselgrundstück" habe ich gewählt, da miniberti in seinem Eingangsposting von "Inseln" in diesem Zusammenhang schrieb. Ist eine eigene Wortschöpfung und keinesfalls "amtlich"- aber schön bildlich, finde ich.

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