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 Betreff des Beitrags: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 9. Mai 2011 08:07 
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Hej!

Nachdem wir Ostern das erste Mal nach dem Winter wieder in unserem FH waren, mussten wir feststellen, dass wir im Haus einen Wasserrohrbruch hatten. Ein Handwerker brachte es in Ordnung und meinte, dass das ein Haftpflichtschaden sei. In der Versicherung für´s Haus ist sowas laut unseren Unterlagen eingeschlossen.

Weiss jemand, wie die Abwicklung ist? Gemeldet hat unser (schwedischer) Nachbar den Schaden per Telefon. Am Samstag kam dann die Rechnung des schwedischen Handwerkers nach Deutschland; umgerechnet 270 Euro oder so.

Muss ich den Handwerker im Voraus von Deutschland aus bezahlen? Meine Idee ist, dass wir der Versicherung mit einem kurzen Anschreiben die Rechnung des Handwerkers senden mit der Bitte, diese direkt zu begleichen.

Oder muss ich erst die Rechnung zahlen und dann an die Versicherung herantreten?

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 9. Mai 2011 08:44 
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Hej Vissefjärda,

da sind noch ein paar Punkte, die ich nicht verstehe:

- der Nachbar hat den Schaden telefonisch gemeldet; an wen? an die Versicherung?

- wieso Haftpflichtschaden? Das würde bedeuten, daß jemand den Schaden verursacht hat.

- weiß die Versicherung überhaupt schon von dem Schaden?

- lies mal in der Versichrungspolice. Was genau ist versichert? Leitungswasserschaden? Der Schaden an der Leitung selbst?

Vielleicht kommen wir mit Antworten auf diese Fragen weiter.

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 9. Mai 2011 09:09 
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Also, unser schwedischer Nachbar hat unsere Versicherung darüber informiert, dass in unserem Haus ein Schaden eingetreten ist. Er meinte, ein Wasserrohrbruch sei versichert und nach unseren Unterlagen zu urteilen ist es auch "mit drin". Somit weiss die Versicherung schon mal, dass da was ist.

Nun hat ja der schwedische Handwerker in unserem Urlaub alles repariert und sagte, er schicke uns eine Rechnung darüber nach Deutschland, die wir dann bitte bei der Versicherung einreichen. In der Aufregung hatte ich dummerweise vergessen zu fragen, ob wir die Rechnung schon im Vorfeld von Deutschland aus begleichen müssen, oder ob die Versicherung direkt mit ihm abrechnet...

Vielleicht passt der Begriff "Haftpflichtschaden" in diesem Fall nicht, ich hatte ihn intuitiv benutzt ohne weiter drüber nachzudenken. Nennen wir es einfach Schaden.

;-)

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 9. Mai 2011 09:14 
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Ich stimme Kapehei hier vollkommen zu: üperprüfe die Bedingungen, denn bei Fritidshusförsäkring oder Villaförsäkring sind normalerweise nur Folgeschäden eines Wasserlecks gedeckt, aber nicht das Leck selbst, also die Ursache. Aber das hängt von der Versicherung (und der entsprechenden Prämie) ab.

Die Grundbedingung ist etwa die:

Läckage är ett moment i villaförsäkringens grundskydd. Momentet ersätter skador orsakade av fast monterad utrustning ansluten till vattenledningssystemet.

Däremot ersätts inte den läckta vätskan eller skador på anordningen som orsakat läckaget. Läckagemomentet ersätter heller vanligen inte skador på ytskikt och tätskikt. Ytskikt är till exempel kaklet i ett badrum, och tätskiktet är den våtrumsisolering som finns bakom ytskiktet.

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 9. Mai 2011 09:16 
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ich hatte einmal einen Wasserschaden im Haus und informierte den Versicherungsagenten. Der kam umgehend, nahm den Schaden auf, beauftragte einen ortsansässigen Handwerker und die Versicherung rechnete direkt mit ihm ab. Ich mußte lediglich den vereinbarten Selbstbehalt zahlen.
( Zwischendrinn kam auch noch ein von der Versicherung beauftragter Gutachter, mein Schaden war um vieles höher, übernommen wurde bis auf meine defekte Waschmaschine, alles)
Luna


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 9. Mai 2011 09:18 
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@goteborgcity:

Ich gehe im Moment (noch) davon aus, dass der Schaden in der Versicherung drin ist; aus unseren Unterlagen konnten wir zumindest nichts Gegenteiliges entnehmen. (Okay, das heisst ja auch bei deutschen Versicherungen nicht viel...hust!)

Aber um nochmal auf meine Frage zurückzukommen: muss ich den Handwerker im Vorfeld bezahlen? Oder erst die Rechnung bei der Versicherung einreichen und diese um Begleichung bitten?

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 9. Mai 2011 09:36 
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Normalerweise musst Du im Voraus bezahlen und bekommst dann das Geld zurück, aber es gibt Versicherungen, die den Handwerker auch direkt bezahlen können. Am besten, Du schreibst eine kurze Mail an Deinen Versicherer und legst auch eine Kopie der Rechnung bei. Normalerweise bekommst Du innerhalb von 24 Stunden eine klare Antwort.

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 9. Mai 2011 19:26 
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Oder Du schreibst dem Handwerker, dass Du die Rechnung an die Versicherung weitergeleitet hast mit dem Auftrag, direkt mit ihm abzurechnen. Wenn er nach x Wochen noch nichts erhalten hat, soll er sich nochmal melden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 9. Mai 2011 20:31 
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Da in der Regel in Schweden die Versicherungen immer eine Selbstbeteiligung haben, würde ich Schäden in deiner Größenordnung immer direkt mit dem Handwerker begleichen und dann die Rechnung bei der Versicherung einreichen. Wichtig ist das der Schaden immer zeitnah der Versicherung gemeldet wird. Manche Versicherungen sind da sehr zickig wenn man zuviel Zeit verstreichen läßt. ( Arbeite selbst seit über 25 Jahren für verschiedene Versicherungen und weiß wovon ich rede )

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Viele Grüße

Der Smalaender

http://www.schweden-kalmar.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 10. Mai 2011 13:25 
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Hallo,

wir hatten auch mal einen Wasserrohrbruch im Ferienhaus.

Unser schwedischer Handwerker hat gute Arbeit geleistet und direkt mit der

Versicherung abgerechnet. Wir mußten nur noch den Selbstbehalt zahlen.

Gruß Micky :-winker


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 10. Mai 2011 13:39 
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Ha, das wäre auch mein Favorit! :o Ich hab´s jetzt so gemacht, dass ich die Versicherung angeschrieben und denen eine Kopie der Handwerkerrechnung beigefügt habe mit der Bitte, diese direkt an "Micael" zu zahlen. Gehe eigentlich nicht davon aus, dass das jetzt so schwuppdiwupp geht, vielleicht kommen noch Rückfragen oder so, aber um das Ganze jetzt auf den Weg zu bringen...und den Handwerker habe ich davon per Mail unterrichtet.

Tja, man hätte es auch einfach haben können, aber dann hätten wir unseren Traum vom Schwedenhaus nicht verwirklicht. :flagge3:

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 10. Mai 2011 13:41 
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Die Grundfrage dabei ist die Versicherungsgesellschaft, denn es gibt Gesellschaften, die selbst für den Handwerker sorgen und nur diesen direkt bezahlen. Ist ein anderer Handwerker im Spiel, so zahlen sie überhaupt nicht. Andere verlangen die Vorausbezahlung und wieder andere rechnen auch direkt mit dem Handwerker ab. Ohne den Versicherungsvertrag und die Gesellschaft zu kennen ist es daher sehr schwierig eine klare Antwort geben zu können.

Die sicherste Lösung ist daher mit der Versicherung direkt Kontakt aufzunehmen, die dann auch die Vorgehensweise erklärt. Alles andere ist Spekulation, zumal es auch um Selbstbeteiligung geht, welche Schäden überhaupt versichert sind und um was für einen Vertrag es sich handelt, denn selbst zwischen Fritidshusförsäkring und Villaförsäkring gibt es noch bestimmte Unterschiede.

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 10. Mai 2011 14:11 
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Vissefjärda hat geschrieben:
Ha, das wäre auch mein Favorit! :o Ich hab´s jetzt so gemacht, dass ich die Versicherung angeschrieben und denen eine Kopie der Handwerkerrechnung beigefügt habe mit der Bitte, diese direkt an "Micael" zu zahlen. Gehe eigentlich nicht davon aus, dass das jetzt so schwuppdiwupp geht, vielleicht kommen noch Rückfragen oder so, aber um das Ganze jetzt auf den Weg zu bringen...und den Handwerker habe ich davon per Mail unterrichtet.

Tja, man hätte es auch einfach haben können, aber dann hätten wir unseren Traum vom Schwedenhaus nicht verwirklicht. :flagge3:


Hast du dir die Rechnung schon mal genauer angesehen? Man hat hier nämlich immer eine Frist bis die rechnung bezahlt werden muss.

Jeder Handwerker braucht ja auch sein Geld....

Bei jedem Versicherungsschaden habe ich mich immer direkt telefonisch mit der Versicherung in Verbindung gesetzt. So weiss man direkt wie und was läuft und was man tun soll oder auch nicht.

Framsidan


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 28. Juli 2011 08:58 
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Das Beste ist wirklich, wenn man sich erstmal telefonisch mit der Versicherung in Verbindung setzt und alles klärt. Wenn man eine gute und seriöse Versicherung hat, dann wird es in der Regel keine Probleme geben. Ich kann nur aus persönlicher Erfahrung sagen, dass man bei einigen Versicherungen vorsichtig sein muss. Vor zwei Jahren habe ich eine sogenannte Kautionsversicherung abgeschlossen, weil es sich ganz gut anhörte und auch nicht so teuer war (bzw. klang)...Problem: In den zwei Jahren stieg der Betrag an und ich wusste nicht mehr, wie ich da rauskommen soll. Erst mit einem Anwalt konnte ich die Versicherung kündigen...Das Geld habe ich natürlich nicht wieder bekommen. Von daher kann ich gerade von solchen Kautionsversicherungen oder sonstigen exotischen Versicherungen abraten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftpflichtschaden am Ferienhaus
BeitragVerfasst: 28. Juli 2011 17:02 
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hej framsidan, das wollte ich auch gerade schreiben,wird eine zahlungsfrist nicht eingehalten, wir meist ein gerichtsvollzieher beauftragt oder ein inkassobuero, da sind hier die handwerker fix, und auch mit recht.!!
gruss brummbaer

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Zitat: Wer an die Quelle will, muss auch mal gegen den strom schwimmen.


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