Vermietung von Ferienhäusern
Vermietung von Ferienhäusern
Hej,
erstmal danke dass ich Mitglied in diesem Forum sein kann.
Des Weiteren hätte ich mal eine Frage bezüglich der Vermietung von Ferienhäusern, was in Schweden ja sehr beliebt ist.
Zur Situation:
Ich wohne seit Mitte Mai hier in Schweden mit meiner Frau. Ich bin hier gemeldet, habe also Personnummer sowie ID-Kort und meine Registrierung für die Försäkringskassen ist ebenfalls am Laufen.
Jetzt besteht die Idee sich mit einem Freund zusammen ein oder zwei Ferienhäuser zu kaufen (entweder über byggmax oder schon bestehende) und die wiederum zu vermieten, sollten wir sie selber nicht gerade nutzen.
Dabei stellen sich jetzt die folgenden Fragen, bei denen ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt:
1.Welche Auflagen gibt es hier für die Vermietung von Ferienhäuser?
2.Ab wann gilt die Vermietung von Ferienhäusern als Gewerbe und wie äußert sich das?
3.Wie verhält es sich mit den Steuern?
4.Was für ein Gewerbe muss man anmelden wenn dann?
5.Gibt es Probleme, wenn die Finanzierung aus dem Ausland (also Deutschland) kommt?
Ich bin schon auf eure Antworten gespannt?
Hälsningar Thomas
erstmal danke dass ich Mitglied in diesem Forum sein kann.
Des Weiteren hätte ich mal eine Frage bezüglich der Vermietung von Ferienhäusern, was in Schweden ja sehr beliebt ist.
Zur Situation:
Ich wohne seit Mitte Mai hier in Schweden mit meiner Frau. Ich bin hier gemeldet, habe also Personnummer sowie ID-Kort und meine Registrierung für die Försäkringskassen ist ebenfalls am Laufen.
Jetzt besteht die Idee sich mit einem Freund zusammen ein oder zwei Ferienhäuser zu kaufen (entweder über byggmax oder schon bestehende) und die wiederum zu vermieten, sollten wir sie selber nicht gerade nutzen.
Dabei stellen sich jetzt die folgenden Fragen, bei denen ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt:
1.Welche Auflagen gibt es hier für die Vermietung von Ferienhäuser?
2.Ab wann gilt die Vermietung von Ferienhäusern als Gewerbe und wie äußert sich das?
3.Wie verhält es sich mit den Steuern?
4.Was für ein Gewerbe muss man anmelden wenn dann?
5.Gibt es Probleme, wenn die Finanzierung aus dem Ausland (also Deutschland) kommt?
Ich bin schon auf eure Antworten gespannt?
Hälsningar Thomas
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- Registriert: 2. März 2011 21:49
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- Danksagung erhalten: 50 Mal
Re: Vermietung von Ferienhäusern
Herzlich willkommen......
Steuerrecht, Baurecht, Unternehmensgründung, Finanzierung usw.
was du suchst klingt für mich eher nach einer ausführlichen Beratung.
Da lohnt es sich wohl mal einen Fachmann vor Ort aufzusuchen.
Hier wird es allemal gut gemeinte Tips geben auf die du dich dann aber kaum bei
Skatteverket berufen kannst.
Trotzdem viel Erfolg
Steuerrecht, Baurecht, Unternehmensgründung, Finanzierung usw.
was du suchst klingt für mich eher nach einer ausführlichen Beratung.
Da lohnt es sich wohl mal einen Fachmann vor Ort aufzusuchen.
Hier wird es allemal gut gemeinte Tips geben auf die du dich dann aber kaum bei
Skatteverket berufen kannst.
Trotzdem viel Erfolg
Nordic by Nature.......
Der Dalsländer vom Stora Le
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Re: Vermietung von Ferienhäusern
Da es ja sehr viele Deutsche gibt, die hier schwedische Ferienhäuser besitzen, wird es hier ja vielleicht jemanden geben, der in Schweden wohnt und in seinem Haus ab und zu ein Zimmer vermietet oder ein Ferienhaus hat und dass vermietet.
Mich würde dann einfach interessieren, ob sie dafür ein Gewerbe anmelden mussten oder einfach den Umsatz oder was Anderes?
Mich würde dann einfach interessieren, ob sie dafür ein Gewerbe anmelden mussten oder einfach den Umsatz oder was Anderes?
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Re: Vermietung von Ferienhäusern
die Beste Auskunft bekommst du beim Skatteverk in Schweden.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden ob Du auf Dauer vermietest oder nur kurzzeitig an wechselnde Mieter (Urlaub), dann kommt es drauf an, ob du das Ferienhaus auch selber nutzt....wenn man mehr als ein Ferienhaus vermietet und das dann nicht auch privat nutzt, sieht das skatteverk dann schnell ein Gewerbe ähnlich Hotellgewerbe.....
aber wie schon gesagt, frage direkt beim skatteverk an, da bekommst Du die sicherste Auskunft.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden ob Du auf Dauer vermietest oder nur kurzzeitig an wechselnde Mieter (Urlaub), dann kommt es drauf an, ob du das Ferienhaus auch selber nutzt....wenn man mehr als ein Ferienhaus vermietet und das dann nicht auch privat nutzt, sieht das skatteverk dann schnell ein Gewerbe ähnlich Hotellgewerbe.....
aber wie schon gesagt, frage direkt beim skatteverk an, da bekommst Du die sicherste Auskunft.
liebe Grüsse
Heike
meine Homepage: www.figeholm.jimdo.com
Heike
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