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BeitragVerfasst: 10. Mai 2009 17:57 
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Hej, ich und ich glaub viele andere auch hätten gerne antwort auf folgendes:
ich kaufe ein haus (alt) renoviere es und verkaufe es wieder,wie sieht es mit skatt aus, aber wenn ich ein neues haus kaufe, muss ich aus dem alten gewinn trotsdem steuern zahlen, welche möglichkeiten habe ich??
gruss brummbaer

_________________
Zitat: Wer an die Quelle will, muss auch mal gegen den strom schwimmen.


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BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 21:08 
Wenn du ein Haus wieder verkaufst, musst du den Gewinn versteuern. Der berechnet sich aus Verkaufspreis minus Einkaufspreis minus Kosten für Erweiterungen/Verbesserungen/Modernisierungen minus Maklergebühren.
Diesen Gewinn musst du wie gesagt versteuern, der Steuersatz ist 20 oder 22%.
Wenn du allerdings ein mindestens gleichteures Objekt kaufst, kannst du die Gewinnbesteuerung aussetzen. Dann wirst du irgendwann in Zukunft, wenn du das nächste Haus wieder verkaufst, den Gewinn aus beiden Hauskäufen versteuern müssen, du kommst also nicht drum herum. Schiebst du die Besteuerung derart auf, werden auf die aufgeschobenen Gewinnsteuern (die du dem Staat ja schuldig bist) Zinsen erhoben, die jährlich eingetrieben werden. Eventuell lohnt sich das nicht, die Gewinnsteuern aufzuschieben, ist je nach Zinslage am Markt.


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BeitragVerfasst: 13. Mai 2009 04:58 
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Hej Tommy 3,
kann ich meine geleisteten arbeitsstunden dagegenstzen, oder werden die
irgendwie beruecksichtigt?
schon mal ein danke
gruss brummbaer

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Zitat: Wer an die Quelle will, muss auch mal gegen den strom schwimmen.


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BeitragVerfasst: 13. Mai 2009 09:02 
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(gelöscht - sorry leute)


Zuletzt geändert von nightbow am 5. März 2010 12:16, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 13. Mai 2009 17:24 
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hej nightbow,
und was hast du fuer ne handwerkerstunde bezahlt?
gruss brummbaer

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Zitat: Wer an die Quelle will, muss auch mal gegen den strom schwimmen.


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BeitragVerfasst: 17. Mai 2009 19:48 
Hallo,

hier müssen einighe Begriffe getrennt werden. Eigene geleistete Arbeitssdtunden werden NIEMALS anerkannt.
Bei der Errechnung der Gewinns aus Verkauf und der damit anfallenden Steuer werden Handwerkerleistungen am Haus angerechnet, sofern der angeheuerte Handwerker eine schwedische Steuernummer hat (F-skattesedel). Sonst nicht. Und die Handwerksleistung muss eine Verbesserung usw des Hauses bedeuten. Nur Malen und Tapezieren ist nichts.
Das mit der Hälfte zurück vom Staat isr was ganz anderes: Nennt sich ROT-avdrag und bedeutet folgendes:
Ein Steuerzahler in S (Nationalität egal, muss aber in S Einkommenssteuer zahlen) kann gewisse Renovierungsarbeiten steuerlich geltend machen. Dabei wird nur der Arbeitseinsatz berücksichtigt (keine Materialkosten) und auch nur, wenn der Handwerker einen schwedischen F-skattebevis hat.


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BeitragVerfasst: 18. Mai 2009 11:11 
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Hallo Brummbär,

es stimmt, was bereits Tommy3 ausgeführt hat. Deine Arbeitsleistung kannst Du nirgendwo absetzen, auch in Deutschland kannst Du es nicht, denn wenn Du Deine Arbeitsleistung jemanden anderen erbringst, mußt Du ja auch darauf Lohnsteuern bezahlen. Insofern kannst Du nicht damit rechnen, dass der Mehrwert des Hauses, welchen Du selber mit Deiner Hände Arbeit geschaffen hast, irgendwo steuerlich entlastend wirkt.
Du kannst wirklich nur alle Rechnungen, die Dein Haus verbessern, wie Brunnen bohren, An- sowie Ausbauten als Ausgaben mit angeben, um damit den zu versteuernden Mehrwert um Deine vorherigen Ausgaben zu mindern. Ich weiß nicht, ob man auch Fahrtkosten also Beschaffungskosten usw. mit aufrechnen darf. Es ist also wichtig, jede Verbesserung am Haus zu dokumentieren, die Rechnungen dafür aufzubewahren, damit man die später mit angeben kann.
Was mir nicht klar ist, wenn man ein Haus mit Gewinn verkauft und wieder investiert in ein anderes evtl. teureres Objekt, in welchem Zeitraum man diese Investition getätigt haben muß. Vielleicht kannst Du, Tommy3, hierüber Auskunft geben. Wenn man sich ein zweites, teures Objekt kauft und erst danach das erste gekaufte Objekt mit Gewinn veräußert, kann man dann um die Versteuerung kommen, weil man vorher schon das Geld investiert hat? Oder umgekehrt, man kauft erst in 1 oder 2 Jahren ein teureres Objekt, ist es dann so, dass man es noch angeben kann bei der Steuer?
Selbst, wenn man später bei dem Verkauf dann einen Mehrwert versteuern muß, kann man ja trotzdem erstmal versuchen, den Mehrgewinn nicht versteuern zu müssen. Denn es können auch Zeiten kommen, wo man sein Haus anstatt mit Gewinn dann mit Verlust verkaufen muß, dann hätte man ja schon unnütz Steuern darauf bezahlt.

Grüße Aelve :fahne:

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So arbeiten, als könnte man ewig leben. So leben, als müsste man täglich sterben.


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