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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag ein Urteil des Obersten Gerichts in Schweden bezüglich der Hetze gegen Homosexuelle bestätigt. Vier Männer, die 2006 in Schweden nach der Verbreitung von Hetz-Flugblättern in einer Schule verurteilt worden waren, hatten sich unter Berufung auf die Meinungsfreiheit an den Menschenrechtsgerichtshof gewandt. Doch der folgte dieser Argumentation nicht.
Das Oberste Gericht in Schweden hat mit der Verurteilung der vier Männer nicht deren Meinungsfreiheit verletzt. So der Richterspruch aus Strasbourg. Der Landesverband für die Rechte von Homo-, Bi- und Transsexuellen, RFSL, begrüβte am Donnerstag die Nachricht: „Natürlich freuen wir uns sehr über das Urteil. Es ist enorm wichtig, denn es wirkt der Aushöhlung der schwedischen Gesetzgebung zu Hassverbrechen entgegen“, so Emilie Mire Åsell, Vorsitzende des RFSL-Jugendverbandes. Åsell verweist in diesem Zusammenhang auf den Fall des umstrittenen schwedischen Pastors Åke Green, der vor einigen Jahren Homosexualität öffentlich mit einem Krebsgeschwür verglichen hatte, vom Arm des Gesetzes jedoch verschont worden war.
Wo geht Meinungsfreiheit zu weit und in Volksverhetzung über? Im aktuellen Fall hatte die Justiz in Schweden im Jahr 2006 nach längerem Hin und Her ein Machtwort gesprochen: Nachdem die vier Männer in erster Instanz schuldig und in zweiter für unschuldig befunden worden waren, verurteilte das Oberste Gericht sie wegen Hetze gegen Homosexuelle. Damit sprach die höchste juristische Instanz des Landes erstmals Personen wegen Hassverbrechen gegen Homosexuelle schuldig.
Das Urteil im Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg fiel nun einstimmig aus, auch wenn es zuvor geheiβen hatte, einige der Richter hätten gezögert, dem Obersten Gericht in Schweden beizupflichten. Den Ausschlag für das Urteil gab schlieβlich vor allem die Tatsache, dass sich die Tat an einer Schule ereignete und an junge Menschen gerichtet war, die nicht wählen konnten, ob sie die Flugblätter sehen wollten oder nicht. Für Emelie Mire Åsell ist das Urteil eine Genugtuung – auch wenn sie der Ausgang nicht überrascht: „Dass ein Fall in höherer Instanz behandelt wird, zeigt ja, dass eine gewisse Unklarheit besteht. Also bestand natürlich ein Risikio. Aber gleichzeitig war ich mir recht sicher, dass man sagen würde: Ja, das Oberste Gericht hat korrekt entschieden.“
(Quelle: Radio Schweden)
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