Manu-Risnäs hat geschrieben:
Ich kenne es auch nur so das jeder VERKÄUFER und Käufer jeweils 2 Zeugen haben muß die mit Unterschreiben das diese Person die unterzeichnet hat auch diese Person ist .
Deshalb jeweils 2 Zeugen.
Es geht auch in Schweden nicht so einfach das irgendwer dein Haus Verkaufen kann.
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Wir hatten Sommerhaus gekauft und auch wieder verkauft nach Jahren, ohne Zeugen. Ich habe Wohnung gekauft und dann privat wieder verkauft, auch ohne Zeugen, sowie die jetzige Wohnung privat gekauft.
Fragte meinen Mann, geborener Schwede, der ja auch schon Haus gekauft hatte und verkauft aber er brauchte auch noch nie Zeugen.
Ist wohl anders bei Leuten die nicht ihren festen wohnsitz hier haben??????? Aber wenn ein ausländer hier keinen kennt? Wie soll ein aussenstehender bezeugen können dass der/diejenige wirklich die Person ist für die sie sich ausgibt?
Im Kaufvertrag muss ich ja meine Personnummer eingeben und da ist es ein leichtes diese Person zu überprüfen.
Natürlich hat man immer ein gültigen Kaufvertragsformular.
Framsidan