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 Betreff des Beitrags: Kann man ein Haus komplett stehlen ?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 13:40 
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hallo,

habe heute die Nachricht eines Bekannten bekommen daß er ein Haus in Nordschweden gekauft und
bezahlt hat - jetzt bei der Umschreibung / Eintragung des Hauses auf seinen Namen wurde festge-
stellt daß der Verkäufer gar nicht der Eingetümer und das bezahlte Geld weg ist ?

Haus -Nepping nennt sich diese Art von Diebstahl in Schweden ...

viel Glück beim Häusel kaufen !

_________________
Joerg-Michael


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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 17:02 
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also sollte man vielleicht lieber über ein treuhänderkonto bezahelen, der das geld erst freigibt wenn die Umschreibung erfolgreich war

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ich beherrsche die deutsche Rechtschreibung, ich schreibe nur manchal zu schnell und mein U auf der Tastatur klemmt


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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 17:25 
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Aber es gibt halt auch viele dumme die ein Haus unbesehen über Internet ( z.B, blocket oder tradera ) kaufen. Und das kann ich ja nicht verstehen da es halt im Internet viele Betrüger gibt.


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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 19:18 
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Hej Jms

Fakt ist das der Verkäufer eines Hause nicht Eigentümer sein muß.

Wichtig ist der Köpbrev !!!! Und wenn der Unterzeichnet wurde von beiden Verkäufer und Käufer

mit samt Zeugen ist der Käufer im recht .

_________________
LG

Manu

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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 19:59 
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Manu-Risnäs hat geschrieben:
Hej Jms

Fakt ist das der Verkäufer eines Hause nicht Eigentümer sein muß.

Wichtig ist der Köpbrev !!!! Und wenn der Unterzeichnet wurde von beiden Verkäufer und Käufer

mit samt Zeugen ist der Käufer im recht .


Hallo Manu Risnäs,
ich hoffe du meinst der Verkäufer kann dann in regress genommen werden.

Ich würd mich schon stark wundern wenn hinter meinen Rücken
entgegen der Grundbucheintragung eine Verfügung über mein Grundstück
möglich wäre.

Wäre ja phenomänal dann verkauft mir der erste Junkie
der mir in Stockholm übern weg läuft morgen mal den Rikstag.

Aber in punkto regress wenn der Name nicht stimmt oder es nur
ein armer Strohmann/frau ist, ist jeder regress wohl fürn A.

Gruß
Lars

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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 20:04 
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Wenn der Verkäufer nicht der Eigentümer ist, muss er eine Vollmacht vom Verkäufer haben.

Übrigens brauche ich keine Zeugen wenn ich mein Haus oder Meine Wohnung verkaufe dagegen brauche ich 2 Zeugen wenn ich mein Testament mache.


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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 20:18 
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Hallo
und wer prüft die Vollmacht?
Bzw kann man als Eigentümer sowas dann noch rechtzeitig aufhalten?

Gruß
Lars

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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 20:58 
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Ja sicher meinte ich mit Vollmacht vom Eigentümer .

Desweiteren lässt man sich wenn man von Privat kauft doch einen Ausweis zeigen oder ?

Wie blöde muß man denn sein sowas ohne Personennachweis (Ausweis ) zu machen.

Und Zeugen sind nötig wenn der Käufer nicht vor Ort in diesem Falle Schweden war zur Unterzeichnung der Verträge.Diese Unterschreiben dann unter der Unterschrieft des Käufers und anders rum das es sich um diese <person <handelt mit ihrem Namen und Adresse nebenst Personalausweis Nr. und für den Schwedischen mit Personennr.

Anders wenn man von einen Makler kauft .

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Manu

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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 21:27 
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Ah ja
aber zurück zur letzten Frage
wer prüft die Vollmacht???

und hab ich als Eigentümer die Chance da ne Notbremse zu ziehen
wenn ich diese Vollmacht gar nicht in die Welt gesetzt hab?

Gruß
Lars

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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 21:34 
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Ich denke mal mußt du einen Juristen fragen.

Aber ich denke mal das wird doch gehen da dann ja der Tatbestand einer Straftat vorliegt

Urkundenfälschung .

Aber wenn der Verkäufer ja die Personennr. des Eigentümers hat die sollte ja auf der VOLLMACHT SEIN UND DEN Ausweis vom Verkäufer dabei hat .
.Wie sollte er denn daran gekommen sein wenn nicht auf Legalem Weg.

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Manu

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Zuletzt geändert von Manu-Risnäs am 29. Oktober 2010 21:47, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 21:47 
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Hallo

also wenn einer mein Haus in S verkauft gibs keine Personennummer
da ich als nicht schwede schlicht keine ha
und selbst wenn diese Daten rauszubekommen dürfte
jetzt nicht die große hürde sein. Die Nummer wird ja
alle Nase lang gebraucht. zB. bei einfacher Anfrage
nach Hausversicherung. Bei den Datenverlusten die die hiesigen
Unternehmen haben kann man sich sowas auch für S vorstellen.

Also bleibt die Frage wann wird man als Eigentümer
mal gefragt ob das alles so rechtens ist mit der Vollmacht bevor es zu spät ist.

Will ja nicht im nächsten Urlaub vor dem eigenen Haus stehen
und erfahren das das "geklaut" wurde, um dann erstmal
zu sehen wie man das wieder ungeschehen macht.

Gruß
Lars

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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 21:57 
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Du als nicht Schwede bekommst beim Hauskauf eine nicht echte Personnen .-Nr.

diese muß auch beim Verkauf vermerkt werden .

Ansonsten wie gesagt erkundige dich bei einen Juristen .

Ich kenne es auch nur so das jeder VERKÄUFER und Käufer jeweils 2 Zeugen haben muß die mit Unterschreiben das diese Person die unterzeichnet hat auch diese Person ist .

Deshalb jeweils 2 Zeugen.

Es geht auch in Schweden nicht so einfach das irgendwer dein Haus Verkaufen kann.

Anbei muß ich bemerken das ich von Jmsprivat oder auch nicht Privat schon einige komische Sachen in anderen Foren gelesen habe .Deshalb werde ich zu diesem Thema auch nichts mehr schreiben .Denn es sieht doch eher nach einer Panik mache aus . :bowler:

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Manu

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BeitragVerfasst: 30. Oktober 2010 11:33 
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Manu-Risnäs hat geschrieben:
Denn es sieht doch eher nach einer Panik mache aus .


Genau ! Ein richtiger Hausklau sieht so aus. ;)


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Uffe

BeitragVerfasst: 30. Oktober 2010 11:52 
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Manu-Risnäs hat geschrieben:
Ich kenne es auch nur so das jeder VERKÄUFER und Käufer jeweils 2 Zeugen haben muß die mit Unterschreiben das diese Person die unterzeichnet hat auch diese Person ist .

Deshalb jeweils 2 Zeugen.

Es geht auch in Schweden nicht so einfach das irgendwer dein Haus Verkaufen kann.

[/b]


Wir hatten Sommerhaus gekauft und auch wieder verkauft nach Jahren, ohne Zeugen. Ich habe Wohnung gekauft und dann privat wieder verkauft, auch ohne Zeugen, sowie die jetzige Wohnung privat gekauft.

Fragte meinen Mann, geborener Schwede, der ja auch schon Haus gekauft hatte und verkauft aber er brauchte auch noch nie Zeugen.

Ist wohl anders bei Leuten die nicht ihren festen wohnsitz hier haben??????? Aber wenn ein ausländer hier keinen kennt? Wie soll ein aussenstehender bezeugen können dass der/diejenige wirklich die Person ist für die sie sich ausgibt?

Im Kaufvertrag muss ich ja meine Personnummer eingeben und da ist es ein leichtes diese Person zu überprüfen.

Natürlich hat man immer ein gültigen Kaufvertragsformular.

Framsidan


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BeitragVerfasst: 30. Oktober 2010 11:57 
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Hej Framsi,

zum Beispiel am Personalausweis oder Reisepass .

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Manu

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