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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 12:32 
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Nach dem deutschen EStG bekommt derjenige Kindergeld bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. Die zweite Voraussetzung ist, dass Kindergeld nur dort bezahlt wird, wo auch die Steuerpflicht (nicht die Zahlung!) liegt. Trennt sich ein Paar, so bekommt derjenige Kindergeld, der das Sorgerecht hat.

Wer in Schweden beim Skatteverket (Personennummer) gemeldet ist, ist automatisch in Schweden steuerpflichtig, da die Steuerpflicht auch besteht, wenn man nicht arbeitet und keine Steuer bezahlt.

Nach schwedischen Gesetzen (hier der Wortlaut):
1 § För barn, som är bosatt i Sverige, skall av allmänna medel såsom bidrag till barnets uppehälle och uppfostran lämnas allmänt barnbidrag med 12 600 kronor om året i enlighet med vad nedan närmare stadgas. Lag (2005:824).
...

Eine schwierige Situation entsteht jedoch, wenn nur ein Elternteil ins Ausland zieht, da dies in keinem Gesetz eindeutig geklärt ist und in diesem Punkt auch kein Abkommen zwischen Schweden und Deutschland existiert. Eine Hintertür, die viele nutzen, ist, dass man in Deutschland offiziell ein Zimmer behält und erklärt, dass man den Willen hat wieder nach Deutschland zurückzukehren, denn in diesem Fall muss Deutschland Kindergeld bezahlen. Das ist allerdings auch mit Risiken verbunden.

Deutschland hat bereits zweimal Eltern im Ausland (einmal Portugal, einmal Spanien) wegen Betrugs verklagt, da die Eltern mit Kind ins Ausland umgezogen waren und in Deutschland Kindergeld (weil höher) beantragten und nur eine ”Scheinwohnung” hatten. Deutschland hat in beiden Fällen gewonnen!

Deutschland wird also immer die Frage stellen wie viel Zeit sich das Kind in Deutschland befindet und wo es gemeldet ist. Und genau in diesem Punkt kann es kritisch werden, denn wie ich verstehe, hält sich das Kind überwiegend in Schweden auf und ist hier gemeldet und die Mutter hat das Recht auf barnbidrag. Ausnahmen gelten bei Studenten (und in gewissem Masse Arbeitslosen), denn hier muss tatsächlich derjenige bezahlen, der arbeitet. In einem Fall in Malmö war die Mutter Schwedin, der Vater Holländer. Das Kind wohnte bei der Mutter, die studierte, musste aber das Kindergeld in Holland beantragen. Holland hat jedoch erst bezahlt, als die schwedische Mutter eine begründete Ablehnung der försäkringskassan vorlegen konnte. Dies heisst allerdings auch, dass sich die Situation unmittelbar ändert, wenn die Mutter zu arbeiten beginnt...

Wenn sich also beide Länder quer stellen, so kann das eine sehr lange Geschichte werden bei der alle Papiere über Sorgerecht und ähnliches eine Rolle spielen können. Man kann das Gefühl bekommen, dass hier Gesetze geschaffen wurden, die aus dem 18. Jahrhundert kommen und eine Ehe für immer gelten muss.

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Täglich ein Stück Schweden entdecken und Hintergründe verstehen. - Die Geschichte Schwedens von der Eiszeit bis zur Gegenwart


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BeitragVerfasst: 23. September 2011 18:37 
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@alter Schwede,

ich kann es mir einfach nicht verkneifen, folgenden Sachverhalt klar zustellen. Bezieher von Transferleistungen (Hartz IV ist nicht die korrekte Bezeichnung) erhalten zwar Kindergeld in Deutschland, dieses wird ihnen jedoch als Einkommen angerechnet und somit abgezogen von der Leistung. Die Familienkasse überweist also das Kindergeld an den Berechtigten, die ARGE bzw, Optionskommune wertet diese Zahlung als Einkommen und schwups hat der deutsche Steuerzahler das Geld wieder zurück, die Eltern haben also nichts davon, das Kind auch nicht und Du brauchst Dich nicht aufzuregen. Es ist schon traurig mit welchen Unterstellungen Du hier argumentierst. Übrigens auch Transferleistungsempfänger zahlen Steuern. Die einzige Steuer, die sie nicht bezahlen ist Lohnsteuer. Ich habe fertig (solltest Du Rechtschreibfehler finden, darfst Du sie behalten)


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BeitragVerfasst: 25. September 2011 08:23 
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Hey Dodo, soll ich darauf antworten ? Ich dachte die Mehrheit hier hält es für besser wenn ich meine Meinung zurückhalte. Ich glaube auch gelesen zu haben das du keinen Kommentar von mir wünschst. Ich wünsch dir trotzdem noch angenehme Tage.
Andreas


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BeitragVerfasst: 25. September 2011 14:09 
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@göteborgcity

Ich muss einiges berichtigen an Deiner Darstellung:

Ein in SE lebendes Kind erhält Kindergeld von der Försäkringskassan, wenn mindestens ein Elternteil bei der schwed. Försäkringskassan registriert wurde. Wenn das andere Elternteil bspw. in D arbeitet, oder selbständig ist, wird lt. EU-Recht (automatische Übermittlung der FK an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg) der höhere Diffenrenzbetrag auch noch gezahlt.
Das kann ich gerade aus eigenen Erfahrungen mit einer jungen Familie hier in SE (Vater mit Firma in D und auch dort wohnhaft, Mutter mit 2 gemeinsamen Kindern hier lebend) sagen. Allerdings zahlt SE nicht vor Registrierung bei der schwed. FK und D zahlt nicht gesamtes KG zwischen Abmeldung in D und Registrierung bei der FK.
Dies ging bis zum förvaltningsrätten!

Gruß,
H.


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BeitragVerfasst: 26. September 2011 14:50 
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@nordsüchtig

Vielen Dank für diese Information. Du schreibst, wenn ich es richtig verstanden habe, dass es eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht? (förvaltningsrätten) oder von der Verwaltungsbehörde gegeben hat. Könntest Du diese (anonymisiert natürlich) hier veröffentlichen oder mir per e-mail zukommen lassen? Ich streite nämlich hier mit der Familienkasse wegen genau diesem Sachverhalt. Etwas, was mich noch beschäftigt ist folgendes: es gibt das Kindergeld (Barnbidrag bis zum 16. Lebensjahr), dann gibt es Ausbildungsbeihilfe [Studiebidrag]. Die Kindergeldkasse in Deutschland behauptet dass der Studiebidrag wie Kindergeld anzusehen ist. Ist dies korrekt?

LG Dodo


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BeitragVerfasst: 28. September 2011 15:59 
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@nordsüchtig

Hej,

Das widerspricht meiner Aussage doch nicht, sondern ich sage ja nur, dass dies eine langwierige Geschichte ist und die gleiche Situation in Spanien und Portugal vor dem entsprechenden Verwaltungsgericht gegen die Eltern ausging, also entgegenngesetzt wie in Schweden.

Es würde daher wirklich allen dienen, die in dieser Situation in Schweden sind, wenn Du die Aktenzeichen des Urteils mit Datum hier veröffentlichen könntest, denn die reine Aussage hilft keinem von ihnen und Anwälte machen sich nicht immer die Mühe Urteile herauszusuchen.

Europarecht ist im übrigen kein bindendes Recht, wenn andere Gesetze des Landes dem entgegensprechen. Sie sind so lange nur einem Empfehlung, so lange sie nicht vom entsprechenden Land ebenfalls ratifiziert werden. Es ist also absolut notwendig, dass die Betroffenen sich auf das Urteil berufen können.

Grüsse aus Göteborg

Herbert

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