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BeitragVerfasst: 4. Oktober 2010 18:29 
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Nun melde ich mich mal wieder mit meinem Problem der Krankenkasse.
Ich hatte heute meinen ersten Arbeitstag, habe aber nur einen Vertrag bis Juni. Nun war ich heute beim skattverket, die haben mir erklärt, dass ich meinen Wohnsitz ind Deutschland behalten muss und eine europäische Krankenkasse brauche, die ich in Deutschland bekomme. Das alles weil mein Vetrag kürzer als ein Jahr geht. Allerdinsg soll ich hier Steuern bezahlen. Die Frau ist mir aber nicht sicher vorgekommen. Sie selbst wusste es nicht und ist immer wieder weggegangen, um jemand zu fragen. Sie hat dann aber trotzdem noch gemeint, dass ich bei försäkringskasse fragen soll. Da hab ich jetzt auch mal hingeschrieben.
Hat jemand von euch ne Ahnung ob das wirklich stimmt?

Viele lieben Dank.


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BeitragVerfasst: 4. Oktober 2010 20:18 
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Hej,

ist Dein Arbeitgeber ein deutsches oder ein schwedisches Unternehmen?


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BeitragVerfasst: 4. Oktober 2010 20:25 
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ein schwedischer


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BeitragVerfasst: 4. Oktober 2010 20:34 
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dann dürfte die Auskunft der Dame vom Skatteverket nicht ganz korrekt sein.
Du arbeitest in Schweden für ein schwedisches Unternehmen und bist kein sogenannter Grenzgänger (wohnhaft im Grenzgebiet und mindestens wöchentlich einmal im Heimat-staat)
Danach liegt das Besteuerungsrecht bei dem Quellenstaat (Schweden). Das Sozialversicherungsrecht folgt dem Steuerrecht. Somit ebenfalls Schweden. Dies macht auch Sinn, da z.B. in Schweden bei den Abgaben nicht zwischen Steuern und Sozialabgaben unterschieden wird. Du zahlst Deinen Anteil in Schweden und Dein Arbeitgeber ebenfalls.
Ob es Sinn macht eine freiwillige Versicherung in Deutschland Aufrecht zu erhalten bleibt dahingestellt.

Die sogenannte 183 Tage Regel (mehr als ein halbes Jahr im Ausland) greift nur bei Entsendung von Arbeitnehmern in ein anderes Land.

Vorsorgllich solltest Du dies aber nochmals mit Deinem Arbeitgeber besprechen, denn der sollte sich informiert haben! D.h. ich vermute, er wird es nicht getan haben, da er zu Recht davon ausgeht, dass alles in Schweden abgewickelt wird.


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BeitragVerfasst: 4. Oktober 2010 20:45 
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Das beruhigt mich ja etwas. Vielen lieben Dank!!!
Habe allerdings von der försäkringskassa schon Antwort erhalten. Sie haben mir ein Formular geschickt, das ich ausfüllen soll und damit die Versicherung beantragen soll. Sicher ist es aber dann nicht, das ist nur ein Antrag. Ausserdem muss man auch die schwedische ID-Nummer angeben, die ich ja heute erst beantragt habe. Muss mal warten, was die mir jetzt wieder antworten.


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BeitragVerfasst: 4. Oktober 2010 20:58 
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Was F-Josef sagt ist richtig

die Tante vom Skate ...hat wohl nicht richtig in der EU-Fortbildung aufgepasst ....
die Aussagen stimmen überhaupt nicht ! EU-Recht bricht nationales Recht !
hier mal der Link zum Skate-auf Deutsch :
http://www.skatteverket.se/international/aufdeutsch.4.3a2a542410ab40a421c80006861.html

da kannst selbst nachlesen und die nötigen Formulare runterziehen ..das hilft !

grüßle
:bowler:

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Joerg-Michael


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BeitragVerfasst: 4. Oktober 2010 21:05 
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ach und da gibt es noch was zu erwähnen ...anmelden mußt Du dich hier :

http://www.migrationsverket.se/
geht auch via Internet auf Deutsch :
http://www.migrationsverket.se/download ... 011_en.pdf

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Joerg-Michael


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BeitragVerfasst: 4. Oktober 2010 21:06 
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Ja Donnerstag hat das migrationsverket bis 18.00 auf. Da werd ich dann schon etwas zeitiger sein.


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BeitragVerfasst: 4. Oktober 2010 22:57 
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..zum migrationsverket musst du nicht selbst hin...druck dir das Formular aus, ausfuellen und mit der Post abschicken...

_________________
Tyck inte illa om att bli gammal, var glad att du fått chansen.


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BeitragVerfasst: 5. Oktober 2010 06:34 
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Nun hat mir die försäkringskassa geschrieben, dass ich ein employment certificate brauche, um damit zum Arzt zu gehen. Was meinen die? Bekomm ich das automatisch vom skatteverket?


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BeitragVerfasst: 5. Oktober 2010 08:55 
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hej Schwarzwald ,

employment certificate = Versicherungsbestätigung ....bekommst du von Deiner Krankenkasse ....
und a beißt sich die Katze in den Schwanz ....bei welcher bist Du denn nu versichert ?

grüßle

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Joerg-Michael


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BeitragVerfasst: 5. Oktober 2010 17:50 
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Ich bin noch nicht weiter mit meinem Problem. Mein Arbeitgeber war sehr überascht über mein Problem. Muss am Donnerstag zum migrationsverket, um einige Sachen zu fragen, die werden mir hoffentlich weiter helfen können. Momentan hab ich noch meine Reiseversicherung aus Deutschland, die die ersten 45 Tage hier läuft.

Übrigens war es überhaupt kein Problem bei der handelsbanken ein Konto zu bekommen, ohne Personennummer. Sonst heisst es ja immer ohne PN geht nichts.


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BeitragVerfasst: 5. Oktober 2010 18:07 
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ein employment certificate ist keine Versicherungsbestätigung sondern die Bestätigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. (Was aber letztendlich auf das gleiche hinausläuft)
Ob dies ein offizieller Vordruck ist, der evtl. vom Skatteverket oder vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss entzieht sich meiner Kenntnis. Da dieses Papier allerdings das Arbeitsverhältnis bestätigen soll, erscheint es logisch, dass dieses Zertifikat vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Letztendlich eine simple Bestätigung, daß Du dort beschäftigt bist!
Eine formelle Anmeldungspflicht seitens des Arbeitgebers von Arbeitnehmern bei der Krankenkasse ähnlich wie in Deutschland gibt es in Schweden nicht. Insofern hilft Dir diese Bestätigung des Arbeitgebers letztendlich über die Zwischenzeit bis zur Erteilung der Personennummer hinweg.


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