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BeitragVerfasst: 10. Februar 2012 11:47 
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Für das Herunterladen von insgesamt 60 Filmen per Bittorent ist ein 25-jähriger zur Zahlung von umgerechnet rund 650 Euro verurteilt worden. In einem der ersten schwedischen Gerichtsprozesse gegen Anwender der Bittorent-Technik fällte das Amtsgericht Nacka somit ein vergleichsweise mildes Urteil. Für die Polizei könnte der Prozessausgang die Fahndung in Sachen Filesharing künftig erschweren.

Auf Verletzung des Urheberrechts lautete die Anklage, zu den insgesamt Klägern gehörten mächtige Akteure wie die amerikanischen 20th Century Fox sowie Walt Disney in Skandinavien. Der Richterspruch nun: 120 Tagessätze zu jeweils umgerechnet rund 5,50 Euro.

Das Urteil ist insgesamt in Schweden das zweite gegen einen einzelnen Anwender der so genannten Bittorent-Technik, bei der Files aus dem Internet heruntergeladen und damit gleichzeitig anderen Anwendern zugänglich gemacht werden. Fall Nummer Eins war das viel beachtete Urteil gegen einen 15-Jährigen im Dezember gewesen. Der Schüler, der über seinen Schul-PC eine Reihe von Filmen downgeloadet hatte, musste rund 160 Euro Strafe zahlen.

Während bei dem 15-Jährigen sein geringes Alter zu Buche schlägt, will sich die Staatsanwaltschaft im aktuellen Fall nicht mit dem Richterspruch zufrieden geben. Staatsanwalt Fredrik Ingblad kündigte denn auch Berufung an. Die Handlungsweise des Verurteilten verglich er mit der eines Diebes, der ein Jahr lang jeweils ein Mal wöchentlich ein Geschäft aufsucht, um dort zu stehlen. In diesem Falle würden die Diebstähle jeweils einzeln bewertet – das sei auch beim Filesharing angebracht. 120 Tagessätze könnten dem nicht gerecht werden.

Dass der 25-Jährige zu Tagessätzen und nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt worden ist, kann der Polizei Kopfzerbrechen bescheren und für kommende Fälle weit reichende Konsequenzen haben. Um von einem Internetanbieter die IP-Adresse, also die Identifikationsnummer eines bestimmten Computers, verlangen zu können, muss die Polizei nämlich nachweislich eine Straftat vermuten, die ein Strafmaβ über Tagessätze hinaus nach sich zieht.

Der Verurteilte selbst wollte das Urteil nicht kommentieren. Über seinen Anwalt lieβ er lediglich ausrichten, er sei mit dem Ausgang des Prozesses zufrieden.

(Quelle: Radio Schweden)


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