werner&gisela hat geschrieben:
Die Frage die uns beschäftigte, was würde bei einem vom Winde verwehten Strafzettel an einem deutschen Auto passieren und wenn die deutschen Autoinhaber sich einfach weigern, zu bezahlen - ob zu Recht oder zu Unrecht sei mal kurz dahin gestellt. Er meinte, er hätte von beauftragten Inkasso Unternehmen gehört, die aber nach etwas drohen wegen der Geringfügigkeit dann meist aufgeben.
Wißt Ihr hierzu etwas mehr oder habt Ihr eigene Erfahrungswerte?
Manche Parkfirmen haben einer deutschen Anwaltskanzlei, die dann Rechnungen rausschickt. Das ist mir auch schon passiert, und so wurden aus 450 kr ganz schnell 92,xx €.
Wie ich aber kürzlich gehört habe, haben diese Forderungen rechtlich keinen Bestand in Deutschland. Ob das so stimmt und wie lange dies noch so bleiben wird, weiß ich nicht.
In meinem Fall war die Forderung eigentlich schon davor erledigt, weil ich mich mit dem Besitzer des Geländes einigen konnte, so dass die Rechnung eher ein Betriebsunfall war. Mit einer knappen E-Mail an den Anwalt war die Sache dann auch schnell erledigt. Allerdings hatte ich eine offizielle Bestätigung von Carpark.
Wenn die Forderung nach deutschem Recht ohnehin substanzlos gewesen sein sollte, liegt der Schluss nahe, dass die Anwaltskanzlei einfach die Zahlungswilligen abfischen soll.