von Lars Dufwa » 29. Juni 2015 08:57
Hallo, ich bin der Neue ...
zu dieser Bieterei - eine, gelinde gesagt, befremdliche Einrichtung übrigens (wo sie nicht trivial ist) - hätte ich auch Fragen. Die gehen zwar in eine etwas andere Richtung als die hierjetzt gerade verhandelten, aber ich denke, es lohnt nicht, dafür einen eigenen Thread zu starten.
Meine Hauptfrage ist: Kann ich als Bieter bestimmen, wie lange mein Gebot bestehen soll? Oder anders: Kann ich mein Gebot jederzeit wieder löschen?
Denn wenn das nicht möglich wäre, schützte mich nichts dagegen, dass mein Gebot bis zum Sankt-Nimmerleinstag "besteht" und also "ewig" die Möglichkeit bestände, dass ich dann doch schließlich den Zuschlag erhalte.
Wenn ich mich aber zwischenzeitlich auch um andere Objekte bemüht habe ... hmm, also, vielleicht wird klar, worauf ich hinaus will: Dass man sich praktisch immer nur um genau ein Objekt (bietend) bemühen kann. Und wenn das dann "open end" ist, tja, dann steht man doch dumm da!
Es müsste also einen Ausstieg geben, am besten sogar eine Frist, die dem Anbieter auch mitgeteilt wird. Sowas wie "Dieses Gebot verfällt am ... 12 Uhr". Denn wenn der Anbieter so gar keine Eile hat und er praktisch ewig auf ein supermegahohes Gebot warten kann, wäre ich ja praktisch ebenso "ewig" gebunden. Und das kann's ja wohl nicht sein, oder?
Wie also ist das geregelt? Jemand Erfahrung?
Bevor ich mir einen abbreche mit meinem Rumpf- und Stummelschwedisch und einen Makler direkt anschreibe in dieser Sache, versuche ich's erstmal hier. Bitte um Verständnis.
Ganz generell gefragt: Ist der Schwedische Stuga/Villa-Markt eher ein Käufer- oder eher eine Verkäufermarkt?
Lars Dufwa