achtung bei privater vermietung von ferienhäusern
die deutschen gerichte urteilen wie folgt bei vermietung von privat gild das mietrecht das heist wenn schäden oder mängel auftreten zb beispiel unsauberkeit durch den vormieter so hat der vermieter keine möglichkeit den mangel abzu stellen !!!!!! wie zb reisebüros denen muss man eine zeit geben um den mangel abzustellen allso vertraege ändern !!!!
der mieter kann also sofort ausziehen und der vermieter muss die miete zurückzahlen obwohl er keinen einfluss auf den mangel hatte und ihn auch nicht ändern konnte
welch ein gesetzt ! amtsgericht berlin !
auch vorsihct bei kostenlosen zusatzangeboten wie angelboot unsw.
hinweis auf benutzung auf eigene gefahr und das die angegebenen gegenstände zb fahrad nicht bestandteil des mietvertrages sind sondern eine leistung die freiwilig aif eigenes risiko zur verfügung gestellt werden
soweit sie intakt sind
