kankenversicherungsfrage

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filou
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kankenversicherungsfrage

Beitrag von filou »

Hej

ich wohne in Schweden und habe hier auch meinen ersten Wohnsitz. Gemeldet und Krankenversichert bin ich jedoch noch in Deutschland.
Ich lebe derzeit von Ersparnissen und ansonsetn von meiner Kunst. Der Ganz zu irgendwelchen Ämtern ( H4, Sozialhilfe ectr.), in Schweden oder Deutschland, schwebt mir in keinster weise vor.
Nun will ich mich hier in Schweden anmelden und den Wohnsitz in Deutschland ( ich war da bisher bei meier Mutter angemeldet) aufgeben.

? Wenn ich mich hier als Wohnhaft melde, bekomme ich dann automatisch auch die Personennummer ?

? Bin ich dann auch sofort Krankenversichert?

? Darf ich mich einfach so hier anmelden und dort ( in D) abmelden oder gibt es trotz dass ich EU- Bürgerin bin, irgendwelche Bestimmungen um hier ind ie Krankenkasse aufgenommen zu werden?

Vielen Dank für die hoffentlich hifreichen Antworten im vorraus :-)

Filou


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vita
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Re: kankenversicherungsfrage

Beitrag von vita »

Da ist bei Deinen Ausführungen einiges durcheinander. Du schreibst, dass Du in S lebst und hier Deinen ersten Wohnsitz hast. Den Begriff gibt es m. E. in S nicht. An anderer Stelle sagst, dass Du dich in S anmelden willst. Was denn nun? Bist Du oder willst Du?

Du schreibst auch nicht, ob Du in D gesetzlich oder privat versichert bist, ohne diese Kenntnis kann keine Antwort gegeben werden. Du bist Künstler. Bist Du in der KSK?

Deinen Lebensunterhalt bestreitest Du aus Ersparnissen und Einnahmen aus Deiner Kunst. Wozu denn Sozialhilfe o.ä.?

Du willst nicht zu einer Behörde gehen. Dann hast Du aber keinerlei Chance, Deine Situation auch nur im mindestens zu ordnen oder zu ändern.


filou
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Re: kankenversicherungsfrage

Beitrag von filou »

Ok nochmal sortiert, entschuldige.

1. ich bin in D angemeldet, im Haushalt meiner Mutter, lebe aber in Schweden ( unangemeldet)
2 bin in D gesetzlich freiwillig Pflichtversichtert... klingt komisch, heißt aber so. Zahle also meinen beitrag aus eigener Tasche.
3. ich habe nicht die Absicht staatliche Leistungen zu beantragen, sondern lebe immer von meinen Ersparnissen bzw dann vom Geld was ich hin und wieder über Kunst verdienen kann ( also unregelm. Einkommen, teilw. nicht nachweisbar )
4. um die Krankenkassenkosten von monatl. 173 Euro in D einzusparen- gedachte ich also mich in Schweden anzumelden und somitdort in die schwedische Krankenkasse zu rutschen. Ist das "so einfach" möglich?


vita
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Re: kankenversicherungsfrage

Beitrag von vita »

Zu 1: 3 Monate darfst Du so in S sein, danach nach Hause oder in S anmelden. Sonst: Illegal :pfeif:
Zu 2: OK, kenne ich
Zu 3: OK, dann erübrigt sich meine Frage und Dein Gang zu den Ämtern
Zu 4: Du musst Dich bei Försäkringskassan registrieren lassen, Einkommen nachweisen, sicher diverse Auskünfte geben und Nachweise erbringen, und wirst dann (irgendwann) folkbokförd, erhältst Deine personnummer. M. E. hast Du dann auch Anspruch auf die Krankenversicherung in S.
Ob das in S günstiger ist als in D, kann ich so nicht sagen. Wird wohl prozentual von Deinem (nachgewiesenen) Einkommen berechnet. 173 Euro sind nun ja wirklich nicht viel.
(alles ohne Gewähr, andere können mich korrigieren).


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Re: kankenversicherungsfrage

Beitrag von vinbergssnäcka »

Soweit meine Information, solange du kein festes Einkommen in Schweden hast und von deinen Ersparnissen lebst musst du in der deutschen Krankenversicherung bleiben und diese auch für mindestens ein Jahr nachweisen um dich hier anmelden zu können.


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Heike

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filou
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Re: kankenversicherungsfrage

Beitrag von filou »

ok, vielen dank erst einmal für die Infos.


ich bin Europäerin und kann/darf aber daher bis zu einem Jahr legal in Schweden sein


vinbergssnäcka
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Re: kankenversicherungsfrage

Beitrag von vinbergssnäcka »

Woher hast du denn die Info mit dem ganzen Jahr....beim skatteverket steht immer noch drei Monate.....
Normalerweise wird es keinen stören, bzw. es wird keiner merken wenn du länger da bist. Zum Problem könnte es werden zb wenn du akut erkrankst....das musst du mit deiner Krankenkasse abklären


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Re: kankenversicherungsfrage

Beitrag von Framsidan »

Ich verstehe immer nur noch Ba<hnhof.
Auch wenn man man unregelmässiges Einkommen hat, dann kann man das doch belegen oder nachweisen.......

Meines wissens nach gelten hier immer noch die 3 Monate.


vinbergssnäcka
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Re: kankenversicherungsfrage

Beitrag von vinbergssnäcka »

Hallo framsidan,
Ja also natürlich kannst du auch unregelmässiges Einkommen nachweisen, wenn du welches hattest. Das Problem wird sein, das Skatteverk davon zu überzeugen, das dieses Einkommen in Schweden in Zukunft ausreicht um dich zu versorgen und damit sie eine personnummer vergeben. Deswegen gibt es ja die alternative, genügend eigenes Vermögen nachzuweisen, dann braucht man aber auch den nachweis einer Krankenversicherung für mindestens ein Jahr.....und dann sollte man normalerweise auch eine personnummer bekomme......wenn man dann ein Einkommen in Schweden hat, kann man sich bei der försäkringskassa anmelden.....oder wird automatisch angemeldet, wenn man eine feste Arbeit hat......soweit jedenfalls meine Information......im ganzen System gibt es ja scheinbar auch einen gewissen Spielraum....kenne aktuell einige positive und auch negative Beispiele.....also ich meine damit wie die Behörden verfahren.....


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BaCaRo
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Re: kankenversicherungsfrage

Beitrag von BaCaRo »

Hallo,
Zu der Sache wegen der Aufenthatsdauer:
dazu sind die Angaben wiedersprüchlich.
Auf der HP des Migrationsverket steht das EU-Recht, also 1 Jahr.
Auf der HP des Skatteverkets finden sich jedoch immer wieder die Hinweise von 3 Monaten.
Ich denke, der Unterschied ist, man ist in diesem Jahr nicht illegal, wenn man jedoch vorhat,
für immer zu bleiben, soll man UNVERZÜGLICH (laut Text in der ersten Woche nach Ankunft)
am Finanzamt melden....

ich möchte mich aber dieser Frage aschließe, denn ich konnte auch keine Auskunft finden - wie hoch ist der Betrag der Eigenmittel, den man nachweisen muss, um offiziell umziehen zu können?

Vielen DAnk! :doppelwink:


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