Bis 1858 war es in Schweden völlig normal, dass nicht nur die eigenen Kinder und die Ehefrau den Rohrstock deutlich spüren konnten, sondern auch die Angestellten auf dem Land oder im Haushalt, egal welchen Alters, durften wegen dem kleinsten Vergehen körperlich bestraft werden. Erst am 1. Oktober 1858 wurde dann
das Husaga, das häusliche Strafrecht, etwas abgeschwächt und männliche Angestellte ab 18 Jahren, sowie weibliche Angestellte ab 16 Jahren, durften nicht mehr verprügelt werden. Jüngere Angestellte, eigene Kinder und Ehefrauen mussten allerdings noch bis 1920 warten bis die Rute nicht mehr regelmäßig über ihre Rücken tanzte.
Täglich ein Stück Schweden entdecken - die Beiträge im Oktober:
Schweden, gestern und heute