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BeitragVerfasst: 28. September 2011 12:58 
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Registriert: 28. September 2011 11:24
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Hallo Schwedenfreunde,

ich habe eine Frage zum Thema Umzugskosten von Schweden nach Deutschland. Also in die andere Richtung als vielleicht meistens gefragt.

Ich habe etwas mehr als 2 Jahre an einer schwedichen Uni gearbeitet. Der Vertrag ist im August ausgelaufen und ich bin daher erstmal in Elternzeit gegangen, um die Monate ohne Job zu überbrücken. Jetzt sieht es so aus, dass zum 1.12. in Deutschland einen neuen Job anfangen kann, also steht der Umzug mit Frau und 2 Kindern an. Mit Umzugsauktion wird das so bei 3000 Euro Kosten rauskommen.

In Deutschland kann man sich in so einem Fall arbeitslos melden und die Unzugskosten vom Arbeitsamt (zumindes teilweise) bekommen. Nun war ich gerade beim Arbetsförmedlingen (also beim schwedischen Arbeitsamt) und habe die Auskunft bekommen, dass es in meinem Fall nichts gibt. Man müsse erst mal richtig arbeitslos sein (nicht in Elternzeit), dann gucken die einen richtig an, das dauert, und wenn man nach Monaten zu dem Ergebnis kommt, dass ein Job in einer anderen Stadt das beste ist, dann werden die Umzugskosten übernommen. Da ich mich frühzeitig nach einem neuen Job ungeschaut habe und diesen in Aussicht habe (auch wenn das noch nicht offiziell ist), gibt es also nichts. So richtig logisch klingt das nicht. Wer sich selbst früh drum kümmert wird bestraft. :)

Habt ihr zu der Frage Erfahrungen? Ich frage, da ich Auskünften in schwedischen Behörden nicht mehr traue. Wenn ein Mitarbeiter dort keine Ahnung hat, fragt man schließlich nicht den Kollegen sondern erzählt irgendwas, um einen schnell wegschicken zu können (ihr kennt das wahrscheinlich). :)

Und es wäre natürlich super, wenn wir nicht auf den ganzen Umzugskosten sitzenbleibe. Wisst ihr, welche Regelungungen für meinen Fall gelten?

Ganz herzlichen Dank und viele Grüße
Jochen


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BeitragVerfasst: 28. September 2011 13:24 
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Hi Jochen,

weiss nicht ob du Geld von Schweden bekommst, aber frag mal beim Finanzamt in Deutschland nach ob du die Umzugskosten von der Steuer absetzen kannst. Du arbeitest ja dann in Deutschland und zahlst dort Steuern.
In Österreich ist das möglich, da hat man bei der jährlichen Steuererklärung einen Abschreibepunkt für Umzüge.


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BeitragVerfasst: 28. September 2011 13:31 
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Hi,

danke für den Tipp, da muss ich mich noch genauer informieren. Man kann definitif Umzugskosten in D von der Steuer absetzen. Meine Befürchtung ist jedoch, dass mir das fast nichts bringt, da ich 2011 noch umziehen werde, 2011 in D aber fast keine Steuern mehr zahlen werde. Aber da muss ich noch beim Finanzamt anrufen und fragen.

Oder kann man in der Steuererklärung 2012 die Umzugskosten von 2011 absetzen?

Viele Grüße
Jochen


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BeitragVerfasst: 28. September 2011 17:04 
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Hallo,
Du kannst die Kosten in dem Jahr absetzen, in dem sie entstanden sind. Hast Du also Rechnungen von 2012 datiert, kannst Du die Ausgaben in 2012 angeben.
Ich glaube, auch in D musst Du erst mal arbeitslos gemeldet sein, ehe das AA Dir Umzugskosten erstattet. Die sind da auch nicht gerade gebefreudig. Wenn Du als nicht arbeitslos gemeldet umziehst, ist das Dein Persönliches Vergnügen.

Viel Glück in D!


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