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BeitragVerfasst: 14. Februar 2011 11:46 
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Ich habe mal eine frage .Wir sind im Oktober nach schweden gezogen und haben uns beim migrationsverket angemeldelt .

Wir haben dann einen Bevis om registrering för EU/EEs-medborgare med uppehållsrätt bekommen .
Darin steht :

Du har uppehållsrätt som arbetstagare enligt 3 a kap.3 § 1 utlänningslagen ( 2005:716) .Migrationsverket registerar dig därför som EU/EES -medborgare med uppehållsrätt.

Du behöver inte ha uppehålls -och arbetstillstånd för att bo och arbeta i Sverige så länge du har uppehållsrätt .

Din uppehållsrätt gäller så länge du uppfyller villkoren emigt 3 a kap 3 § utlänningslagen .


Muß ich noch mal extra uppehållstillstånd beantragen oder recht das andere aus .


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BeitragVerfasst: 14. Februar 2011 12:01 
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herzlichen Glückwunsch :) du hast Aufenthaltsrecht, solange du "arbetstagande" bist, und brauchst nichts weiter zu beantragen. Die Personnummer höchstens. Die bekommst du beim Skatteverket (Einwohner- und Steueramt)

Du behöver inte ha uppehålls -och arbetstillstånd för att bo och arbeta i Sverige så länge du har uppehållsrätt

Das heißt, du brauchst keinen weiteren "tillstånd" (Genehmigung) beim Migrationsverket zu beantragen, solange du has uppehålls"rätt" (Recht) hast.

Uppehållstillstånd ist im Gegensatz zum "rätt" die Aufenthaltsgenehmigung, wenn du ohne Arbeit nach Schweden kommst - z.B. als Lebenspartner eines Schweden - und die ist meist zeitlich befristet.

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Nach Schweden? Auswanderer-Blog


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BeitragVerfasst: 18. Februar 2011 21:59 
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Und zusammengefasst bedeutet es nichts weiter, als das du in Schweden bleiben kannst, solange du oder dein Ehepartner Arbeit haben, oder du ueber ausreichende finanzielle Mittel verfuegst, um deinen Lebensunterhalt in Schweden ohne staatliche Zuwendungen zu bestreiten. Nach Ablauf von 5 Jahren hast du automatisch das permanente Aufenthaltsrecht, ohne dieses noch einmal beantragen zu muessen. Das permanente Aufenthaltsrecht unterscheidet sich von der schwedischen Staatsbuergerschaft im wesentlichen nur dadurch, das du kein Wahlrecht fuer den schwedischen Reichstag hast. Aber nach 5 Jahren kannst du die schwedische Staatsbuergerschaft beantragen, die du dann kurzfristig und ohne buerokratische Huerden erhalten wirst. Gleichzeitig bleibst du jedoch deutscher Staatsbuerger.

Viele Gruesse


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BeitragVerfasst: 18. Februar 2011 22:27 
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Hej Freunde

kann mir einer sagen warum das so unterschiedlich ist mit dem Aufenthaltsrecht? Ich habe permanentes, und nun höre ich immer öfter das es dieses eingeschränkte ist mit den Auflagen, "arbeiten oder raus hier".

Gibt es da nicht probleme wenn man Arbeitslos wird, oder so? Hat da jemand aning?

Jörg


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BeitragVerfasst: 19. Februar 2011 11:52 
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Hallo Jörg, nein, man muss Schweden nicht verlassen, wenn man arbeitslos wird. Allerdings hat man erst nach einer gewissen Zeit (ich weiß nicht genau, wie lange) Anspruch auf Sozialleistungen. Es könnte also sein, dass man nach D zurück muss, wenn man sich hier nicht mehr selbst versorgen kann und diesen Anspruch noch nicht hat. Deshalb muss man ja auch bei Registrierung durch migrationsverket nachweisen, wovon man leben will. Kann man das nicht nachweisen, bekommt man auch kein "uppehållsrätt".
Schönes Wochenende wünscht Norrfan


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BeitragVerfasst: 19. Februar 2011 14:13 
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Hej!

Den Anspruch auf "Grundbelopp", geringes Arbeitslosengeld von 320kr per Tag(gerechnet wird hier mit einer 5 Tage Woche) hat man nach 6 Monaten Steuerzahlen in Schweden, ebenso hat man dann Anspruch auf Sozialleistungen, diese allerdings max. für 6 Monate, danach muss man wieder "Selbstversorger" sein oder bekommt gerade noch das Heimreiseticket bezahlt, da dann der Grund der Aufenthaltsgenehmigung sonst nicht mehr gegeben ist.

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BeitragVerfasst: 20. Februar 2011 17:21 
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Also ich bekam den Grundbelopp schon nach einem Monat arbeiten in Schweden. Wir kamen letztes Jahr im Juli und ich habe den ganzen August gearbeitet. Ab September bekam ich dann den Grundbelopp von der A-kassa. die wollten von mir auch wissen was ich das ganze Jahr davor verdient habe. Nach 4 Wochen hatte ich dann Bescheid das ich den Grundbelopp bekommen kann.
Ich arbeite jetzt wieder und zahle in die A-kassa ein.


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BeitragVerfasst: 20. Februar 2011 22:30 
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Danke fuer die Antworten, aber warum werden die Unterschiede gemacht wäre interssant zu wissen. Ist es vieleicht nur ein Kreuzchen was ich anders gesetzt habe als die andern?


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BeitragVerfasst: 21. Februar 2011 09:51 
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Yvonne hat geschrieben:
Also ich bekam den Grundbelopp schon nach einem Monat arbeiten in Schweden. Wir kamen letztes Jahr im Juli und ich habe den ganzen August gearbeitet. Ab September bekam ich dann den Grundbelopp von der A-kassa. die wollten von mir auch wissen was ich das ganze Jahr davor verdient habe. Nach 4 Wochen hatte ich dann Bescheid das ich den Grundbelopp bekommen kann.
Ich arbeite jetzt wieder und zahle in die A-kassa ein.


Vielleicht hattest du noch Anspruch aus Deutschland?....Wir sind selber gerade in der Lage, mein Mann ist arbeitslos geworden(nach 8 Monaten arbeiten) und uns wurde es so gesagt wie ich es aufführte und ja...man fragte ihn auch ob er noch Ansprüche aus Deutschland habe, was wir aber verneinen musste, da wir dort selbstständig waren.

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