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Bieterverfahren – Transparenz

Verfasst: 29. Mai 2015 16:54
von maxl
Hallo Gemeinde,

ich habe heute eine Frage zum Bieterverfahren bei einem Hauskauf.
Die Situation:
Immobilie wird mit einer gewissen Preisvorstellung angeboten.
Angebote können bis zu einer bestimmten Frist abgegeben werden.
Wie ist der Verlauf des Verfahrens, wenn man nicht der Höchstbieter ist? Wird einem das vom Makler mitgeteilt? Hat man nochmal die Chancen ein höheres Angebot abzugeben?
Muss der Makler mir die Höhe des Höchstgebotes mitteilen? Muss der Makler einen Beleg für das höhere Gebot erbringen?
Oder hat der Makler theoretisch die Möglichkeit, den Preis der Immobilie beliebig in die Höhe zu treiben?
Hat jemand hier schon Erfahrungen gemacht?

Danke und Grüße!
:right: der Max

Re: Bieterverfahren – Transparenz

Verfasst: 29. Mai 2015 21:11
von Sunny
Also es gibt geschlossene Bietverfahren und offene. Heißt bei offenen siehst du, wann wer wieviel geboten hat und sobald du selbst geboten hast wirst du auch umgehend vom Makler informiert sobald ein anderer bietet.Bei den geschlossenen weiß ich nicht genau Bescheid wie das funktioniert, da ich da noch nicht teilgenommen habe.

Viel Erfolg
Sunny

Re: Bieterverfahren – Transparenz

Verfasst: 30. Mai 2015 00:41
von Fräknar
Es ist aber nicht automatisch so, dass man den Zuschlag bekommt, wenn man Höchstbietender ist. Die Verkäufer haben das letzte Wort und können auch jemand anderem die Imobilie geben, der vielleicht nicht so viel geboten hat.

Re: Bieterverfahren – Transparenz

Verfasst: 30. Mai 2015 10:14
von Framsidan
Und es gibt viele Makler die da schwindeln. Nehmen irgendjemand aus dem Freundes/Bekanntenkreis der angeblich mehr geboten hätte.

Zur Zeit werden mehrere solche Fälle hier aufgedeckt.

Re: Bieterverfahren – Transparenz

Verfasst: 30. Mai 2015 10:46
von Sunny
Einen Beleg vom Makler gibt es schon, allerdings bekommst du diesen nur zu Gesicht wenn du der Höchstbieter bist.
Am Besten ist setz dir ein Limit und überleg genau und schau genau. Ich habe mir schon Häuser angesehen, die meines Erachtens nicht mal den Ausganspreis Wert waren und sie sind dann aus welchen Gründen auch immer für das doppelte weggegangen.

Re: Bieterverfahren – Transparenz

Verfasst: 29. Juni 2015 09:57
von Lars Dufwa
Hallo, ich bin der Neue ...

zu dieser Bieterei - eine, gelinde gesagt, befremdliche Einrichtung übrigens (wo sie nicht trivial ist) - hätte ich auch Fragen. Die gehen zwar in eine etwas andere Richtung als die hierjetzt gerade verhandelten, aber ich denke, es lohnt nicht, dafür einen eigenen Thread zu starten.

Meine Hauptfrage ist: Kann ich als Bieter bestimmen, wie lange mein Gebot bestehen soll? Oder anders: Kann ich mein Gebot jederzeit wieder löschen?
Denn wenn das nicht möglich wäre, schützte mich nichts dagegen, dass mein Gebot bis zum Sankt-Nimmerleinstag "besteht" und also "ewig" die Möglichkeit bestände, dass ich dann doch schließlich den Zuschlag erhalte.
Wenn ich mich aber zwischenzeitlich auch um andere Objekte bemüht habe ... hmm, also, vielleicht wird klar, worauf ich hinaus will: Dass man sich praktisch immer nur um genau ein Objekt (bietend) bemühen kann. Und wenn das dann "open end" ist, tja, dann steht man doch dumm da!
Es müsste also einen Ausstieg geben, am besten sogar eine Frist, die dem Anbieter auch mitgeteilt wird. Sowas wie "Dieses Gebot verfällt am ... 12 Uhr". Denn wenn der Anbieter so gar keine Eile hat und er praktisch ewig auf ein supermegahohes Gebot warten kann, wäre ich ja praktisch ebenso "ewig" gebunden. Und das kann's ja wohl nicht sein, oder?

Wie also ist das geregelt? Jemand Erfahrung?
Bevor ich mir einen abbreche mit meinem Rumpf- und Stummelschwedisch und einen Makler direkt anschreibe in dieser Sache, versuche ich's erstmal hier. Bitte um Verständnis.

Ganz generell gefragt: Ist der Schwedische Stuga/Villa-Markt eher ein Käufer- oder eher eine Verkäufermarkt?

Lars Dufwa

Re: Bieterverfahren – Transparenz

Verfasst: 29. Juni 2015 10:41
von knut245
Die Gebote sind nicht verpflichtend, eher als Absichtserklärung zu verstehen. So wie der Verkäufer nicht gezwungen ist, an den Höchstbietenden zu verkaufen, ist auch der Bieter nicht gezwungen, wirklich zu kaufen. Man kann sein Gebot jederzeit zurückziehen oder auch im Falle des Zuschlags den Kauf ablehnen. Das ist fair, darum sollte man fairerweise auch nur dann bieten, wenn man ernsthaft interessiert ist - und wenn man gekauft hat, die anderen Gebote zurücknehmen.

Quelle: zB die FAQ von Fastighetsbyrån http://www.fastighetsbyran.se/Kopa-bostad/Budgivning/

Re: Bieterverfahren – Transparenz

Verfasst: 29. Juni 2015 16:46
von Lars Dufwa
Danke für die schnelle Antwort! (Hab' ich mich also gleich mit dem ersten Beitrag zum Brot gemacht ... Fastighetsbyrån zu guckln ist ja an sich keine Raketenwissenaschaft ...)

Kommt es denn vor, dass der "Startpreis" tatsächlich überboten wird? Gerät das dann also doch am Ende zu so 'nem schrägen Ebay-Abklatsch?

Wie dem auch sei - - ich habe aus mehr als einer "informellen" Quelle, dass die angegebenen "Startpreise" in aller Regel völlig fantastisch sind - und einzig auf deutsche ahnungslose Romantiker mit zu viel Geld disponiert; und dass man, gerade im unteren Preissegment (<500k SEK), will man für satisfaktionsfähig genommen werden, gut daran tut, erstmal nicht mehr als gut die Hälfte jenes Startpreises zu bieten.

Aber das ist ein anderes Thema ... ;)

Lars Dufwa

Re: Bieterverfahren – Transparenz

Verfasst: 29. Juni 2015 17:27
von Framsidan
Startpreise sin immer weit unter dem Endpreis. Auch bei Bostadsrätter hier , hat a<lso rein gar nichts mit deutschen Bietern zu tun.

Re: Bieterverfahren – Transparenz

Verfasst: 29. Juni 2015 21:01
von Dalsländer
unter dem Startpreis kommt sehr selten vor.
Das sind dann meist ein Haufen morsche Bretter (Stuga genannt) in schlechter Lage und ewig
langem Leerstand.
Bei uns in der Gegend wird eher wenig an Deutsche verkauft.
Hier bieten sich die Norweger dumm und dämlich :pfeif: