Kommunikation mit dem Finanzamt
Verfasst: 11. März 2018 17:56
Meine Name ist Kirsten, ich komme aus dem schönen Nordhorn in Niedersachen und möchte euch gerne meine aktuelle Situation erklären und hoffe inständig dass ihr mir vielleicht einen Rat geben könnt.
Seit 2015, als unser Vater starb, versuche ich nun die Sitaution zu klären. (Die Erbschaft läuft noch nach den alten Richtlinien, da er im Juli 2015 verstorben ist).
Vor seinem Tod erwarb er mit einem Bekannten (der in Schweden lebt) ein kleines Grundstück. Beiden gehört dies zur Hälfe.
Wir (mein Bruder und ich - als gesetzliche Erben) haben KEIN Interesse an dem Grundstück und wollen es dem anderen Besitzer gerne überlassen (Schenkung, Verkauf, ist uns total egal).
Allerdings können wir das ja nicht, da es uns (noch) nicht gehört. Ich habe bereits 2015 versucht dem schwedischen Finanzamt mitzuteilen, dass unser Vater verstorben sei. Aber scheinbar hat man mich einfach nicht verstanden.
Mein Vater hat auch eine Personennummer, die ich angeben habe, aber leider wissen die bis heute nicht Bescheid.
Könnt ihr uns sagen, was wir zu tun haben? Wir haben natürlich eine deutsche Sterbeurkunde. Aber wie kann ich denen mitteilen dass unser Vater verstorben ist? Ich bin einfach ratlos. Das letzte Telefonat beim Finanzamt war teuer und wenig erfolgreich.
Bei welcher Botschaft soll ich es probieren? Deutsche Botschaft in Schweden oder Schwedische Botschaft in Deutschland
Für den Nachlass weiß ich mittlerweile, dass ein sog. Nachlassverzeichnis erstellt werden muss, was dann wie ein Erbschein anerkannt wird. Das muss dann wieder an das Finanzamt und die sehen dann, dass wir die Erben sind und uns das Grundstück zur Hälfte gehört. Dann könnten wir es an den anderen Besitzer abgeben.
Für diesen gesammten Vorgang werden wir uns vermutlich einen Anwalt holen müssen - der als Nachlassverwalter eingesetzt werden wird (auch da weiß ich, dass das beim Amtsgericht in Stockholm gemeldet werden muss, aber ich denke das macht der Anwalt dann)
Gibt es da nicht eine einfachere Lösung? Das sind ja auch alles Kosten die auf uns zukommen.
Wir wollen nicht eingetragen werden oder das Grundstück besitzen. Im Gegenteil. Muss es ein Anwalt sein?
Ich kann ja nicht mal ein Nachlassverzeichnis beantragen, weil ich kein Schwedisch spreche. Ich bin recht verzweifelt mitlerweile.
Falls ihr euch fragt, warum der Besitzer des Grundstückes da nicht hilft:
Leider sind die Fronten verhärtet. Es wäre so einfach, aber so ist das Leben eben manchmal nicht.
Ich hoffe so sehr, dass ihr mir helfen könnt und ein paar Tipps habt.
Liebe Grüße
Kirsten
Seit 2015, als unser Vater starb, versuche ich nun die Sitaution zu klären. (Die Erbschaft läuft noch nach den alten Richtlinien, da er im Juli 2015 verstorben ist).
Vor seinem Tod erwarb er mit einem Bekannten (der in Schweden lebt) ein kleines Grundstück. Beiden gehört dies zur Hälfe.
Wir (mein Bruder und ich - als gesetzliche Erben) haben KEIN Interesse an dem Grundstück und wollen es dem anderen Besitzer gerne überlassen (Schenkung, Verkauf, ist uns total egal).
Allerdings können wir das ja nicht, da es uns (noch) nicht gehört. Ich habe bereits 2015 versucht dem schwedischen Finanzamt mitzuteilen, dass unser Vater verstorben sei. Aber scheinbar hat man mich einfach nicht verstanden.
Mein Vater hat auch eine Personennummer, die ich angeben habe, aber leider wissen die bis heute nicht Bescheid.
Könnt ihr uns sagen, was wir zu tun haben? Wir haben natürlich eine deutsche Sterbeurkunde. Aber wie kann ich denen mitteilen dass unser Vater verstorben ist? Ich bin einfach ratlos. Das letzte Telefonat beim Finanzamt war teuer und wenig erfolgreich.
Bei welcher Botschaft soll ich es probieren? Deutsche Botschaft in Schweden oder Schwedische Botschaft in Deutschland
Für den Nachlass weiß ich mittlerweile, dass ein sog. Nachlassverzeichnis erstellt werden muss, was dann wie ein Erbschein anerkannt wird. Das muss dann wieder an das Finanzamt und die sehen dann, dass wir die Erben sind und uns das Grundstück zur Hälfte gehört. Dann könnten wir es an den anderen Besitzer abgeben.
Für diesen gesammten Vorgang werden wir uns vermutlich einen Anwalt holen müssen - der als Nachlassverwalter eingesetzt werden wird (auch da weiß ich, dass das beim Amtsgericht in Stockholm gemeldet werden muss, aber ich denke das macht der Anwalt dann)
Gibt es da nicht eine einfachere Lösung? Das sind ja auch alles Kosten die auf uns zukommen.
Wir wollen nicht eingetragen werden oder das Grundstück besitzen. Im Gegenteil. Muss es ein Anwalt sein?
Ich kann ja nicht mal ein Nachlassverzeichnis beantragen, weil ich kein Schwedisch spreche. Ich bin recht verzweifelt mitlerweile.
Falls ihr euch fragt, warum der Besitzer des Grundstückes da nicht hilft:
Leider sind die Fronten verhärtet. Es wäre so einfach, aber so ist das Leben eben manchmal nicht.
Ich hoffe so sehr, dass ihr mir helfen könnt und ein paar Tipps habt.
Liebe Grüße
Kirsten