Schweden gibt Flüchtlingen eine zweite Chance

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Helmer
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Schweden gibt Flüchtlingen eine zweite Chance

Beitrag von Helmer »

Schweden gibt Flüchtlingen eine zweite Chance

Umstrittenes temporäres Asylgesetz
I. M. Stockholm, 9. November 05

Das schwedische Parlament hat am Mittwoch ein temporär geltendes Gesetz gutgeheissen, das abgewiesenen Flüchtlingen eine zweite Chance geben soll. Die heftig umstrittene Vorlage wurde von 150 Parlamentariern angenommen, während 39 Politiker sie ablehnten und doppelt so viele sich der Stimme enthielten.

Familien und Kinder im Mittelpunkt

Das neue Gesetz sieht vor, dass Asylgesuche gewisser abgewiesener Flüchtlinge erneut geprüft werden sollen, und zwar zwischen dem 15. November 2005 und dem 31. März 2006; zu diesem Zeitpunkt wird ein neues Ausländergesetz in Kraft treten. Das Schwergewicht der am Mittwoch gutgeheissenen Vorlage liegt bei Familien mit Kindern sowie Personen, deren Ausweisung wegen schwieriger Verhältnisse im Heimatland aufgeschoben werden musste. Der Asylvorschlag wurde von den regierenden Sozialdemokraten und ihren Stützparteien, den Linken und Grünen, vorgelegt. Treibende Kraft waren aber die beiden Letzteren. Vor allem die Grünen drohten, den Budgetvorschlag 2006 nicht zu unterstützen, sofern den in Schweden versteckten Flüchtlingsfamilien nicht eine Aufenthaltsbewilligung gewährt würde.

Das nun angenommene Übergangsgesetz stiess bei den bürgerlichen Parteien auf massive Kritik: Der Gesetzestext sei undeutlich formuliert und werde zu Ungerechtigkeiten führen, lautete der Hauptvorwurf. So ist zum Beispiel nicht definiert, wie viele Flüchtlinge in den Begriff «gewisse Gruppen» eingeschlossen sind und was mit einer «langen Aufenthaltsdauer in Schweden» konkret gemeint ist. Nach Schätzung der Polizei beläuft sich allein die Zahl der versteckten Flüchtlinge auf rund 7000 Personen. Flüchtlingsorganisationen zeigten sich erfreut über die neuen Bestimmungen, befürchteten aber ebenfalls, dass der schwammige Gesetzestext zu Rechtsunsicherheit und willkürlichen Entscheiden führen könnte.

Keine allgemeine Amnestie

In dem vom Sozialversicherungs-Ausschuss vorbereiteten Gesetzesentwurf heisst es, bei der Beurteilung der «humanitären Dringlichkeit» seien unter anderem die soziale Situation der Kinder, mögliche Gesundheitsrisiken einer Ausweisung und die Bindung der Asylbewerber an Schweden zu prüfen. Die Migrationsministerin, Barbro Holmberg, beteuerte vor dem Parlament, der Gesetzestext sei so deutlich formuliert wie nur möglich. Es handle sich nicht um eine allgemeine Amnestie, sondern jeder Fall werde einzeln geprüft; der Staat könne eine Aufenthaltsgenehmigung aus Sicherheitsgründen verweigern oder auch, falls die betroffene Person vorbestraft sei.


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