ID-KORT
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Re: ID-KORT
Hej irenche,
die ID-kord vom Skatteverket entspricht der der Banken. Es gibt da keinerlei Unterschied und sie sind beide nicht im Schengen-Raum anerkannt.
Dann gibt es noch die "nationella identitetskortet", die von den Polizeibehörden ausgestellt wird, allerdings nur an Personen mit der schwedischen Staatsbürgerschaft. Diese ID-kort ist auch im Schengen-Raum anerkannt, zumindest theoretisch.
Viele Grüsse
Herbert
die ID-kord vom Skatteverket entspricht der der Banken. Es gibt da keinerlei Unterschied und sie sind beide nicht im Schengen-Raum anerkannt.
Dann gibt es noch die "nationella identitetskortet", die von den Polizeibehörden ausgestellt wird, allerdings nur an Personen mit der schwedischen Staatsbürgerschaft. Diese ID-kort ist auch im Schengen-Raum anerkannt, zumindest theoretisch.
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Re: ID-KORT
danke für die schnelle antwort.
stimmt es,das man, um sie zu kriegen die schwedische Staatsbürgerschaft, 5 jahre hier gewohnt haben muß?bei uns werden es im oktober 5 jahre.
irenche
stimmt es,das man, um sie zu kriegen die schwedische Staatsbürgerschaft, 5 jahre hier gewohnt haben muß?bei uns werden es im oktober 5 jahre.
irenche
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Re: ID-KORT
Hej irenche,
um die nationella identitetskortet zu erhalten, braucht man die Staatsbürgerschaft, die man frühestens nach fünf Jahren permanenter Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Es zählt hierbei nicht wie lange Ihr schon in Schweden seid, sondern wann ihr Euch im migrationsverket eintragen lassen habt. Aber Ihr könnt jederzeit einen (kostenpflichtigen) Antrag stellen. Wer hier einen festen Arbeitsplatz hat, hat meist keine Probleme.
Grüsse aus Göteborg
Herbert
um die nationella identitetskortet zu erhalten, braucht man die Staatsbürgerschaft, die man frühestens nach fünf Jahren permanenter Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Es zählt hierbei nicht wie lange Ihr schon in Schweden seid, sondern wann ihr Euch im migrationsverket eintragen lassen habt. Aber Ihr könnt jederzeit einen (kostenpflichtigen) Antrag stellen. Wer hier einen festen Arbeitsplatz hat, hat meist keine Probleme.
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Herbert
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Re: ID-KORT
Hej Framsidan,
innerhalb Schwedens ist das kein Problem, aber für Reisen innerhalb des Schengen-Raums braucht man die nationella identitetskortet, oder eben einen Pass. Schon bei Europaflügen kannst Du den Führerschien nicht verwenden. Ich nehem an, dass irenche ein Papier will, dass zumindest europaweit als Ausweis anerkannt ist und da kommt der Führerschein nicht in Frage.
Viele Grüsse
Herbert
innerhalb Schwedens ist das kein Problem, aber für Reisen innerhalb des Schengen-Raums braucht man die nationella identitetskortet, oder eben einen Pass. Schon bei Europaflügen kannst Du den Führerschien nicht verwenden. Ich nehem an, dass irenche ein Papier will, dass zumindest europaweit als Ausweis anerkannt ist und da kommt der Führerschein nicht in Frage.
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Herbert
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Re: ID-KORT
Hej Framsidan,
ich auch nicht, aber da es nun einmal seit 2005 eine schwedische ID-kort gibt, die in den meisten Schengen-Ländern voll anerkannt ist, ist dies möglich. Deshalb muss man eben den Unterschied zwischen der nationalen und anerkannten ID-kort machen und denen, die vom Skatteverket oder den Banken ausgestellt werden. Ich kenne auch Schweden, die mit dieser nationalen ID-kort in andere Länder fliegen. Die einzige Voraussetzung für die nationale ID-kort ist eben, dass man die schwedische Staatsbürgerschaft besitzen muss, und gerade das kann bei Einwanderern ein Problem sein.
Viele Grüsse
Herbert
ich auch nicht, aber da es nun einmal seit 2005 eine schwedische ID-kort gibt, die in den meisten Schengen-Ländern voll anerkannt ist, ist dies möglich. Deshalb muss man eben den Unterschied zwischen der nationalen und anerkannten ID-kort machen und denen, die vom Skatteverket oder den Banken ausgestellt werden. Ich kenne auch Schweden, die mit dieser nationalen ID-kort in andere Länder fliegen. Die einzige Voraussetzung für die nationale ID-kort ist eben, dass man die schwedische Staatsbürgerschaft besitzen muss, und gerade das kann bei Einwanderern ein Problem sein.
Viele Grüsse
Herbert
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Re: ID-KORT
Alle Ausführungen zu diesem Thema waren sehr hilfreich! Nun kann man sich die ID-Kort vom Skatteverket sparen! Wir sind erst seit knapp drei Jahren hier in Schweden, können aber mit dem Reisepass überall hin. Schwedischer Wohnort wurde von der Botschaft im Pass bestätigt. Hat schon mal einer was gehört, ob man Rentner "einbürgert" ? Grüsse aus Orrefors. Karin
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Re: ID-KORT
Hej Karin,
ich sehe keinen Grund, warum Rentner nicht eingebürgert werden sollten, zumal Schweden dabei ja kaum etwas riskiert, denn die Rente/Pension kommt ohnehin aus Deutschland. Da Ihr die Aufenthaltsgenehmigung im Pass eingetragen habt, geht die Einbürgerung eigentlich auch reibungslos über die Bühne (nach fünf Jahren). D.h. ich muss eine Einschränkung machen, denn Ihr dürft natürlich keine schwere Krankheit haben, die Schweden bald belasten wird und nicht kriminell werden , denn dann klappt es nicht.
Aber im Ernst, ich sehe kein Problem einer Einbürgerung.
Viele Grüsse
Herbert
ich sehe keinen Grund, warum Rentner nicht eingebürgert werden sollten, zumal Schweden dabei ja kaum etwas riskiert, denn die Rente/Pension kommt ohnehin aus Deutschland. Da Ihr die Aufenthaltsgenehmigung im Pass eingetragen habt, geht die Einbürgerung eigentlich auch reibungslos über die Bühne (nach fünf Jahren). D.h. ich muss eine Einschränkung machen, denn Ihr dürft natürlich keine schwere Krankheit haben, die Schweden bald belasten wird und nicht kriminell werden , denn dann klappt es nicht.
Aber im Ernst, ich sehe kein Problem einer Einbürgerung.
Viele Grüsse
Herbert
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Re: ID-KORT
hej karin,mathiamu hat geschrieben:Alle Ausführungen zu diesem Thema waren sehr hilfreich! Nun kann man sich die ID-Kort vom Skatteverket sparen! Wir sind erst seit knapp drei Jahren hier in Schweden, können aber mit dem Reisepass überall hin. Schwedischer Wohnort wurde von der Botschaft im Pass bestätigt. Hat schon mal einer was gehört, ob man Rentner "einbürgert" ? Grüsse aus Orrefors. Karin
ich mußte das thema einfach mal aufgreifen.da hat bestimmt so mancher beide karten beantragt.mein alter reisepass ist schon längst abgelaufen und wenn ich doch mal verreisen will,außer deutschland,brauch ich ja doch einen reisepass oder wenn ich mal fliegen will.
hab ich auch noch nicht gehört,was herbert schreibt,das dass nach 5 jahren reibungslos von statten geht.ist ja interessant.da braucht ihr ja nicht mehr so lange drauf warten.bloß bei uns ist die aufenthaltsgenehmigung nirgens eingetragen.wir hatten ja auch keinen gültigen pass mehr zu der zeit,nur den PA.
irenche
Re: ID-KORT
und die schwedische Staatsbürgerschaft kann man auch nur in stockholm beantragen?und braucht man dafür nicht das PUR, permanentes uppehallsrätt( Permanente Aufenthalts RECHT),was vom mikrationsverket ausgestellt wird?
irenche
irenche
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Re: ID-KORT
Hej,
ja, man braucht das permanentes uppehallsrätt, aber das ist normalerweise keine Problem wenn man einen festen Arbeitsplatz hat, ausreichend Rente bekommt und sich beim migrationsverket rechtzeitig gemeldet hat ... Stempel im Pass usw.
Aber die fünf Jahre sind natürlich theoretisch, denn es gibt Fälle, wo die Bearbeitung des Antrags Monate dauert, Zusatzpapiere gefordert werden und und und, während andere Anträge reibungslos über die Bühne gehen.
Den Antrag kann man online stellen: http://www.migrationsverket.se/info/1957.html
Die Wartezeit (bei vollständig ausgefüllten Anträgen mit allen Beilagen) dauert gegenwärtig bis zu einem Jahr, was bedeutet, dass aus fünf Jahren auch sechs werden können.
Viele Grüsse
Herbert
ja, man braucht das permanentes uppehallsrätt, aber das ist normalerweise keine Problem wenn man einen festen Arbeitsplatz hat, ausreichend Rente bekommt und sich beim migrationsverket rechtzeitig gemeldet hat ... Stempel im Pass usw.
Aber die fünf Jahre sind natürlich theoretisch, denn es gibt Fälle, wo die Bearbeitung des Antrags Monate dauert, Zusatzpapiere gefordert werden und und und, während andere Anträge reibungslos über die Bühne gehen.
Den Antrag kann man online stellen: http://www.migrationsverket.se/info/1957.html
Die Wartezeit (bei vollständig ausgefüllten Anträgen mit allen Beilagen) dauert gegenwärtig bis zu einem Jahr, was bedeutet, dass aus fünf Jahren auch sechs werden können.
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