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Patienten Verfügung

Verfasst: 27. September 2019 07:41
von järven
Moin

Irgendwann ist es soweit, und ich denke das sich sicherlich schon Eineige damit beschäftigt haben.

wie ist das hier in Schweden mit einer Patienten Verfügung? Kennen die das hier, wird sie auch dementsprechend akzeptiert. Meine Verwandelt zum Beispiel leben alle ausserhalb von Schweden, wie sieht das in dem Fall aus? Muss das dann im Skatteverkett hinterlegt werden?

lg Martin

Re: Patienten Verfügung

Verfasst: 27. September 2019 08:50
von milli
Im Gegensatz zu Dänemark, die bereits seit Mitte der 1990er Jahre weitreichende Patientenverfügungen kennen, gibt es in Schweden keine Patienten Verfügungen. Somit auch keine Aufbewahrungsstelle o.ä.

Re: Patienten Verfügung

Verfasst: 27. September 2019 11:08
von Ekbacken
Im Heim von meinem Mann haben sie nach einer Patientenverfuegung gefragt
und ich habe sie auch dort hinterlassen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Aber eine wichtige Frage.

Gruss Bessy

Re: Patienten Verfügung

Verfasst: 27. September 2019 15:54
von milli
Eine zweifellos berechtigte wichtige Frage. Um es zu Präzisieren: Man kennt in Schweden Verfügungen, aber die Verbindlichkeit ist nicht gesetzlich geregelt. Man könnte sagen, sie ist "unverbindlich".

Im Zweifelsfall ist z.b. ein behandelnder Arzt verpflichtet, nationales Recht höher anzusetzen als die in der Verfügung erwähnte Absicht, da die Verbindlichkeit in Schweden nicht gesetzlich geregelt ist. In Deutschland das gemäß BGB geregelt. Dies fehlt hier.