Eine Einreise aus Dänemark nach Deutschland ist somit möglich, wenn die üblichen Voraussetzungen, wie z.B. Pass und je nach Staatsangehörigkeit eine gültige Aufenthaltserlaubnis, vorliegen. Der Nachweis eines triftigen Reisegrunds ist für die Einreise nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie jedoch für Deutschland geltende Bestimmungen zu Quarantäne, Testung und/oder digitaler Einreiseanmeldung bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten, wie z.B. Dänemark. Derzeit gelten darüber hinaus in Deutschland zahlreiche Maßnahmen, die das öffentliche Leben stark einschränken, dazu zählen auch Schließung von Geschäften und Beherbergungsverbote bei rein touristischen Reisen.
Seit dem 8. November 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet, z.B. Dänemark oder Schweden, aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf
www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die Pflicht zur Vornahme eines COVID-19-Tests innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise sowie zu 10-tägiger Absonderung. Einzelheiten und Ausnahmen regeln die Bundesländer unterschiedlich.
Von der Pflicht zur Einreiseanmeldung sind nachfolgende Personengruppen ausgenommen:
Personen, die nur durch ein Risikogebiet durchgereist sind
Personen, die sich nicht länger als 24 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben
Gestern hab ich allerdings einen Bericht gesehen, dass z.B. Grenzpendler is Zukunft auch getestet werden sollen. Kann sein, dass es dann für normal Reisende auch so kommen wird.