Kann man Haus u. Garten i.Schweden seinen Kindern vermachen?
Kann man Haus u. Garten i.Schweden seinen Kindern vermachen?
Hallo zusammen !
Wir haben 2009 in Smaland ein Haus mit Garten und ein bischen Wald gekauft.
Jetzt überlegen wir, ob es möglich ist, das Ganze unseren beiden Kindern zu überschreiben.
Weiß jemand hier zu Bescheid ob und wie das möglich ist ???
Wir haben 2009 in Smaland ein Haus mit Garten und ein bischen Wald gekauft.
Jetzt überlegen wir, ob es möglich ist, das Ganze unseren beiden Kindern zu überschreiben.
Weiß jemand hier zu Bescheid ob und wie das möglich ist ???
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Re: Kann man Haus und Garten seinen Kindern vermachen?
Hej,
da Du in Deutschland Deinen Steuersitz hast, musst Du Dich dort mit Deinem Steuerberater auseinandersetzen. Für uns Schweden ist so etwas ganz einfach. Aber diese Gesetze gelten nicht für Dich. Den schwedischen Staat interessiert am Ende, wer im Grundbuch steht. Das kann, wenn Ihr nicht so landeskundig seid ein schwedischer Makler gegen eine geringe Gebühr übernehmen. Wichtig ist nur, dass Ihr in Deutschland nicht die Lösung: für einen Euro verkauft, findet. Der Wert des Grundstückes sollte für Deine Kinder erhalten bleiben, Grundsteuern zahlt man hier nach dem Grundstückswert und nicht dem Verkaufspreis, aber wenn Eure Kinder ein günstig erworbenes Haus wieder verkaufen wollen kann es teuer werden, wenn Sie hier, dafür die Steuern zahlen müssen. Darum auch an die Zukunft denken.
da Du in Deutschland Deinen Steuersitz hast, musst Du Dich dort mit Deinem Steuerberater auseinandersetzen. Für uns Schweden ist so etwas ganz einfach. Aber diese Gesetze gelten nicht für Dich. Den schwedischen Staat interessiert am Ende, wer im Grundbuch steht. Das kann, wenn Ihr nicht so landeskundig seid ein schwedischer Makler gegen eine geringe Gebühr übernehmen. Wichtig ist nur, dass Ihr in Deutschland nicht die Lösung: für einen Euro verkauft, findet. Der Wert des Grundstückes sollte für Deine Kinder erhalten bleiben, Grundsteuern zahlt man hier nach dem Grundstückswert und nicht dem Verkaufspreis, aber wenn Eure Kinder ein günstig erworbenes Haus wieder verkaufen wollen kann es teuer werden, wenn Sie hier, dafür die Steuern zahlen müssen. Darum auch an die Zukunft denken.
Re: Kann man Haus und Garten seinen Kindern vermachen?
Hej, wär mal schön, wenn Du aufschluesseln wuerdest was der deutsche Staat damit zu tun hat. Wie Du schon schreibst, interessiert es den schwedischen Staat am Ende nur, wer im Grundbuch steht und wer die Steuer fuer eine ev. Wertsteigerung beim Verkauf bezahlt. Warum sollen schwedisches Gesetze fuer schwedische Immobilien nicht gelten? Weil man in Deutschland wohnt? Man unterliegt doch dem schwedischen Recht und Steuergesetz, wenn man in Schweden ein Haus verkauft?calle hat geschrieben:Hej,
da Du in Deutschland Deinen Steuersitz hast, musst Du Dich dort mit Deinem Steuerberater auseinandersetzen. Für uns Schweden ist so etwas ganz einfach. Aber diese Gesetze gelten nicht für Dich. Den schwedischen Staat interessiert am Ende, wer im Grundbuch steht. Das kann, wenn Ihr nicht so landeskundig seid ein schwedischer Makler gegen eine geringe Gebühr übernehmen. Wichtig ist nur, dass Ihr in Deutschland nicht die Lösung: für einen Euro verkauft, findet. Der Wert des Grundstückes sollte für Deine Kinder erhalten bleiben, Grundsteuern zahlt man hier nach dem Grundstückswert und nicht dem Verkaufspreis, aber wenn Eure Kinder ein günstig erworbenes Haus wieder verkaufen wollen kann es teuer werden, wenn Sie hier, dafür die Steuern zahlen müssen. Darum auch an die Zukunft denken.
Um es zu vereinfachen, kannst Du Deine Kinder ja schon als Miteigentuemer eintragen lassen. Ueber einen Makler oder direkt bei lantmäteriet. Deinen Anteil, den Du behalten willst, kannst Du selbst festlegen.
Re: Kann man Haus u. Garten i.Schweden seinen Kindern vermac
Hej, Ihr Lieben!
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Also ich habe das auch so verstanden das man dem schwedischen Gesetzen unterliegt.
Den man bekommt ja die jährliche Steuerabfrage vom Skatteverket. In erster Linie denk ich wird wohl erst das schwedische Steuerrecht greifen und danach das Deutsche für unsere Kinder.Was ich bei Calle nicht ganz verstanden habe ist, wenn unsere Kinder einmal das Grundstück verkaufen würden, was den da für Steuern zu zahlen sind.
Die Idee einfach schon einmal beide Kinder mit ins Grundbuch einzutragen ist gut.
Mit diesen Gedanken werde ich mal unseren Steuerberater ansprechen.
Vielen Dank! Ich werde Euch berichten.
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Also ich habe das auch so verstanden das man dem schwedischen Gesetzen unterliegt.
Den man bekommt ja die jährliche Steuerabfrage vom Skatteverket. In erster Linie denk ich wird wohl erst das schwedische Steuerrecht greifen und danach das Deutsche für unsere Kinder.Was ich bei Calle nicht ganz verstanden habe ist, wenn unsere Kinder einmal das Grundstück verkaufen würden, was den da für Steuern zu zahlen sind.
Die Idee einfach schon einmal beide Kinder mit ins Grundbuch einzutragen ist gut.
Mit diesen Gedanken werde ich mal unseren Steuerberater ansprechen.
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Re: Kann man Haus u. Garten i.Schweden seinen Kindern vermac
tut man das auch (schwedische Steuern) wenn man seinen Wohnsitz und seine Steuerpflicht in Deutschland hat? Steuer auf Gewinn (Einkommen) ist ja was anderes als Grundsteuer, die man auf jeden Fall zu zahlen hat...Framsidan hat geschrieben:Jan man zahlt Steuern für jeden Gewinn
Wäre interessant....
Und wie ist das mit Erbschaftssteuer....müsste man die in Deutschland oder Schweden zahlen (Schweden hat wohl keine, wenn es sich um Kinder handelt...oder doch?)
liebe Grüsse
Heike
meine Homepage: www.figeholm.jimdo.com
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Re: Kann man Haus u. Garten i.Schweden seinen Kindern vermac
Die Erbschaftsteuer gibt es nicht mehr bei Kindern
Aber ich glaube dass das Deutschland angeht wenn die Kinder den Wohnsitz in Deutschland haben.
Aber ich glaube dass das Deutschland angeht wenn die Kinder den Wohnsitz in Deutschland haben.
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Re: Kann man Haus u. Garten i.Schweden seinen Kindern vermac
Hallo ihr lieben Interessierten ,
Im Dezember waren wir beim Anwalt hier in Deutschland, da wir so langsam in die Jahre kommen. Zuerst einmal haben wir Vorsorgevollmachten vereinbart und Notariell abgesichert. Da erfährt man da so nebenbei, dass wir für Schweden alles extra absichern müssen. Wir haben uns parallel erkundigt wie es mit dem Testament aussieht. Das wollen wir dieses Jahr nämlich noch ausfertigen lassen.
Unser Fachanwalt und Notar für diese Sachen, hat uns dann aufgeklärt. Das Haus in Schweden fällt nicht in das Testament hier in D mit ein. Wir müssen für Schweden getrennte Rechtssicherheit abschließen. D.h. schwedisches Recht gilt!!!!
Es gilt also in Schweden die gesetzliche Erbfolge - Partner Kinder, Enkelkinder!!!! Lest euch mal im Internet schlau.
Sollte man als EU Bürger in einem anderen als dem eigenen EU Land versterben gilt ebenfalls das Recht des Landes in dem man verstirbt, es sei denn!!!!!- man legt testamentarisch fest, dass das Recht des eigenen EU Landes in Kraft treten soll!!!!!!
Wichtig ist zu wissen, das in Schweden, sollten keine sehr familiennahen Verwandten existieren, das Eigentum an den Staat fällt.
Also nichts mit Cousinen, Onkel, usw.....
Ich hoffe, das euch das ein wenig Informationen gegeben hat
schweden01
Im Dezember waren wir beim Anwalt hier in Deutschland, da wir so langsam in die Jahre kommen. Zuerst einmal haben wir Vorsorgevollmachten vereinbart und Notariell abgesichert. Da erfährt man da so nebenbei, dass wir für Schweden alles extra absichern müssen. Wir haben uns parallel erkundigt wie es mit dem Testament aussieht. Das wollen wir dieses Jahr nämlich noch ausfertigen lassen.
Unser Fachanwalt und Notar für diese Sachen, hat uns dann aufgeklärt. Das Haus in Schweden fällt nicht in das Testament hier in D mit ein. Wir müssen für Schweden getrennte Rechtssicherheit abschließen. D.h. schwedisches Recht gilt!!!!
Es gilt also in Schweden die gesetzliche Erbfolge - Partner Kinder, Enkelkinder!!!! Lest euch mal im Internet schlau.
Sollte man als EU Bürger in einem anderen als dem eigenen EU Land versterben gilt ebenfalls das Recht des Landes in dem man verstirbt, es sei denn!!!!!- man legt testamentarisch fest, dass das Recht des eigenen EU Landes in Kraft treten soll!!!!!!
Wichtig ist zu wissen, das in Schweden, sollten keine sehr familiennahen Verwandten existieren, das Eigentum an den Staat fällt.
Also nichts mit Cousinen, Onkel, usw.....
Ich hoffe, das euch das ein wenig Informationen gegeben hat
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Re: Kann man Haus u. Garten i.Schweden seinen Kindern vermac
Ein gutes Testament ist immer wichtig. Hier in Schweden geht man damit zu einem Jurist der das kann. Kostet zwar einiges aber mir war es das wert.
Cousinen erben nicht, auch nicht ein sambo ausser mit Testament. Aber Onkel, Tante, Grosselter usw erben. Ganz so schnell geht das Erbe nicht in den allmänna arvsfond rein.
Falls du schwedisch kannst, kannst du es hier lesen
http://www.fonus.se/arva/arvsordningen/
Sind allerdings sog. Särkullebarn da (Kinder aus früherer Ehe/Verbindung ) dann können die immer gleich ihr Erbe fordern.
Der Partner erbt auch nicht automatisch alles wenn Kinder da sind.
Cousinen erben nicht, auch nicht ein sambo ausser mit Testament. Aber Onkel, Tante, Grosselter usw erben. Ganz so schnell geht das Erbe nicht in den allmänna arvsfond rein.
Falls du schwedisch kannst, kannst du es hier lesen
http://www.fonus.se/arva/arvsordningen/
Sind allerdings sog. Särkullebarn da (Kinder aus früherer Ehe/Verbindung ) dann können die immer gleich ihr Erbe fordern.
Der Partner erbt auch nicht automatisch alles wenn Kinder da sind.
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Re: Kann man Haus und Garten seinen Kindern vermachen?
Rallaren hat geschrieben:Hej, wär mal schön, wenn Du aufschluesseln wuerdest was der deutsche Staat damit zu tun hat. Wie Du schon schreibst, interessiert es den schwedischen Staat am Ende nur, wer im Grundbuch steht und wer die Steuer fuer eine ev. Wertsteigerung beim Verkauf bezahlt. Warum sollen schwedisches Gesetze fuer schwedische Immobilien nicht gelten? Weil man in Deutschland wohnt? Man unterliegt doch dem schwedischen Recht und Steuergesetz, wenn man in Schweden ein Haus verkauft?
pöbel wenn man etwas nicht versteht lässt sich das auch anders ausdrücken. Ums Steuerzahlen kommt keiner drumrum aber es muss ja auch nicht mehr als nötig sein.
Hej Jane, hier in Schweden bezahlst Du das ersteimal beim Grundbucheintrag 1,5% des Verkaufspreises bzw des Taxeringswertes,(immer der höhere Betrag wird genommen). Beim Verkauf bezahlt man dann noch ein zweites Mal 30 % Steuern auf seinen Gewinn. Dann gibt es ein paar Dinge, die man steuerrechtlich als Unkosten geltend machen kann, wie z.B. die Kosten einer Neuanschaffung (z.B. ein zweites Badezimmer, wenn es vorher keins gab und Renovierungskosten der letzten 5 Jahre, die zum verschönern für den Verkauf gelten) Also Quittungen aufheben. Ich bin nun kein Fachmann in deutschem Steuerrecht, kenne mich hier aber einigermaßen aus. Darum mein Rat, an evtl Zukunftspläne Deiner Kinder zu denken. Häuser die plötzlich einen ganz niedrigen Anschaffungswert durch z.B.Schwarzgelder bekommen haben, werden spätestens beim Verkauf barbiert. Das gilt im Moment nicht für Dich, lohnt sich aber im Hinterkopf zu haben. Kinder können hier im Moment in Schweden steuerfrei erben. Aber Dein Wohnsitz ist in Deutschland.Jane hat geschrieben:Was ich bei Calle nicht ganz verstanden habe ist, wenn unsere Kinder einmal das Grundstück verkaufen würden, was den da für Steuern zu zahlen sind.
Vor diesem Thema drückt sich scheinbar jeder Notar gerne. Mir selber ist ein Ehepaar bekannt: Daueraufenthalt in Schweden, deutsche Staatsbürgerschaft, Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, in Deutschland geheiratet. Beim Unfall galt für die Frau die deutsche Erbfolge, weil kein Testament vorhanden. War kein Versehen, es kann sogar bei gemischten Ehen, d.h. Frau schwedische Staatsbürgerin, Mann Deutscher, im ungünstigsten Fall so ausgehen. Es würde jetzt den Rahmen dieser Einlage etwas sprengen, wenn ich alle Normalitäten und Besonderheiten die für Schweden gelten, aufzählen würde, aber,....keiner denkt gerne ans Sterben, doch verlasst Euch nicht auf die schwedische Erbfolge, das nach eurem Ableben der Partner automatisch folgt, dann setzt lieber in Deutschland ein Berliner Testament auf.schweden01 hat geschrieben:Unser Fachanwalt und Notar für diese Sachen, hat uns dann aufgeklärt. Das Haus in Schweden fällt nicht in das Testament hier in D mit ein. Wir müssen für Schweden getrennte Rechtssicherheit abschließen. D.h. schwedisches Recht gilt!!!!Es gilt also in Schweden die gesetzliche Erbfolge - Partner Kinder, Enkelkinder!!!!
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Re: Kann man Haus u. Garten i.Schweden seinen Kindern vermac
@calle,
das EU Recht hat sich da wohl vor kurzer Zeit (letztes Jahr) geändert!!! Also was mal war.....
Meinst du etwa unser Notar verzichtet freiwillig auf Einkommen? Die Rechnung wird nach Vermögen berechnet!!!!
schweden01
das EU Recht hat sich da wohl vor kurzer Zeit (letztes Jahr) geändert!!! Also was mal war.....
Meinst du etwa unser Notar verzichtet freiwillig auf Einkommen? Die Rechnung wird nach Vermögen berechnet!!!!
schweden01
Re: Kann man Haus und Garten seinen Kindern vermachen?
pöbel wenn man etwas nicht versteht lässt sich das auch anders ausdrücken. Ums Steuerzahlen kommt keiner drumrum aber es muss ja auch nicht mehr als nötig sein.
Nej Calle, nix mit Pöbel. Sesamstraße für Anfänger: wer nicht fragt, bleibt dumm. Deshalb nahm ich mir die Freiheit zu fragen, ich will doch nicht dumm vererben. Und Du hast ja auch gelesen, daß einige Mitforisten, recht brauchbare Antworten gegeben haben.
Mich interessiert wirklich, ob ich was unternehmen muß, damit meine Reichtümer wirklich meinen Kindern in voller Höhe zu Gute kommen. Und ich hatte nicht damit gerechnet, daß das Muttiland da noch Zugriff haben könnte.
Daher: Bitte erkläre, was man machen muß, damit meine Kinderchen, Enkelkinderchen so wenig wie möglich in das Land der künftigen Fussball - Weltmeister transferieren müssen.
Können diese Augen lügen?
Nej Calle, nix mit Pöbel. Sesamstraße für Anfänger: wer nicht fragt, bleibt dumm. Deshalb nahm ich mir die Freiheit zu fragen, ich will doch nicht dumm vererben. Und Du hast ja auch gelesen, daß einige Mitforisten, recht brauchbare Antworten gegeben haben.
Mich interessiert wirklich, ob ich was unternehmen muß, damit meine Reichtümer wirklich meinen Kindern in voller Höhe zu Gute kommen. Und ich hatte nicht damit gerechnet, daß das Muttiland da noch Zugriff haben könnte.
Daher: Bitte erkläre, was man machen muß, damit meine Kinderchen, Enkelkinderchen so wenig wie möglich in das Land der künftigen Fussball - Weltmeister transferieren müssen.
Können diese Augen lügen?
Re: Kann man Haus u. Garten i.Schweden seinen Kindern vermac
Hallo Ihr Lieben
Ich habe eine ganz interessante Seite gefunden. Wer Lust hat kann ja mal da nach lesen.
http://www.eu-info.de/eu-familienrecht/ ... rbschaft-/
Ich habe eine ganz interessante Seite gefunden. Wer Lust hat kann ja mal da nach lesen.
http://www.eu-info.de/eu-familienrecht/ ... rbschaft-/
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Re: Kann man Haus u. Garten i.Schweden seinen Kindern vermac
Danke für den link. Das hiesse, selbst wenn beide Parteien (Eltern und Kinder) in Schweden leben, aber deutsche Staatsbürgerschaft haben, gilt das deutsche Erbrecht?
Was gilt denn bei mir mit doppelter Staatsbürgerschaft?
hmm, so einfach es ist, in einem anderen Land zu leben, sobald es juristisch wird, oder mit Steuern zu tun hat, wirds kompliziert....
Was gilt denn bei mir mit doppelter Staatsbürgerschaft?
hmm, so einfach es ist, in einem anderen Land zu leben, sobald es juristisch wird, oder mit Steuern zu tun hat, wirds kompliziert....
liebe Grüsse
Heike
meine Homepage: www.figeholm.jimdo.com
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Re: Kann man Haus u. Garten i.Schweden seinen Kindern vermac
Ja stimmt .... leider !
Das Leben könnte so einfach sein ......................
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