Diverse Fragen zum Hauskauf

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Netztiger
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Diverse Fragen zum Hauskauf

Beitrag von Netztiger »

Liebe Schwedengemeinde :flagge3: ,

meine Family und ich träumen schon lange von einem Häuschen in Schweden. Jetzt hat sich zufällig etwas aufgetan, was uns äußerst reizvoll erscheint. Ich bin wahrlich im deutschen Recht kein rechtsunkundiger (komme aus dem Steuerfach, was also Immobilienkauf und Verkauf in D angeht, sehr kundig). Allerdings ist das Gebäude in Schweden, welches wir im Auge haben, auf einem Pachtgrundstück angesiedelt, der Pachtvertrag läuft immer 5 Jahre. Hierzu meine Fragen:

1. ist es tatsächlich so, dass Gebäude und Grundstück völlig getrennt im Grundbuch stehen? Es könnt ja sein, dass der Verpächter keinen Bock mehr auf verpachten hat....hier müsste ja irgendwas geregelt sein, dass das Gebäude nach einem bestimmten Wert abgelöst werden muss..., oder??? In Deutschland gibts halt einen Erbbaurechtsvertrag über 60, 80, 99 Jahre - aber 5 Jahre...vielleicht kann mir jemand die Beunruhigung nehmen :-).

2. Ist es üblich, ein fachkundiges Gutachten zu dem Gebäude einholen zu lassen, bevor man kauft... also ich schaus mir per Flug nach GOT erstmal persönlich an

Vielen Dank erstmal, tausend Fragen fallen mir sicher noch ein .... :-)....

Grüße Martin


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cawley
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Re: Diverse Fragen zum Hauskauf

Beitrag von cawley »

Ich würde kein Geld ausgebeben für ein Haus bei dem ich evtl. nach 5 oder einer Verlängerung, dann nach 10 Jahren das Grundstück verlassen muss. Das ist eine Art Erbbaurecht, aber in Schweden leider nicht wie in Deutschland geregelt.

Bei unserem Haus hat der Verkäufer solch ein Gutachten anfertigen lassen, aber ich denke beim Erbbaurecht hat der Verkäufer des Hauses (nicht des Grundstückes auf dem das Haus steht, so ist es in S üblich) kein Interesse daran einen Gutachter durchs Haus zu jagen. Theoretisch könntest Du nach der Nichtverlängerung des Vertrages also das Haus abbauen und mitnehmen....


Netztiger
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Re: Diverse Fragen zum Hauskauf

Beitrag von Netztiger »

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass das dann überhaupt irgendwer machen würde. Ich will damit sagen dass es irgendein Recht des Pächter geben muss, eine Ablöse für die Hütte zu rrhalten bzw. die Pacht mindestens auf einen Zeitraum X zu verlängern... man zahlt doch keine tausende Euro und nach 5 Jahren ist es weg... neee braucht mir niemand erzählen... Danke trotzdem...


Laine167
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Re: Diverse Fragen zum Hauskauf

Beitrag von Laine167 »

Zum Erbpachtthema kann ich nichts sagen, aber ja, ein Gutachten ist absolut üblich und uns hat es beim Kauf sehr geholfen!


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