Detailfrage zur Vertragsgestaltung u. Grundbuch

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ingo79
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Detailfrage zur Vertragsgestaltung u. Grundbuch

Beitrag von ingo79 »

Grüß' Euch Miteinander,
nachdem es von uns in den vergangenen Monaten eher weniger zu berichten gab (wir waren im Oktober / November mit Eurer Hilfe auf Maklersuche), hat es vergangene Woche dann geklappt: wir sind uns mit dem Verkäufer eines Häuschens in Siljansnäs / Leksand einig geworden :champion:
Aktuell arbeitet ein Makler an einem Vertragsentwurf und wir hoffen den in den kommenden Tagen auch abschließen zu können. Übergabe ist für den 16.08. dieses Jahres avisiert.
Gerade beschäftigt uns ein Detail des Kaufvertrages zu dem ich Euch gerne um Eure Meinung fragen würde:
Wir bekommen für den Kauf finanzielle Hilfe von Freunden aus DE mit denen Vertraglich eine Rückzahlung vereinbart ist.
Diese möchten für den unerwünschten Fall unseres ungeplanten, vorzeitigen Ablebens gerne die Sicherheit haben, dass sie das Haus verkaufen, den offenen "Kredit" tilgen und den übrigen erlös an unsere Erben (in dem Fall unsere Eltern) ausschütten können.
Im Gespräch schlug der Makler vor, unsere Freunde mit ihrem Anteil in den Kaufvertrag einzubeziehen, womit sie automatisch ins Grundbuch eingetragen würden und die entsprechende Sicherheit im Fall des Falles hätten. Allerdings müssten wir dann nach erfolgter Tilgung quasi einen erneuten Kaufvertrag über die "Anteile" unserer Freunde machen, was zu einer Änderung im Grundbuch, und wahrscheinlich auch zu einer erneuten Besteuerung führen würde.
Wie seht Ihr das?
Hätte jemand eine Idee oder vielleicht sogar Erfahrung wie sich die Sicherheit geschickter herstellen ließe?
Wie würde das mit regulären Banken im Falle einer Finanzierung laufen? Die werden doch bestimmt nicht als Eigner ins Grundbuch eingetragen, oder?

Ich freue mich schon auf Eure Kommentare!
Vielen Dank
/Ingo


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t.klebi
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Re: Detailfrage zur Vertragsgestaltung u. Grundbuch

Beitrag von t.klebi »

In Deutschland würde man eine Grundschuld eintragen lassen.
So etwas gibt es doch bestimmt auch in anderen Ländern.


ingo79
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Re: Detailfrage zur Vertragsgestaltung u. Grundbuch

Beitrag von ingo79 »

t.klebi hat geschrieben: 14. Juni 2021 15:33 eine Grundschuld eintragen lassen
Ha!
Erste Antwort, erster Treffer: der Begriff hat mir noch gefehlt!
Danke Dir dafür!!!

/Ingo


ingo79
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Re: Detailfrage zur Vertragsgestaltung u. Grundbuch

Beitrag von ingo79 »

Hej!
Der Vollständigkeit halber, also falls mal jemand vor derselben Frage steht, es gibt zwei uns bekannte Wege:

a) der "Geldgeber" wird mit Eigentümer an der Immobilie.
Die jeweiligen Anteile würden bereits mit in den Kaufvertrag aufgenommen, so dass auch im Grundbuch die entsprechenden Einträge gemacht werden. Danach besteht die Möglichkeit dem "Geldgeber" den entsprechenden Anteil abzukaufen. Es gibt einen neuen Vertrag und die Eintragung im Grundbuch werden geändert. Zu beiden Kaufverträgen werden natürlich Gebühren fällig, soweit uns bisher bekannt sind es 1,5% des Kaufpreises.

b) man erwirbt einen Hypothekenbrief für die Immobilie.
Dieser wird üblicher Weise noch vor dem Kauf der Immobilie von deren ursprünglichen Besitzer, jedoch auf Kosten der neuen Besitzer, beantragt. In das Grundbuch wird eine entsprechende Grundschuld eingetragen, der "Geldgeber" erhält einen sog. Hypothekenbrief. Nach Rückzahlung des Kredites geht der Brief zurück an den Immobilienbesitzer, die Grundschuld wird ausgetragen. Soweit bisher bekannt betragen die Gebühren für die Beantragung des Briefes 2% vom eingetragenen max. Beleihungswert. Nominell ist das natürlich teurer als die Variante a), allerdings bleiben Brief und Beleihungswert mit der Immobilie verknüpft erhalten, und können für spätere Kredite, ggf. auch von neuen Besitzern der Immobilie, erneut genutzt werden.

Gute Zeit!


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