Die schwedische Steuerbehörde versucht bei der Jagd auf mutmaßliche Steuerbetrüger die Vorratsdatenspeicherung der Telekom-Unternehmen anzuzapfen. Ob dies der Behörde gelingt, liegt vor allem am Widerstandswillen der Telekommunikationsunternehmen. "Wir sind der Ansicht, dass die Steuerbehörde nicht die rechtlichen Befugnisse hat, um von uns die Herausgabe solcher Informationen zu fordern“, sagt Stefan Backman im Interview mit Radio Schweden. Backman leitet die Rechtsabteilung bei Tele2 – ein Mobilfunkanbieter, der sich in mehreren Gerichtsprozessen gegen die Vorratsdatenspeicherung in Schweden stark gemacht hat. „Das Gesetz zur Datenspeicherung wurde geschaffen, um schwere Formen der Kriminalität zu bekämpfen. Wir wehren uns dagegen, wenn dieses Speichersystem für andere Zwecke verwendet wird.“ ...
(Quelle: Radio Schweden)
Weiterlesen:
http://sverigesradio.se/sida/artikel.as ... el=6167734
Viele weitere Nachrichten aus Schweden:
http://www.schwedenstube.de/schweden-in ... chrichten/
Vorratsdatenspeicherung für schwedische Steuerfahnder
-
- Beiträge: 162
- Registriert: 25. Mai 2009 10:41
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Vorratsdatenspeicherung für schwedische Steuerfahnder
In dem Bericht steht auch:
Das muss eine unabhängige staatliche Instanz wie z.B. das Verfassungsgericht überprüfen.
Genau aus diesem Grund sind in einem Rechtsstaat Legistlative und Exekutive -strikt getrennt-.
Wenn die Exekutive (in dem Fall die Polizei oder das Finanzamt) entscheiden dürfte, dann hätten wir vermutlich schon Kamera- und Mikrofonpflicht in unseren eigenen vier Wänden.
So gesehen ist das Speichern von Daten auf Vorrat nach dem Urteil des EuGH in der Form wie sie bis jetzt bestand eindeutig illegal. Daran hält sich eine deutsche Exekutive und daran muss sich auch eine schwedische Exekutive halten...
Dass das jedoch umgangen wird, mit dem Hinweis auf eine "staatliche Untersuchung durch den ehemaligen Chef der Polizei" die dem Urteil des EuGH wiederspricht, spricht Bände über den Zustand des schwedischen Rechtstaates...
Gruß
Karl
Das ist wirklich nicht zu glauben. Das ist doch nicht die Aufgabe eines ehemaligen Polizeichefs, das zu beurteilen.Eine staatliche Untersuchung durch den ehemaligen Chef der Polizei kam aber zum Entschluss, dass das schwedische Regelwerk nicht gegen EU-Recht verstößt.
Das muss eine unabhängige staatliche Instanz wie z.B. das Verfassungsgericht überprüfen.
Genau aus diesem Grund sind in einem Rechtsstaat Legistlative und Exekutive -strikt getrennt-.
Wenn die Exekutive (in dem Fall die Polizei oder das Finanzamt) entscheiden dürfte, dann hätten wir vermutlich schon Kamera- und Mikrofonpflicht in unseren eigenen vier Wänden.
So gesehen ist das Speichern von Daten auf Vorrat nach dem Urteil des EuGH in der Form wie sie bis jetzt bestand eindeutig illegal. Daran hält sich eine deutsche Exekutive und daran muss sich auch eine schwedische Exekutive halten...
Dass das jedoch umgangen wird, mit dem Hinweis auf eine "staatliche Untersuchung durch den ehemaligen Chef der Polizei" die dem Urteil des EuGH wiederspricht, spricht Bände über den Zustand des schwedischen Rechtstaates...
Gruß
Karl
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste