Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

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svenskachen
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Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Hej,

mein Mann und ich wollen nun dieses Jahr endlich nach Schweden auswandern. Da bei unserem 2. Auto der TÜV bald abläuft, wollen wir gern wissen, wie das in Schweden ist mit dem Einführen von Fahrzeugen. Speziell Gebrauchtwagen.

Unser "Hauptauto" ist ein Mazda 5 aus dem Jahr 2006. Das Ersatzauto ist ebenfalls ein Mazda, aber 323 von 1996 (glaube ich). Kann uns jemand sagen, was wir genau für das Einführen bezahlen müssen: irgendwelche Steuern, Abgaben, etc.???
Oder kann man das irgendwo berechnen lassen oder gibt es für die Fahrzeuge Tabellen. Oder wird da pauschal eine Gebühr erhoben?
Stehe mit diesem Thema etwas auf dem Kriegsfuß. Habe eben nur erfahren, das das Einführen von Fahrzeugen nicht ganz billig ist. Weiß nicht, ob sich das Mitnehmen beider Fahrzeuge dann überhaupt lohnt.

Würde mich über eine Antwort freuen. Wer einen Tipp oder gar einen Link zu einer speziellen Seite hat - her damit! :D

Hälsningar
Carolin


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Framsidan
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Framsidan »

http://www.transportstyrelsen.se/sv/Vag ... till-slut/

Lese auch unter flyttsak was ja bei dir infrage kommt, Link dazu auf der gleichen Seite


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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Hej Framsidan und alle anderen Forenmitglieder,

Zuerst vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Allerdings habe ich mir das schon vorher auf dieser Seite durchgelesen und bin an der Stelle gescheitert, was dann die letztendlichen Kosten für uns wären.
Nicht ganz verstanden habe ich, ob unsere Gebrauchtwagen wirklich unter flyttsakt fallen?
Bei einem Antrag auf flyttsakt-Prüfung muss ich 600 Kronen bezahlen. Hinzu kommt die Anmeldegebühr für ansökan om ursprungskontrollen. Richtig?
Wenn mein Fahrzeug bei der flyttsakt-Prüfung durchfällt, bekomme ich die Gebühr nicht rückerstattet.
Aber wo und zu welchem Zeitpunkt lässt man eine solche Prüfung machen? Oder fallen meine Fahrzeuge ganz eindeutig unter flyttsak und ich muss nichts prüfen lassen?

Dann verstehe ich diesen Satz nicht ganz:
Fordon som förs in som flyttsak behöver bara uppfylla de miljökrav som gäller vid kontrollbesiktning av äldre fordon.

Und ist es richtig, dass ich mit meinen Fahrzeugen (wirklich mit beiden?) jährlich zur Abgasuntersuchung muss?

Wie viel Steuern/Gebühren muss ich dann letztlich zahlen, wenn mein Fahrzeug unter flyttsakt fällt. Wie viel muss ich zahlen, wenn es nicht unter flyttsakt fällt?

Ich weiß, das sind ziemlich viele Fragen, aber ich blicke da irgendwie nicht richtig durch und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen..
Vielen Dank vorab!

Liebe Grüße
Carolin :-flagge2


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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Achso, wichtig für euch zu wissen wäre vielleicht, das das ältere Fahrzeug Mazda 323 (1996) bisher nicht auf uns lief, sondern über meinen Schwiegervater. :pfeif:


Framsidan
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Framsidan »

svenskachen hat geschrieben:Achso, wichtig für euch zu wissen wäre vielleicht, das das ältere Fahrzeug Mazda 323 (1996) bisher nicht auf uns lief, sondern über meinen Schwiegervater. :pfeif:
Dann kannst du es nicht als Umzugsgut mitnehmen


calle
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von calle »

svenskachen hat geschrieben:Das Ersatzauto ist ebenfalls ein Mazda, aber 323 von 1996
muss auf Grund seines Alters jährlich zum TÜV.


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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Dann ist es wahrscheinlich am günstigsten wir lassen es noch bis Juni laufen (bis zum TÜV) und melden es dann in Deutschland ab und verkaufen es. Denn jährlich zum TÜV und diese ganze Bezahlerei... das lohnt sich bestimmt nicht. Es fährt sich zwar super und ist in einem sehr gepflegtem Zustand, aber naja...

Mit dem Mazda 5 reicht es wohl alle zwei Jahre zum TÜV zu gehen? Wo ist da die Grenze???
Vielen Dank schon mal für all eure Antworten!


Framsidan
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Framsidan »

Jedes Auto das älter als 5 Jahre ist, muss jedes Jahr zum TÜV


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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Aha, ok. Dann also auch unser Mazda 5. Vielen Dank!


schweden01
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von schweden01 »

Hallo svenskachen, :flagge3:

mein Sohn ist vor ein paar Jahren auch nach Schweden gegangen und hat erst einmal einen Ford Fiesta mitgenommen. Der lief auf seinen Namen, da er aber nicht über Tagfahrlicht verfügte und ein Umbau so einiges gekostet hätte (damals gab es noch keine Zusatz LED Leuchten ;-) ), hat er dann den alten Volvo von meinem vater bekommen, der sich ein neues Auto kaufen wollte. Der Volvo war fast nichts mehr Wert, aber er hatte Tagfahrlicht!!! Zur Anmeldung in Schweden musste er erst einmal normal zur besiktning. Dann musste er aber noch einmal zur extra besiktning in einer größeren höhergestellten Stelle. da bekam er dann schwedische Papiere. Zu den Zahlungen! Er musste normal die besiktning bezahlen und dann noch einmal diese extra besiktning, die etwas teurer war. dann kamen die Steuern dazu und noch einmal die Verschrottungsabgabe, die in Schweden für jedes neu zugelassene Fahrzeug anfällt. Eine extra Einfuhrsteuer war nicht fällig.

Vielleicht war das ja hilfreich.

schweden01 :fahne:


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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Ok, vielen Dank schweden01. Das mit dem Tagfahrlicht hatte ich allerdings noch nicht gewusst. Also ich wusste, dass man auch am Tag mit Licht fahren muss, klar, aber das es ein Extralicht dafür gibt?! Kann mich allerdings auch nicht entsinnen, dass es bei unseren Mietwagen ein Extralicht gab?! Also Abblendlicht was man tagsüber einfach anschaltet bzw. was von allein angeht - klar, aber sowas?

LG
Carolin


Framsidan
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Framsidan »

Sobald man in Schweden ein Auto startet, geht das Licht an. Geht ganz automatisch


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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Und wenns das nicht tut, also wenn bei unserem 2006er Mazda nicht automatisch angeht, dann muss man sich das einbauen lassen? Also bei uns lässt sich die Abblendautomatik einstellen am Hebel, d.h. wenn der Motor läuft, geht das Abblendlicht mit an. Ist wahrscheinlich das gleiche.


schwedenkoch
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von schwedenkoch »

Hej svenskachen,

eigentlich ist fast alles gesagt. Ein Tagfahrlicht brauchts das Kfz nicht zwingend, da du das Ablendlicht einschalten kannst. Das Kfz muß zur einer größeren "besiktning", weil nur dort der Datensatz für dein Kfz aus Deutschland, bzw. vom Hersteller angefordert werden kann. Diesen Datennachweis brauchst du, um zu beweisen das dein Kfz der Herstellernorm entspricht und nicht irgendwo als gestohlen gemeldet wurde. Ferner mußt du dein Kfz in Schweden auf einer speziellen Waage wiegen lassen, weil das Kfz nach Gewicht besteuert wird. Nur bei ganz neuen Fahrzeugen gilt der Verbrauch und die damit verbundene Steuer wie in Deutschland. Für mich hat dieser Aufwand im Jahre 2005 ca. 1200 Euro gekostet. Man muß sich überlegen, ob es einem Wert ist.
Gruß schwedenkoch


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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Tysktjejen »

In der Regel kann man sein Fahrzeug als "annat ändamål" einführen. Das ist billiger als flyttsak und gilt für "normale" PKWs aus dem EU-Ausland, die der EU-Direktive entsprechen. Die genauen Anforderungen musst aber nochmals prüfen, ob es wirklich auf dich zutrifft.
http://www.transportstyrelsen.se/sv/Vag ... t-andamal/

Und wie schon oben gesagt: Man muss in S jährlich zum "TÜV", ist dafür aber billiger als in D. 330 kr.

HOffe, dass hilft.

Viele Grüße, Angelika


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