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Wohnen in Schweden arbeiten in Deutschland

Verfasst: 9. Juni 2020 14:13
von scotty3422
Hallo,
Ich gehe nun in Altersteilzeit. Ich arbeite somit noch ca. 100 Tage im Jahr in Deutschland. Für mehr als 6 Monate im Jahr bin ich aber in Schweden.
Daher werde ich mich dort auch anmelden müssen. Wie läuft das in solch einem Fall mit der Besteuerung? Wir das Einkommen aus Deutschland nur in Deutschland versteuert, oder auch in Schweden?

Re: Wohnen in Schweden arbeiten in Deutschland

Verfasst: 9. Juni 2020 14:44
von t.klebi
Zwischen D und S gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Ich gehe davon aus, dass Du sowohl in S als auch in D einen Wohnsitz (Innehaben einer Wohnung) hast, oder? Damit bist du sowohl in D als auch in S unbeschränkt steuerpflichtig.
Mittelpunkt der Lebensinteressen sind aber wohl nach S verlagert, oder?

S wäre dann der Ansässigkeitsstaat und D der Quellenstaat. D hat als Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für die Arbeitseinkünfte aus D und S stellt diese Einkünfte frei. Die Rückausnahme Art. 15 (2) DBA-Schweden greift nicht. Zwar bist Du weniger als 183 Tage in D, aber der AG hat seinen Sitz in D.

Re: Wohnen in Schweden arbeiten in Deutschland

Verfasst: 10. Juni 2020 16:25
von vinbergssnäcka
Kann man in zwei Staaten unbeschränkt Steuerpflichtig sein? Eher nicht oder? Unbeschränkt ist hier eher ein Vorteil als ein Nachteil. Mein Tipp wäre zu einen Steuerberater gehen, der sich mit Schweden auskennt. Wenn du kein Einkommen in Schweden hast, sondern nur aus Deitchland beziehst, dann kannst du dich hoffentlich als unbeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland registrieren. Solltest du auch in Schweden steuerpflichtig sein, dann erkennen die zwar die in Deutschland gezahlte Steuer an, aber du wirst dann trotzdem nach schwedischen Recht besteuert (das wird im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt und kann je nach Einkommensart unterschiedlich ausgelegt werden)....viel Glück

Re: Wohnen in Schweden arbeiten in Deutschland

Verfasst: 10. Juni 2020 16:36
von milli
Man kann theoretisch in zwei Staaten unbeschränkt steuerpflichtig sein, macht aber keinen Sinn. Zumal Schweden den Begriff nicht kennt.
Ansonsten ist es so wie vinbergssnäcka es schildert. Das Einkommen wird in Schweden versteuert, wobei die in D. gezahlten Steuern an der schwedischen Steuerschuld angerechnet werden. Wenn der Steuerwohnsitz (hier Lebensmittelpunkt) in Schweden liegt, wird das deutsche Finanzamt eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland annehmen, da hier auf jeden Fall die 185 Tage Regelung und der Wille des Steuerpflichtigen für einen Lebensmittelpunkt in Schweden sprechen.

Re: Wohnen in Schweden arbeiten in Deutschland

Verfasst: 10. Juni 2020 19:52
von t.klebi
vinbergssnäcka hat geschrieben: 10. Juni 2020 16:25 Kann man in zwei Staaten unbeschränkt Steuerpflichtig sein? Eher nicht oder?
Selbstverständlich kann man das. Nur deshalb benötigen die Staaten Doppelbesteuerungsabkommen um genau dieses Dilemma zu lösen.
Man kann sich auch nicht als "unbeschränkt steuerpflichtig registrieren" sondern man erfüllt den Lebenssachverhalt "Innehaben einer Wohnung" oder man erfüllt ihn nicht.

Die Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen regelt das DBA. In diesem Fall fällt das Besteuerungsrecht für die Arbeitseinkünfte nach D und S stellt diese Einkünfte frei.

Re: Wohnen in Schweden arbeiten in Deutschland

Verfasst: 10. Juni 2020 19:57
von t.klebi
milli hat geschrieben: 10. Juni 2020 16:36Wenn der Steuerwohnsitz (hier Lebensmittelpunkt) in Schweden liegt, wird das deutsche Finanzamt eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland annehmen, da hier auf jeden Fall die 185 Tage Regelung und der Wille des Steuerpflichtigen für einen Lebensmittelpunkt in Schweden sprechen.
Lies § 1 (1) EStG und lies Art. 15 (2) DBA-Schweden und dann könne wir gern noch mal über die "Annahme" des deutschen FA und den Willen des Stpfl. diskutieren.

Re: Wohnen in Schweden arbeiten in Deutschland

Verfasst: 11. Juni 2020 13:16
von vinbergssnäcka
Du scheinst ja Ahnung, vom Steuerrecht zu haben, aber erkläre mir doch bitte noch einmal den ersten Satz, den du zu mir geschrieben hast!
Das Doppelbesteuerungsabkommen tritt doch auch in Kraft, wenn du unbeschränkt in Schweden und beschränkt in Deutschland steuerpflichtig bist...nur hast du dann, so wie ich das sehe bedeutende steuerliche Nachteile. Du verlierst die Freibeträge in Deutschland und zahlst dafür eventuell noch Steuern in Schweden nach, weil wir hier den höheren Steuersatz haben....

Re: Wohnen in Schweden arbeiten in Deutschland

Verfasst: 11. Juni 2020 13:38
von t.klebi
Ein beschränkte Steuerpflicht in D tritt ein, wenn man "lediglich" inländische Einkünfte gem. § 49 EStG erzielt.
Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (D) hat, ist in D mit seinen weltweiten Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig.

Dafür gibt es ausdrücklich kein Wahlrecht, sondern es wird an die Verwirklichung der Lebenssachverhalte "natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in D" angeknüpft. Wer der unbeschränkten Steuerpflicht in D entgehen will, muss seinen Wohnsitz in D aufgeben und/oder den gewöhnlichen Aufenthalt in D vermeiden. Das dies nicht immer ganz einfach ist, sieht man schön an manch prominenten Großverdiener, welche die Steuerflucht versuchten.

Es passiert grundsätzlich sehr, sehr häufig dass ein und dieselben Einkünfte in verschiedenen Staaten besteuert würden. Um eine tatsächliche Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurden mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. In diesen Abkommen ist klar geregelt, welches Land besteuern darf und welches Land diese Einkünfte frei stellt.

Re: Wohnen in Schweden arbeiten in Deutschland

Verfasst: 11. Juni 2020 15:28
von t.klebi
Und hier noch mal ein ausführliche Übersicht aus Haufe:

2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Schweden

HaufeIndex 7696680
2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Schweden hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1]

Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkünfte, wenn er seine Tätigkeit in Deutschland ausübt.[5] Bei der beschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich nur die inländischen Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Schweden wohnender Arbeitnehmer aus einer Tätigkeit in Deutschland erzielt, zunächst der deutschen Einkommensteuer.[6] Zudem unterliegt der Arbeitnehmer in Schweden der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht. Es entsteht eine Doppelbesteuerung.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Ein in Schweden wohnender Arbeitnehmer kann dann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, wenn er hier einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet.[7] Dies kann z. B. bei einer längeren Tätigkeit in Deutschland der Fall sein.

Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag

Liegen die Voraussetzungen der beschränkten Steuerpflicht vor, kann der Arbeitnehmer auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn er den ganz überwiegenden Teil seiner Einkünfte in Deutschland erzielt.[8] Dies kann z. B. bei Saisonarbeitern der Fall sein.

In beiden Fällen entsteht aufgrund der in Schweden ebenfalls bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht eine Doppelbesteuerung.

HaufeIndex 7696681
2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Schweden der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten:

Deutschland besteuert die Einkünfte,
Deutschland besteuert die Einkünfte nicht oder
Deutschland besteuert zwar die Einkünfte, aber nur begrenzt.

Eine Besteuerung in Deutschland erfolgt demnach dann, wenn[1]

der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Deutschland ausübt und
der Arbeitnehmer sich in Deutschland insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält oder
der Arbeitslohn von einem oder für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber gezahlt wird oder
der Arbeitslohn von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen wird, die der Arbeitgeber in Deutschland hat.

Re: Wohnen in Schweden arbeiten in Deutschland

Verfasst: 11. Juni 2020 20:28
von vinbergssnäcka
Erstmal vielen Dank, für die ausführliche Erklärung.
Was mir noch unklar ist, warum möchte man die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland vermeiden? Meines Wissens ist dies bedeutend vorteilhafter als die beschränkte Steuerpflicht, weil du bei unbeschränkter Steuerpflicht einen nicht unerheblichen Freibetrag hast. Zum Beispiel Rente. Viele Rentner zahlen keine oder kaum Steuer auf ihre Rente in Deutschland, ich als beschränkt Steuerpflichtiger muss auf 70% meiner Rente die volle Steuer bezahlen...ohne Abzug von Freibeträgen. Ich denke bei anderem Einkommen ist ähnlich, eventuell kommt dann noch eine besteuerung in Schweden dazu, weil die ästeuer in Schweden eben die in Deutschland übersteigt....

Re: Wohnen in Schweden arbeiten in Deutschland

Verfasst: 11. Juni 2020 20:56
von t.klebi
vinbergssnäcka hat geschrieben: 11. Juni 2020 20:28warum möchte man die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland vermeiden?
Weil man bei unbeschränkter Steuerpflicht seine gesamten Welteinkünfte in Deutschland versteuern muss.
Dann kann man halt nicht nach Monaco oder irgendein Niedrigsteuer-Kanton usw. flüchten.
Dabei geht es um Großverdiener, mit verschiedensten weltweiten Einkommensquellen vielen Wohnsitzen über die ganze Welt verstreut. Da stellt sich schon die Frage, in welchem Land die ihre Einkünfte denn nun eigentlich besteuern müssen.
Und unbeschränkt steuerpflichtig heißt eben "unbeschränkt" steuerpflichtig.
vinbergssnäcka hat geschrieben: 11. Juni 2020 20:28Viele Rentner zahlen keine oder kaum Steuer auf ihre Rente in Deutschland, ich als beschränkt Steuerpflichtiger muss auf 70% meiner Rente die volle Steuer bezahlen...ohne Abzug von Freibeträgen.
Hast Du denn noch größere Einkünfte in Schweden?
Falls nein, kannst Du dich doch auf Antrag in D als unbeschränkt steuerpfichtig behandeln lassen.
§ 1 (3) EStG:
" 1Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. 2Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen;"

Das ist eigentlich das Standardverfahren für deutsche Rentner, die ins Ausland gezogen sind.

Re: Wohnen in Schweden arbeiten in Deutschland

Verfasst: 12. Juni 2020 10:32
von vinbergssnäcka
Ok, nun hab auch ich es verstanden, danke....ja, ich bin mit der unbeschränkten Steuerpflicht eher von uns normalverdienern audgegangen, aber so hast du natürlich recht.
Ja ich bekomme den grösseren Teil meiner Rente von Schweden....da ist nix zu Rütteln dran, solange ich nicht nach Deutschland zurückwandern würde. Soweit zahle ich also brav weiter, hier wie da meine Steuern und auf diverse Sachen hauen die Schweden dann gerne nochmal ihren Steuersatz obendrauf!
Macht mir normalerweise nix aus, wenn ich auch entsprechend versorgt werde hier....es ist nur die Frage, wie das in Zukunft werden soll....