zusammen leben in S?

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teddybjörn
Beiträge: 64
Registriert: 6. Juni 2008 19:38

zusammen leben in S?

Beitrag von teddybjörn »

hallo,

meine freundin und ich haben folgen text beim stöbern im internet gefunden:

Makar, sambopar, registrerade partner
Du har rätt att få uppehållstillstånd om du är gift, ingått registrerat partnerskap eller är sambo med någon som bor i Sverige. Du kan dock få avslag på din ansökan till exempel om den grundar sig på oriktiga uppgifter, relationen är ett skenförhållande eller om ni inte tänker leva tillsammans.

(www.migrationsverket.se)

nun stellt sich uns die frage, in wie weit sie als schwedin mit einem wohnsitz inschweden mir ein bleibe recht verschaffen kann. nach dem o.g. text sollte es ja schon reichen, wenn sie mich als ihren partner anmeldet.

unsere frage ist nunmehr nur:
haben wir das missverstanden?

danke und gruss
marit och stephan


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Stockholmsbo
Beiträge: 62
Registriert: 9. Juni 2008 14:27
Wohnort: söder om Stockholm

Beitrag von Stockholmsbo »

Hej,

zuerst Migrationsverket und danach Skatteverket, da man für die Beantragung der Personennummer das Papier vom Migrationsverket braucht.

Schöne Grüsse


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Hanjo
Beiträge: 77
Registriert: 12. Juni 2008 12:10
Wohnort: Småland
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Beitrag von Hanjo »

Stockholmsbo hat geschrieben:Hej,
zuerst Migrationsverket und danach Skatteverket, da man für die Beantragung der Personennummer das Papier vom Migrationsverket braucht.
Schöne Grüsse
Hej,
geht wohl inzwischen beides, erst Skatteverket und dann Migrationsverket oder umgekehrt.
Haben das gerade mit/für Umgezogene gemacht. Für das Skatteverket ist wohl nur der Wohnsitz in Schweden wichtig, wenn man den hier hat, dann bekommt man die Personennummer. Für das Migrationsverket dann auch das Einkommen bzw. der Unterhalt (evtl. Bürge), um das Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Lycka till
Hanjo


teddybjörn
Beiträge: 64
Registriert: 6. Juni 2008 19:38

Beitrag von teddybjörn »

danke für die netten anworten! :Flagge2:


schabduin
Beiträge: 2
Registriert: 7. Juni 2008 12:09
Wohnort: Stockholm

Beitrag von schabduin »

Hallo liebe Forummitglieder,

habe gerade das selbe vor. Meine Freundinn hat hier in Schweden ein Praktikum gemacht und bekommt anschließend einen Arbeitsvertrag. Ich bin nach meinem Studium ihr nach Stockholm gefolgt um hier eine Arbeit zu finden. Bin jetzt zwei Monate hier und es hat leider noch nicht geklappt. (So'n Mist wird aber noch).

Hanjo hat recht, man bekommt auch eine Personenummer vom Skatteverket ohne vorher beim Migrationsverket gewesen zu sein. Nachweis eines Wohnsitzes reicht (bei uns hat das Skatteverket bei unserer Vermieterin angerufen).
Nun brauchen wir also eine Aufenthaltsgenehmigung, da wir schon fast drei Monate hier sind. Bei meiner Freundinn ist das wohl kein Problem, sie hat ja Arbeit. Meine Frage wäre die gleiche wie teddybjörn, bekommt man als "sambo" eine Aufenthaltsgenehmigung wenn der Partner für einen birgt. Hat jemand schonmal so eine Erfahrung gemacht. Und ist man dann auch krankenversichert?

Danke schonmal


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Michael Andresen
Beiträge: 55
Registriert: 28. März 2005 14:20
Wohnort: Örebro/Schweden
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Re: zusammen leben in S?

Beitrag von Michael Andresen »

teddybjörn hat geschrieben:hallo,

meine freundin und ich haben folgen text beim stöbern im internet gefunden:

Makar, sambopar, registrerade partner
Du har rätt att få uppehållstillstånd om du är gift, ingått registrerat partnerskap eller är sambo med någon som bor i Sverige. Du kan dock få avslag på din ansökan till exempel om den grundar sig på oriktiga uppgifter, relationen är ett skenförhållande eller om ni inte tänker leva tillsammans.

(www.migrationsverket.se)

nun stellt sich uns die frage, in wie weit sie als schwedin mit einem wohnsitz inschweden mir ein bleibe recht verschaffen kann. nach dem o.g. text sollte es ja schon reichen, wenn sie mich als ihren partner anmeldet.

unsere frage ist nunmehr nur:
haben wir das missverstanden?

danke und gruss
marit och stephan
Nein, habt ihr nicht.
Es gibt zwei mögliche Wege, das Aufenthaltsrecht zu erhalten:
der von dir genannte (Ausländerrecht) oder aufgrund deines Status als EU-Buerger (EU-Recht).
Bei ersterem muss jemand fuer dich aufkommen, meines Wissens theoretisch inkl Krankenversicherung (ich weiss, dass das die fk oft nicht so eng sieht), im anderen Fall musst Du Arbeit haben oder Dich sonst selbst versorgen können. Hatten wir er schon mal, und ich habe damals iirc auch den Link auf die entsprechende deutsche Gesetzgebung gelegt (die ja nichts anderes macht als die schwedische auch: EU-Recht umsetzen).

//M


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