Muß man Kinder in Schweden anmelden?

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Gadderås

Muß man Kinder in Schweden anmelden?

Beitrag von Gadderås »

Hallo Gemeinde,
habe folgende Frage?
Ich arbeite das ganze Jahr in Schweden und habe 2 Kinder, muß ich die Kinder hier in Schweden anmelden? Oder geht es, dass die Kinder bei meinen Eltern in Deutschland gemeldet bleiben.
Das Kindergeld ist in Deutschland höher als in Schweden, oder mache ich mich dadurch noch strafbar wenn ich die Kinder hier nicht anmelde?

Habe eine Personnennummer.

Gruß Gadderås


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hansbaer
Beiträge: 892
Registriert: 31. Juli 2008 20:25
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Re: Muß man Kinder in Schweden anmelden?

Beitrag von hansbaer »

Gadderås hat geschrieben:Hallo Gemeinde,
habe folgende Frage?
Ich arbeite das ganze Jahr in Schweden und habe 2 Kinder, muß ich die Kinder hier in Schweden anmelden?
Ja - du musst sie sowohl beim Migrationsverket als auch beim Skatteverket anmelden, wenn sie ihren regulären Aufenthalt in Schweden haben.
Oder geht es, dass die Kinder bei meinen Eltern in Deutschland gemeldet bleiben.
Gehen tut das schon - nur dürften dann Dinge wie Kindergarten und Schule bürokratisch schwierig werden.
Formal betrachtet ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn man in Deutschland gemeldet ist und gar nicht dort wohnt. Viel zu befürchten hat man im allgemeinen aber nicht.
Das Kindergeld ist in Deutschland höher als in Schweden, oder mache ich mich dadurch noch strafbar wenn ich die Kinder hier nicht anmelde?
Ob du dich strafbar machst, weiß ich nicht - erlaubt ist es aber nicht. Wer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Kindergeld bezieht, wird dies aber zumindest zurückzahlen müssen.

Für den Bezug von Kindergeld müssen die Eltern in Deutschland leben oder dort steuerpflichtig sein. Wenn du also vorgibst, in Deutschland zu leben, um Kindergeld zu beziehen, kann es durchaus sein, dass du dich strafbar machst.


nightbow
Beiträge: 350
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Beitrag von nightbow »

(gelöscht - sorry leute)
Zuletzt geändert von nightbow am 5. März 2010 12:17, insgesamt 1-mal geändert.


hansbaer
Beiträge: 892
Registriert: 31. Juli 2008 20:25
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Beitrag von hansbaer »

nightbow hat geschrieben:naja die kinder will gadderås ja bei seinen eltern in deutschland melden.
Wie erwähnt spielt aber auch der Wohnsitz der Eltern eine Rolle. Für die Kinder kann man nämlich auch im EU-Ausland Kindergeld erhalten - die Eltern müssen aber in Deutschland leben.

Eine Sache hatte ich auch noch vergessen: die Schulpflicht. Die Kinder können gar nicht in Deutschland gemeldet sein, wenn sie gar nicht dort leben, da sie ja der Schulpflicht unterliegen würden.


strillo
Beiträge: 47
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Beitrag von strillo »

Die Frage hier ist doch, wo sich die Kinder aufhalten? Wenn sie in Schweden sind, warum sollten sie dann noch in Deutschland gemeldet sein? Insbesondere wenn sie schulpflichtig sind würde ich sie in Schweden melden. Sonst gibts keine Schule und Kindergarten auch nicht.
Was hansbaer bezüglich Kindergeld schreibt ist nicht ganz richtig. Wir leben alle in Schweden, beziehen aber das deutsche Kindergeld. Funktioniert aber nur, weil ich von meinem Arbeitgebr für eine bestimmte Zeit nach Schweden entsendet bin. In diesem Fall gilt EU Abkommen E101.
Ich kann nur empfehlen wenn die Kinder sich in Schweden aufhalten sie auch hier anzumelden. Der bürokratische Aufwand ist überschaubar. Und das was du am schwedischen Kindergeld weniger bekommst sparst du an Beiträgen für Kindergarten oder Schulkosten locker wieder ein.


Gast

Beitrag von Gast »

zum Kindergeld:
Hallo,
das Kindergeld ist (zumindest in D) an die Steuerpflicht geknüpft.
Ich wohne und arbeite in D - bin also in D steuerpflichtig. Meine Frau und meine Kinder wohnen in S. Ich beziehe das deutsche Kindergeld in D. Alternativ wäre es auch für meine Frau möglich, das (geringere) Kindergeld in S zu beantragen und auszahlen zu lassen.
Ich kann dann die Differenz zwischen dem deutschen und dem schwedischen Kindergeld hier in D von der deutschen Kindergeldkasse auszahlen lassen.
In beiden Ländern gleichzeitig das volle Kindergeld zu kriegen ist nicht möglich.
Ali.


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Elchi21
Beiträge: 27
Registriert: 19. Januar 2009 21:40
Wohnort: Stockholm-Lidingö

Re: Muß man Kinder in Schweden anmelden?

Beitrag von Elchi21 »

Gadderås hat geschrieben:Hallo Gemeinde,
habe folgende Frage?
Ich arbeite das ganze Jahr in Schweden und habe 2 Kinder, muß ich die Kinder hier in Schweden anmelden? Oder geht es, dass die Kinder bei meinen Eltern in Deutschland gemeldet bleiben.
Das Kindergeld ist in Deutschland höher als in Schweden, oder mache ich mich dadurch noch strafbar wenn ich die Kinder hier nicht anmelde?

Habe eine Personnennummer.

Gruß Gadderås
Würde mal sagen, dass da noch einiges an information fehlt. Wo ist der andere Erziehungsberechtigte (oder gibt es nur einen), wie alt sind die Kinder, wer soll in S. die Betreuung übernehmen, wenn die Kinder nicht in die Dagis können und wie sieht es mit einem Besuch beim Sjukvård aus? Da werden bei jedem Besuch erst mal 1600,- SEK für die Kaffeekasse fällig, bevor man sich in die Schlange einreihen kann. Also Kinder ohne Personennummer sehe ich (zumindest über einen längeren Zeitraum) als kritisch an. Ganz abgesehen davon, dass ic es moralisch negativ bewerte, wegen des Kindergeldes die Kinder nicht umzumelden. Sollte die Kasse in D. dass merken, ist mit Sicherheit eine Rückzahlung fällig und ob Du dann in S. nachträglich das Geld ausbezahlt bekommst ist auch nicht sicher.


nichts ist unmöglich...
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Elchi21
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Beitrag von Elchi21 »

strillo hat geschrieben: Was hansbaer bezüglich Kindergeld schreibt ist nicht ganz richtig. Wir leben alle in Schweden, beziehen aber das deutsche Kindergeld. Funktioniert aber nur, weil ich von meinem Arbeitgebr für eine bestimmte Zeit nach Schweden entsendet bin.
Kindergeld gibt es nur für uneingeschränkt in D. steuerpflichtige Personen (das bleibt man ja auch, wenn man entsendet ist, weil ja der deutsche AG den Lohn bezahlt). Wenn ich so drüber nachdenke, dürfte es eh' schwer werden, dass Kindergeld weiter zu beziehen. Denn irgendwie muss man ja auch den Nachweis erbringen, dass man in D. noch Steuern zahlt bzw. dem Arbeitsamt zur Verfügung steht. Andernfalls müssten die (Groß-?)Eltern das Kindergeld beantragen mit allem was an papierkram dazu gehört.
Oder bleibst Du nur für ein Jahr???
Aber das wurde hier alles schon mal durchgekaut. Dazu gibt es eine Suchfunktion im Forum...


nichts ist unmöglich...
strillo
Beiträge: 47
Registriert: 6. November 2007 14:33
Wohnort: Göteborg-Torslanda

Beitrag von strillo »

Tut mir leid Elchi21, aber da hast Du unrecht. Es gibt eine Ausnahme die besagt wenn man nicht in D uneingeschränkt steuerpflichtig ist, aber in die deutsche Sozialversicherung einzahlt kann man deutsches Kindergeld beziehen. Man ist nämlich dort steuerpflichtig wo man sich mehr als 180 Tage im Jahr aufhält. Das regelt das EU Abkommen E101. Voraussetzung ist natürlich das man in dem Land in dem man sich aufhält keinen Anspruch auf Kindergeld hat.
Ich wäre vorsichtig hier mit gefährlichem Halbwissen irgendwelche schlauen Kommentare abzugeben.
Ich kann gerne per PN mehr Details erklären, falls jemand interesse hat. In unserem Fall ist jetzt die BA in Nürnberg fürs Kindergeld zuständig. Sehr kompetente Leute die auch gleich am Telefon sagen können ob ein anrecht auf Kindergeld besteht oder nicht. Ich würde Betroffenen daher raten dort mal anzurufen. Ist auf alle Fälle sicherer als sich auf Aussagen in den verschiedenen Foren zu verlassen.


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