Bauen in Schweden ( Fischerhütte, kein Wohnhaus)

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Bruno
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Bauen in Schweden ( Fischerhütte, kein Wohnhaus)

Beitrag von Bruno »

Bauen in Schweden



Auf meinem Grundstück in Schweden, Größe von ca. 2 ha, möchte ich eine oder ggf. auch zwei Fischerhütten mit jeweils einer Grundfläche von max. 15 qm bauen.

Auf dem Nachbargrundstück, welches auch ungefähr die gleiche Fläche hat, befinden sich bereits zwei Fischerhütten.

Die von mir geplanten Fischerhütten sollen in Größe und Ausführung, der Nachbarbebauung angepasst werden.

Muss ich für die Fischerhütten eine Baugenehmigung beantragen ?

Mein Freund Ulrich wohnt permanent in Schweden, ca. 50 km von den geplanten Fischerhütten entfernt und möchte für sich eine Fischerhütte , für Gerätschaften, Angelzeug und ggf. ein kleines Anglerboot nutzen.

Ich selbst wohne permanent in Deutschland, habe jedoch ein festes Domizil in Schweden und
will eine Hütte für meine Gerätschaften nutzen.

Wer kann bei der Baugenehmigung helfen, oder kennt Jemanden der helfen kann.

Das Grundstück befindet sich in der Borgholm kommun.


Bruno

PS.: Fotos von den Fischerhütten auf dem Nachbargrundstück und auch Fotos vom Grundstück, kann ich noch zusenden.


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snickare
Beiträge: 102
Registriert: 17. Juli 2005 17:54

Re: Bauen in Schweden ( Fischerhütte, kein Wohnhaus)

Beitrag von snickare »

Hej Bruno,

ich gehe mal davon aus das die beiden Fischerhuetten direkt an der Uferkante vom See stehen sollen, oder?
Dann wird es schwierig. Aber einen Versuch ist es wert. Auf dieser Seite der Borgholm kommun: http://www.borgholm.se/Bygga%2C+bo+-amp ... ov/se/225/ befindet sich auf der rechten Seite ein Link zu einem PDF-Formular mit dem Du die Huetten beantragen kannst. Du brauchst ausserdem noch eine Uebersichtskarte von Deinem Grundstueck auf dem die Grundstuecksnummer vermerkt sein sollte und dort zeichnest Du die beiden Fischerhuetten ein mit Länge und Breitenangaben.
Dann ab in die Post damit. Möglicherweise hast Du Glueck und Dein Grundstueck liegt in einem Bereich der Kommune wo keine Baugenehmigung erforderlich ist allerdings bleibt da die Gewässernähe. Ich habe mal einen Artikel ueber das Thema "bygglov" verfasst:

Bygglov - Baugenehmigung in Schweden

Eine Baugenehmigung ist notwendig wenn Du in Schweden neu bauen willst, etwas an Dein Haus anbauen willst oder aber auch in manchen Kommunen Dein Haus äußerlich verändern willst (z.B. Fassade ändern oder eine andere Farbe wählst oder auch die Dachziegel von Rot zu Schwarz austauschst). Formulare dafür erhältst Du bei Deiner Kommune in der Dein Haus steht.

Bei der Prüfung der Baugenehmigung (bygglov) wird darauf geschaut ob der Neubau, Anbau oder die Veränderung ins Landschafts- und (oder) Stadtbild passt. Außerdem wird darauf geachtet, ob sich daraus möglicherweise Gefahren entwickeln oder Nachteile für die Nachbarn. Auch wird darauf geachtet, ob die Veränderung ästhetischen Ansprüchen in Form und Farbe standhält.

Egal ob Du eine neue Etage auf das Haus setzt, ein Haus neu baust oder einfach zur Seite anbaust, sei es auch nur eine überdachte Terrasse, Du brauchst, auch in Schweden, immer eine Baugenehmigung. Für kleine Nebengebäude, wie z.B. ein Spielhaus für Kinder (Lekhus) oder einen Gartenpavillon (Lusthus) gibt es eine vereinfachte Regelung, auf die ich später noch eingehen werde.

Bei dem Baugehmigungsverfahren achtet man in Schweden auch besonders auf kulturhistorische, bautechnische und Umwelt-relevante Aspekte.

Solltest Du einen Neubau planen, empfehle ich einen Architekten (arkitek). Auch bei Anbauten, bei denen die Statik des Hauses stark verändert wird, würde ich einen Architekten in Anspruch nehmen. Bei allen anderen Vorhaben ist der Prozess der Baugenehmigung eigentlich viel einfacher als in Deutschland.

Das Formular für die Genehmigung (ansökan om bygglov) erhältst Du bei Deiner Kommune. Dort trägst Du ein was Du bauen oder verändern willst. Dann benötigst Du noch einen Grundstücksauszug. Davon machst Du eine Kopie und zeichnest den Anbau ein (Grundriss).

Außerdem benötigst Du eine einfache Zeichnung vom Haus aus allen Perspektiven. Für Häuser, die in Gewässernähe stehen, gibt es noch ein weiteres Formular (ansökan om strandskyddsdispens) welches eingereicht werden muss, ist aber nicht weiter kompliziert. Es geht auch dabei nur um den Abstand zum Gewässer. Wenn Du alles zusammen getragen hast gehst Du damit zur Bauabteilung Deiner Kommune und besprichst alles mit den sehr hilfsbereiten Mitarbeitern der Kommune. Nach höchstens zwei Wochen erhältst du die Genehmigung in den meisten Fällen mit einer Rechnung um die 3.500,- Kronen.

Für kleinere Bauten auf Deinem Grundstück benötigst Du keine Baugenehmigung. Diese Gebäude müssen frei stehen, mit einem Abstand von mindestens vier Metern zum Haus oder zum jeweiligen Nachbarn. Das Gebäude darf nicht höher sein als 3,2 Meter und nicht größer als 15 Quadratmeter.

Es darf nicht isoliert sein und keine elektrischen Installationen enthalten. Das ist die Definition der 15 qm-Regel. ABER!!! Es gibt so viele unterschiedliche Regelungen von Kommune zu Kommune, so dass ich Dir auch hier empfehle Dich bei Deiner Kommune vorher zu erkundigen, besonders was den Abstand des Gebäudes zu den Grundstückgrenzen betrifft.

Die Baugehmigung wird für fünf Jahre erteilt und muss in den ersten zwei Jahren begonnen werden. Sind die Bauarbeiten abgeschlossen, muss das Bauamt benachrichtigt werden und es erfolgt normalerweise eine Abnahme.

Beispiele für genehmigungspflichtige Bauten:

-Neubau
-Anbau Badezimmer oder anderer Räume
-Dachgauben
-Altan (Holzterasse)
-Überdachung eines Altans
-Anbau eines Carports
-Anbau einer Garage
-Anbau eines Vordachs über dem Eingang
-Änderung der Fassade (von Putz zu Holz, neuer Farbton!)

Beispiele für 15 qm-Regel, bedingt genehmigungspflichtig:

-freistehender Carport oder Garage
-Lusthus
-Lekstuga
-Stuga
-Vedbud (Holzlager)

Dieser Text ist von Stefan Bockx
Stefan betreibt in Schweden die Firma: TOOLBOCKX – Mobil Byggservice


Har en trevlig dag!

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Svipp
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Re: Bauen in Schweden ( Fischerhütte, kein Wohnhaus)

Beitrag von Svipp »

Ich würde den Besitzer des Nachbargrundstücks fragen...


Ha det bra så länge och hejdå
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Framsidan
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Re: Bauen in Schweden ( Fischerhütte, kein Wohnhaus)

Beitrag von Framsidan »

Ich würde bei der zuständigen Behörde nachfragen denn der Nachbar kann ja auch schwarz gebaut haben.

Gerade wenn es am Wasser stehen soll ist das wichtig. Strandskydd ist sehr wichtig und wird in einigen Kommunen sehr streng gehandelt.


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