Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Tysktjejen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Tysktjejen »

PS: Und wenn dir das eine Fahrzeug gar nicht gehört, kann es ja der Schwiegervater sicher für einen symbolischen Euro verkaufen ;-)
Denn Ihr müsst nachweisen, wie das Fahrzeug in Euren Besitzt gelangt ist (Kaufvertrag, Quittung o.ä.)


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Schallus
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Schallus »

Die weiter oben erwähnte Verschrottungsgebühr wurde vor ein paar Jahren abgeschafft.
Ursprungskontroll musst Du auf jeden Fall beantragen, ohne diese kein Eintrag und keine Zulassung, diese dient hauptsächlich dazu den Handel mit gestohlenen Fahrzeugen über Landesgrenzen zu unterbinden.
Wie bereits weiter oben erwähnt brauchst Du diese sowohl für Privatimport als auch für Flyttsak; letztere würde duch die zusätzliche Gebühr daher teurer und hat keinen Vorteil für die meisten Europäischen Autos oder Autos die in Europa zugelassen waren. Für Neufahrzeuge oder Fahrzeuge aus Übersee, z.B. USA macht flytsak durchaus Sinn da man dabei den Einfuhrzoll und Steuern sowie teure Umbauten vermeiden kann.
Da die Autos bereits jetzt in D zugelassen sind würde ich mit dieser Zulassung und Versicherung nach Schweden fahren und nach erfolgter Anmeldung in D abmelden. Wenn die Autos den TÜV "überstehen" sollten die auch die besiktning schaffen.
Das mit dem Kaufvertrag wie oben erwähnt funktioniert, Du kannst den Kaufpreis sogar abdecken, wichtig ist dass Verkäufer, Käufer und Unterschrift sichtbar sind.
Jeder kann 1 Auto pro Jahr auf diese registrieren.


Tysktjejen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Tysktjejen »

Schallus hat geschrieben: Jeder kann 1 Auto pro Jahr auf diese registrieren.
Max 1 Auto in 12 Monaten gilt nur wenn man als importorsak "eget bruk" angibt - und das sollte man nur tun, wenn das KFZ nicht den EU-Normen entspricht, da eget bruk dann gewisse Ausnahmen hinsichtlich der technischen Anforderungen gewährt.
In den meisten Fällen passt als importorsak "annat ändamål".

Das mit dem in dt. Fahrzeugen nicht vorhandenen Tagfahrlicht sollte kein Problem sein. Wir habe bisher 3 Autos ohne ein solches eingeführt.

VG


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Lukä
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Lukä »

Wenn man davon ausgeht, dass in allen EU Ländern die gleichen Zollbestimmungen gelten, findet man auf der Seite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html folgendes zum Thema PKW Einfuhr:

"Als Übersiedlungsgut gelten ... private Fahrzeuge aller Art; d.h. Fahr- und Krafträder, Pkw (ggf. mit Anhänger), Camping-Anhänger, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge (anhand einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war)"

Das ist eine klare Aussage.


Hälsningar Luki



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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Reja »

vor 3 jahren galt noch folgendes. es fallen keine einreisegebuehren an wenn der pkw ueber ein jahr alt ist oder ueber 5000 km laufleistung hinter sich hat.man sollte den pkw dann schnellstens ummelden.gebuehren fallen dann fuer die ursprunskontroll und den schwedischen tuv an.nach anmeldung des fahrzeugs in Schweden sollte man das auto in Deutschland abmelden.laut transportsyrelsen geht das zwar automatisch aber ich habe da eher schlechte erfahrungen gemacht. ansonsten muss man jährlich zum tuv fuer fahrzeuge ueber 5 jahre.


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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Vielen lieben Dank euch allen für die ausführlichen und aussagekräftigen Antworten. :thumbsup:

Wie wir es jetzt letztlich machen müssen wir noch intern ausdiskutieren, aber jetzt wissen wir zumindest woran wir sind und auf was wir achten müssen: vielen Dank nochmal!!!!
:D :flagge3:


Major Na
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Hi Carolin,

noch eine Möglichkeit: Wenn jener ältere 323 über den Schwiegerpa versichert ist und damit vermutlich versicherungstechnsich niedrig eingestuft ist, wäre mein Vorgehen folgendes (Sofern der Schwiegerpa kein neues Fzg. bekommt):

- Fahrzeug in D frisch Tüvven
- Mit Versicherung abklären ob das Fahrzeug auch längerfristig in Schweden bewegt werden darf. (war bei mir überhaupt kein Problem)
- Vollpacken und nach Schweden fahren - die Karre da benutzen.
- Natürlich brav die deutsche Steuer und Prämien zahlen.

In S habt Ihr 2 Jahre Zeit zu überlegen... oder ggf. zwischendurch auf einer Urlaubsfahrt neu zu Tüvven. Besitzte mehrere Krafträder und einen PKW (alle Fahrzeuge auf meinen deutschen Zweitwohnsitz gemeldet, der PKW ist offiziell Eigetnlum meiner Ma), laufen alle über einen Großkundentarif einer deutschen Versicherung - insbesondere die Krafträder sind deutlich günstiger.

In Göteborg und Stockholm spart man ggf. noch die Trängselskatt... die sich sonst nur mit einem schwedischen Tjänstebil ebenfalls vermeiden lässt... ;-)

Sogar Anwohnerparkausweise erhält man mit ausländischer Zulassung, zumindest hier in GTB. Lediglich ein unterschriebenes Dokument zur Nutzungsüberlassungs wird hierfür vorrausgesetzt.

Erfolgreiches Vorbereiten!

LG
Majorna


Framsidan
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Framsidan »

Major Na hat geschrieben:Hi Carolin,

noch eine Möglichkeit: Wenn jener ältere 323 über den Schwiegerpa versichert ist und damit vermutlich versicherungstechnsich niedrig eingestuft ist, wäre mein Vorgehen folgendes (Sofern der Schwiegerpa kein neues Fzg. bekommt):

- Fahrzeug in D frisch Tüvven
- Mit Versicherung abklären ob das Fahrzeug auch längerfristig in Schweden bewegt werden darf. (war bei mir überhaupt kein Problem)
- Vollpacken und nach Schweden fahren - die Karre da benutzen.
- Natürlich brav die deutsche Steuer und Prämien zahlen.

In S habt Ihr 2 Jahre Zeit zu überlegen... oder ggf. zwischendurch auf einer Urlaubsfahrt neu zu Tüvven. Besitzte mehrere Krafträder und einen PKW (alle Fahrzeuge auf meinen deutschen Zweitwohnsitz gemeldet, der PKW ist offiziell Eigetnlum meiner Ma), laufen alle über einen Großkundentarif einer deutschen Versicherung - insbesondere die Krafträder sind deutlich günstiger.

In Göteborg und Stockholm spart man ggf. noch die Trängselskatt... die sich sonst nur mit einem schwedischen Tjänstebil ebenfalls vermeiden lässt... ;-)

Sogar Anwohnerparkausweise erhält man mit ausländischer Zulassung, zumindest hier in GTB. Lediglich ein unterschriebenes Dokument zur Nutzungsüberlassungs wird hierfür vorrausgesetzt.

Erfolgreiches Vorbereiten!

LG
Majorna
Majorna och det är laglit?????? Ich weiss von 6 Monaten (früher waren es ein paar Wochen)

Man soll nicht nur mit schwindeln anfangen. Ziehe ich in ein fremdes Land dann mit allen Vor und Nachteilen.


Major Na
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Framsidan, warum hab ich nur mit Deiner Reaktion auf mein Post gerechnet... ;-) Vorab: ich halte ebennfalls nichts von Unwahrheit, jedoch sehe ich kein Problem mich in jenen Grauzonen zu bewegen die ich mit meinem Gwissen verinbaren kann. Dies setzt voraus das ich niemanden dabei übervorteile oder gar schädige (in jenem Fall muss der Versicherungsschutz gegeben sein). Die 6-Monatsregel ist mir auch bekannt. Ob Steuern in D oder S einbehalten werden ist für mich jedoch gegenstandslos.

Sicher ist: Schweden oder D = EU; für mich ist es nur eine Frage der Zeit, dann wirst Du Dein Auto dort registrieren können wo es Dir passt (in D kannst Du demnächst lt. meiner Information von Hamburg nach München ziehen, das "Kennzeichen" behalten und lediglich die Adresse im Schein ändern lassen) und mit der Versicherung Deine Regionalklasse verhandeln.

Viele Nutzer von Firmenfahrzeugen aus dem EU-Ausland, sowie Nutzer von finanzierten Fahrzeugen haben keine Möglichkeit diese umzumelden, sofern mit der Versicherung abgeklärt sehe ich überhaupt kein Problem. Hab hier was gefunden:
http://www.kfz-auskunft.de/news/3118.html

In diesem Fall gehört das Auto (323) auch jemandem der in D lebt und sich höchstwahrscheinlich auch die meiste Zeit dort aufhält, nur sein Auto nicht - aber hier liegt ja sein Einverständniss zur Nutzungsüberlassung vor ... da ist mir keine Auflage/kein Verbot bekannt ;-)

"Ziehe in ein fremdes Land dann mit allen Vor- und Nachteilen"
Ich wünsche Dir das Du irgendwann einsiehst das diese Aussage an sich -zaghaft vormuliert- nicht gerade wohlüberlegt ist.
Gewiss gibt es Menschen, die immer fein mit dem Strom schwimmen, aber die haben mich noch nie zu überzeugen vermocht.

LG
Major


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Lukä
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Lukä »

Ich verstehe nicht, wo da die Grauzone sein soll?

Wenn A in Schweden wohnt, dort gemeldet ist, kann A kein, in Deutschland zugelassenes Fahrzeug dauerhaft nutzen, es sei denn, es ist ein Firmenfahrzeug.

Mir bekannte Ausnahme sind allein Studierende

"Wenn Sie sich nur zum Studium in einem anderen Land aufhalten, dürfen Sie Ihr Auto dort fahren, ohne es anmelden oder Steuern dafür entrichten zu müssen – solange Sie in einer Bildungseinrichtung dieses Landes eingeschrieben sind."

Und ja, ich weiß, dass wir nicht von "A's" eigenem Fahrzeug sprechen, aber ich denke, das macht keinen Unterschied.

Und in dem, von dir geposteten Link steht sogar "...Die Zulassung und Versteuerung müsse demnach immer dort erfolgen, wo der Wagen stationiert ist und vorwiegend zum Verkehr eingesetzt wird..."
Zuletzt geändert von Lukä am 19. Februar 2014 17:29, insgesamt 1-mal geändert.


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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Lukä hat geschrieben:Wenn man davon ausgeht, dass in allen EU Ländern die gleichen Zollbestimmungen gelten, findet man auf der Seite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html folgendes zum Thema PKW Einfuhr:

"Als Übersiedlungsgut gelten ... private Fahrzeuge aller Art; d.h. Fahr- und Krafträder, Pkw (ggf. mit Anhänger), Camping-Anhänger, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge (anhand einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war)"

Das ist eine klare Aussage.

Das ist ganz klar zutreffend für Ware/Güter die aus nicht-EU-Ländern in die EU eingeführt werden. Glaube danach hatte niemand gefragt... :pfeif:

Einfuhrzoll bei Übersiedlung innerhalb der EU gibt´s nicht.
Diese Seite wär´s gewesen:
https://www.bmf.gv.at/zoll/uebersiedlun ... staat.html

LG Majorna


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Lukä
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Lukä »

Aha, und wo genau ist in der Kernaussage der Unterschied zwischen den Aussagen meiner und deiner geposteten Seite?


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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Lukä hat geschrieben:Ich verstehe nicht, wo da die Grauzone sein soll?

Wenn A in Schweden wohnt, dort gemeldet ist, kann A kein, in Deutschland zugelassenes Fahrzeug dauerhaft nutzen, es sei denn, es ist ein Firmenfahrzeug.

Mir bekannte Ausnahme sind allein Studierende

"Wenn Sie sich nur zum Studium in einem anderen Land aufhalten, dürfen Sie Ihr Auto dort fahren, ohne es anmelden oder Steuern dafür entrichten zu müssen – solange Sie in einer Bildungseinrichtung dieses Landes eingeschrieben sind."

Und ja, ich weiß, dass wir nicht von "A's" eigenem Fahrzeug sprechen, aber ich denke, das macht keinen Unterschied.

Und in dem, von dir geposteten Link steht sogar "...Die Zulassung und Versteuerung müsse demnach immer dort erfolgen, wo der Wagen stationiert ist und vorwiegend zum Verkehr eingesetzt wird..."

Zeig mir die Richtline die jene Fahrzeuge betrifft, die rechtäßig in einem EU-Land angemeldet und versichert sind und dauerhaft im EU-Ausland verwendet werden. Worin besteht der Unterschied bei Firmenfahrzeugen? Wo steht die EU-Richtline die die Ausnahme für die Besteuerung (nur darum geht´s!) festlegt? Verischerung is egal, dank EU-Recht.

Grauzone bedeutet = man ist u.U nicht explizit zu etwas legitimiert, aber es passiert nichts & zwar überhaupt nichts wenn man dies ignoriert. Hier: Selbst bei einem Schadenfall zahlt die Verischerung, die Polizei und und sonstige Exekutive juckt´s keine Sekunde ob da ein norwegisches, belgisches oder holländisches Kennzeichen rumfährt, solange das Halter sich zu benehmen weiss, das Auto ok ist und es einen plausible Verbindung zwischen Fahrzeug, Halter und Fahrer gibt.

Oder Gegenfrage: Welcher Ordnungswiedrigkeit/welchem Straftat wird mir angehängt wenn ich tatsächliche an einen obergelangweilten Erbsenzähler von Büttel gelange der Verdacht schöpft und hochmotiviert ist der Sache nachzugehen? Was wäre die Konsequenz? U-Haft? Abschiebung? Oder anders gefragt: Wer hätte etwas davon?


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Lukä
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Lukä »

Lukä hat geschrieben: Und in dem, von dir geposteten Link steht sogar "...Die Zulassung und Versteuerung müsse demnach immer dort erfolgen, wo der Wagen stationiert ist und vorwiegend zum Verkehr eingesetzt wird..."
Und genau deshalb verstehe ich nicht, wo du hier eine versicherungsrechtliche bzw. steuerrechtliche Grauzone siehst.
Und ja, genau genommen ist das Steuerhinterziehung gegenüber dem schwedischen Staat.

Moralisch sehe ich deine "Tipps" genau so wie Framsidan.


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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Lukä hat geschrieben:Aha, und wo genau ist in der Kernaussage der Unterschied zwischen den Aussagen meiner und deiner geposteten Seite?
Ganz einfach: Innerhalb der EU gehören auch Tabakwaren, Alk usw... ;-) und das ganze ist in einem Satz abgehandelt.
Beide Seite betreffen ausschließlich Zölle und sind in unserer Diskussion gegenstandslos.

Unsere EU-Nachbarn bedienen sich bei der Einfuhr von PKW weiterer Tricks, sogar bei älteren Fahrzeugen, unabhänigig ob Umzugsgut oder nicht. In Österreich heisst das NoVa - da darf man (nach-)zahlen & das bis zu einem Fahrzeugalter von 30 Jahren

http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1098231%2C%2C


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