Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importieren

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klickklack
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Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importieren

Beitrag von klickklack »

Hallo liebe Community,
weil ich leider keinen aktuell gültigen (Zeitpunkt 2016) Beitrag finde und in einigen Threads viel Quark erzählt wird, bitte ich euch um Hilfe beim Import eines Autos.

Hier die wesentlichen Fakten:
Gebrauchtes Auto aus Schweden (8 Jahre alt)
Steht derzeit beim Händler (nicht angemeldet - kein schwedisches Kennzeichen)

Ich möchte es nach Deutschland überführen und ich hole mir ein entsprechendes Überführungskennzeichen bei der Zulassungsstelle.
Wenn ich hier in Deutschland bin, fahre ich zum TÜV(?) und lasse einen einfachen TÜV machen (keine Vollabnahme(?) und kann dann die normalen Kennzeichen abholen?

Ich habe oft etwas zum Thema Vollgutachten gelesen. Brauche ich das? An was muss ich noch denken?
Das Auto war noch nie in Deutschland angemeldet.

Hoffentlich könnt ihr mir helfen. :-flagge2


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vinbergssnäcka
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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von vinbergssnäcka »

Hallo klickklack, wenn das Auto bei einem schwedischem Händler steht, aber kein schwedisches Kennzeichen besitzt, das bedeutet für mich soviel wie, es war noch nie in Schweden angemeldet. kläre doch erstmal, wo das Auto her kommt und welche Papiere es dazu gibt....es ist ausschlaggebend, ob das Auto aus einem EU land stammt oder nicht


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Heike

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klickklack
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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von klickklack »

Hallo Heike,
das Auto ist ja schon ca. 8 jahre alt also war es vermutlich schon mal angemeldet.
Derzeit ist es - wie bei unseren Autohäusern in Deutschland - nicht angemeldet bzw. zugelassen.


Wolfi
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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von Wolfi »

klickklack hat geschrieben:Hallo Heike,
das Auto ist ja schon ca. 8 jahre alt also war es vermutlich schon mal angemeldet.
Derzeit ist es - wie bei unseren Autohäusern in Deutschland - nicht angemeldet bzw. zugelassen.

..wär halt interessant, in welchem Land es schon mal angemeldet war und ob es ggf. ein COC Papier dazu gibt.

In Schweden bleibt das Kennzeichen üblicherweise am Auto, auch wenn es zum Verkauf beim Händler steht.


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Wolfgang
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Lukä
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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von Lukä »

klickklack hat geschrieben: Derzeit ist es - wie bei unseren Autohäusern in Deutschland - nicht angemeldet bzw. zugelassen.
So isses hier eben nicht. Auch wenn ein Fahrzeug temporär nicht im Verkehr ist - nennen wir es deutsch "stillgelegt", behält es sein Kennzeichen. Ein fehlendes Kennzeichen ist wie keine personnummer - geht eigentlich nicht^^
Der einzig erklärbare Grund ist, dass es nie in Schweden registriert war, da hat Heike vollkommen recht.


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klickklack
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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von klickklack »

OK, das kläre ich mit dem Kennzeichen. Kann man ja erfragen. Gehen wir also davon aus, es war schon mal in Schweden angemeldet und es gibt auch ein Kennzeichen (vielleicht nur für die Fotos nicht angebracht), dann geht es wie weiter?

Ich fahre nach Deutschland und dann?


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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von vinbergssnäcka »

Ich finde es äußerst suspekt, das ein Händler das Kennzeichen bei einem Auto zum Verkauf abmontiert....da stimmt etwas nicht.
Normalerweise fährst Du dann mit dem Fahrzeug zu Deiner Zulassungsstelle....und genau dort würde ich an deiner Stelle auch anfragen, wie das abläuft....genauer kann dir hier doch keiner die Frage beantworten.....


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Heike

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Lukä
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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von Lukä »

Den Ablauf kann man im Internet finden. War ganz einfach^^

-ausgefüllter Zulassungsantrag
-SEPA-Lastschriftmandat (Kfz Steuer)
-ausländische Fahrzeugpapiere
-Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO bzw. COC-Papiere oder Datenbestätigung des Herstellers
-elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
-Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
-Nachweis der Verfügungsberechtigung z.B. Kaufvertrag
-Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
-ausländische Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen (sofern vorhanden)


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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von knut245 »

Und Vorsicht mit den Überführungskennzeichen. Die gelten mW im Ausland nicht. Solltest Du nochmal genauer recherchieren, sonst stehst Du blöd da, wenn etwas passiert.


Herowina
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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von Herowina »

@Lukä, wo hast du denn das im Internet gefunden? Sind das deutsche Bestimmungen oder schwedische?

Manches sagt einem doch erstmal nicht soviel, z.B. was ist ein
-- Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO bzw. COC-Papiere oder Datenbestätigung des Herstellers
im Gegensatz zu einem
--Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
??

Das Thema ist in der Tat für manche Leute interessant, ein Nachbar aus Deutschland fragte mich gerade erst danach. Er würde z.B. gerne alte Autos, Oldtimer aus Schweden kaufen. Solche, die z.B. bei Blocket von Privatpersonen angeboten werden - und die dann eben evtl kein Nummernschild mehr haben (weil sie eben so alt sind). Daran dürfte ja rechtlich nichts falsch sein, - das Problem werden eher die bürokratischen Hürden bei der Ausfuhr/ Einfuhr sein.

Ein Unterschied ist sicher auch, ob man das Auto selbst nach D fahren kann oder es auf einem Hänger mitnimmt.

Weitere Infos und Erfahrungen dazu wären sehr willkommen :)


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Wolfi
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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von Wolfi »

Herowina hat geschrieben:@Lukä, wo hast du denn das im Internet gefunden? Sind das deutsche Bestimmungen oder schwedische?

Manches sagt einem doch erstmal nicht soviel, z.B. was ist ein
-- Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO bzw. COC-Papiere oder Datenbestätigung des Herstellers
im Gegensatz zu einem
--Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
??

Das Thema ist in der Tat für manche Leute interessant, ein Nachbar aus Deutschland fragte mich gerade erst danach. Er würde z.B. gerne alte Autos, Oldtimer aus Schweden kaufen. Solche, die z.B. bei Blocket von Privatpersonen angeboten werden - und die dann eben evtl kein Nummernschild mehr haben (weil sie eben so alt sind). Daran dürfte ja rechtlich nichts falsch sein, - das Problem werden eher die bürokratischen Hürden bei der Ausfuhr/ Einfuhr sein.

Ein Unterschied ist sicher auch, ob man das Auto selbst nach D fahren kann oder es auf einem Hänger mitnimmt.

Weitere Infos und Erfahrungen dazu wären sehr willkommen :)
Welche bürokratischen Hürden sollen das denn innerhalb der EU sein ??? Das Ding auf einen Hänger gestellt und los...einen Kaufvertrag sollte man als Eigentumsnachweis dabei haben.


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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von Framsidan »

Wolfgang so einfach ist das nun auch wieder nicht. Lese hier

https://www.transportstyrelsen.se/sv/va ... istrering/

Dann muss es sicher als Import in DE angemeldet werden (glaube ich)


Wolfi
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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von Wolfi »

Framsidan hat geschrieben:Wolfgang so einfach ist das nun auch wieder nicht. Lese hier

https://www.transportstyrelsen.se/sv/va ... istrering/

Dann muss es sicher als Import in DE angemeldet werden (glaube ich)

Wo ist das Problem ? Ist doch klar, dass das Fahrzeug, sofern es angemeldet ist, abgemeldet werden muss. Und eine Bescheinigung, dass es ins Ausland verbracht wurde, sollte ja auch lösbar sein. Wobei das ja hauptsächlich den Verkäufer betrifft.

Ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland in Deutschland anzumelden, ist mit den entsprechenden Papieren ja kein Problem.


Hälsningar

Wolfgang
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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von Framsidan »

Wolfi hat geschrieben:
Herowina hat geschrieben:@Lukä, wo hast du denn das im Internet gefunden? Sind das deutsche Bestimmungen oder schwedische?

Manches sagt einem doch erstmal nicht soviel, z.B. was ist ein
-- Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO bzw. COC-Papiere oder Datenbestätigung des Herstellers
im Gegensatz zu einem
--Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
??

Das Thema ist in der Tat für manche Leute interessant, ein Nachbar aus Deutschland fragte mich gerade erst danach. Er würde z.B. gerne alte Autos, Oldtimer aus Schweden kaufen. Solche, die z.B. bei Blocket von Privatpersonen angeboten werden - und die dann eben evtl kein Nummernschild mehr haben (weil sie eben so alt sind). Daran dürfte ja rechtlich nichts falsch sein, - das Problem werden eher die bürokratischen Hürden bei der Ausfuhr/ Einfuhr sein.

Ein Unterschied ist sicher auch, ob man das Auto selbst nach D fahren kann oder es auf einem Hänger mitnimmt.

Weitere Infos und Erfahrungen dazu wären sehr willkommen :)
Welche bürokratischen Hürden sollen das denn innerhalb der EU sein ??? Das Ding auf einen Hänger gestellt und los...einen Kaufvertrag sollte man als Eigentumsnachweis dabei haben.
Wolfgang auf diese deine antwort, antwortete ich. Erst ist es Export und dann Import und nicht nur auf den Hänger laden und losfahren.

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Wolfi
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Re: Gebrauchtes Auto vom Händler nach Deutschland importiere

Beitrag von Wolfi »

...bei einem Gebrauchten ?

Also mein Auto habe ich aus Belgien. Mit den Papieren zur Zulassungsstelle und zugelassen, fertig. Bei einem Neuwagen ist das natürlich was Anderes.


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Wolfgang
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