Steuerfreibetrag bei Selbständigkeit?

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Jörg A.
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Steuerfreibetrag bei Selbständigkeit?

Beitrag von Jörg A. »

Hallo,

ich habe mal irgendwo gehört, dass man in Schweden einen bestimmten Betrag pro Jahr zu seiner Rente hinzuverdienen darf, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen bzw. ein Gewerbe anzumelden. Kann mir vielleicht jemand sagen, bei welche Grenze diese Steuerbefreiung liegt?

Sobald diese Grenze überschritten wird, besteht auch Steuerplicht auf die Einnahmen, die darüber liegen. Nach meinem Verständnis muss man dann die übliche kommunale Steuer zahlen, die auch jeder Arbeitnehmer entrichten muss und die zusätzlichen Beiträge für die Pension, Krankenkasse, Pflegeversicherung usw. Ist das so korrekt? Dann müssten etwa 50 Prozent der Einnahmen über diesen Freibetrag an den schwedischen Staat abgeführt werden, oder? Alles natürlich unter der Voraussetzung seinen ständigen Wohnsitz in Schweden zu haben.

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.

Bästa hälsningar
Jörg


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Wolfi
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Re: Steuerfreibetrag bei Selbständigkeit?

Beitrag von Wolfi »

Hallo Jörg,

evtl. meinst du 'hobbyverksamhet' ?

50 000.- kr im Jahr sind hier möglich.


Hälsningar

Wolfgang
Jörg A.
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Re: Steuerfreibetrag bei Selbständigkeit?

Beitrag von Jörg A. »

Ja, wahrscheinlich. Ähnlich wie in Deutschland die so genannte Liebhaberei. Mit 50.000,- SEK ist der schwedische Staat dann aber sehr großzügig.

Vielen Dank für die Antwort.

Beste Grüße Jörg


vita
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Re: Steuerfreibetrag bei Selbständigkeit?

Beitrag von vita »

Trotzdem gilt: Anmelden, deklarieren, Quittungen und Rechnungen aufbewahren ...


milli
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Re: Steuerfreibetrag bei Selbständigkeit?

Beitrag von milli »

Wolfi hat geschrieben:Hallo Jörg,

evtl. meinst du 'hobbyverksamhet' ?

50 000.- kr im Jahr sind hier möglich.

Es gibt keinen "Freibetrag" für ein "inkomstgivande hobby".
Jeder Erlös aus einer Hobbymäßigen Unternehmung muss versteuert werden. Skatteverket legt fest, in welches der drei Inkomstlagen, das Hobby fällt. Lediglich bei Einstufung in Inkomstlagen KAPITAL, gibt es bei einmaligen sich nicht wiederholenden Verkäufen, wie z.b. ein Gemälde, einen Freibetrag von 50Tsd. SEK. pro Jahr. Alles andere wird entweder mit Kapitalsteuer oder als gewerbliches Unternehmertum angesehen. Kommunalsteuer und Egenavgifter sind abzuführen. Da gibt es keine Freibeträge. Deklariert wird auf dem Fomular T2, SKV 2051.

Beim Skatteverk gibt es auf der Homepage einen PDF Download, wo das alles ausführlich erklärt wird.

Milli

Ergänzend dazu noch: Die Steuerpflicht bei gewerblicher Tätigkeit ist primär nicht vom Wohnsitz abhängig. Sondern nur wo diese erfüllt werden muss im konkreten Fall. Sonst müsste man ja als Deutscher nur Fastighetsavgift bezahlen, wenn man in seinem schwedischen Haus Wohnsitzmäßig gemeldet ist. (Ich weiss der Vergleich hinkt etwas, aber das Prinzip ist gleich)


Wolfi
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Re: Steuerfreibetrag bei Selbständigkeit?

Beitrag von Wolfi »

milli hat geschrieben:
Wolfi hat geschrieben:Hallo Jörg,

evtl. meinst du 'hobbyverksamhet' ?

50 000.- kr im Jahr sind hier möglich.

Es gibt keinen "Freibetrag" für ein "inkomstgivande hobby".
Jeder Erlös aus einer Hobbymäßigen Unternehmung muss versteuert werden. Skatteverket legt fest, in welches der drei Inkomstlagen, das Hobby fällt. Lediglich bei Einstufung in Inkomstlagen KAPITAL, gibt es bei einmaligen sich nicht wiederholenden Verkäufen, wie z.b. ein Gemälde, einen Freibetrag von 50Tsd. SEK. pro Jahr. Alles andere wird entweder mit Kapitalsteuer oder als gewerbliches Unternehmertum angesehen. Kommunalsteuer und Egenavgifter sind abzuführen. Da gibt es keine Freibeträge. Deklariert wird auf dem Fomular T2, SKV 2051.

Beim Skatteverk gibt es auf der Homepage einen PDF Download, wo das alles ausführlich erklärt wird.

Milli

Ergänzend dazu noch: Die Steuerpflicht bei gewerblicher Tätigkeit ist primär nicht vom Wohnsitz abhängig. Sondern nur wo diese erfüllt werden muss im konkreten Fall. Sonst müsste man ja als Deutscher nur Fastighetsavgift bezahlen, wenn man in seinem schwedischen Haus Wohnsitzmäßig gemeldet ist. (Ich weiss der Vergleich hinkt etwas, aber das Prinzip ist gleich)

Danke, dann muss ich das bei meiner schwedischen Steuerberaterin wohl falsch verstanden haben...


Hälsningar

Wolfgang
Jörg A.
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Re: Steuerfreibetrag bei Selbständigkeit?

Beitrag von Jörg A. »

Hej!

Vielen Dank für die interessanten Informationen.

Für mich ergibt sich daraus eine ganz andere Frage. Sofern ich in Schweden aufgrund bestimmter Tätigkeiten bereits frühzeitig abgabepflichtig werde (bzgl. der Höhe der Einkommen), dann zahle ich doch damit auch in das schwedische Sozialsystem ein, oder? Als nebenher Selbständiger kann ich natürlich nicht vorhersagen, wie hoch meine Einnahmen sein werden. Wie bereits geschrieben, ich gehe als Rentner nach Schweden und habe meine soziale Absicherung somit ja bereits über den deutschen Staat.

Aber wenn ich dann auch aufgrund meiner selbständigen Nebentätigkeit auch Abgaben in Schweden leisten muss, dann wäre doch zum Beispiel meine deutsche Krankenversicherung eigentlich völlig umsonst? Oder liege ich da falsch? Denn ich zahle ja mit meinen Abgaben auch in die försäkringskassa ein...

Beste Grüße
Jörg


milli
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Re: Steuerfreibetrag bei Selbständigkeit?

Beitrag von milli »

hallo,

das schwedische Steuerrecht kennt keinen Extrastatus für Unternehmer mit Rente aus dem Ausland. Es zählt nur die Tatsache, dass du ein Unternehmen betreibst. Egenavgifter und Kommunalsteuer wie bereits erwähnt. Der Krankenkassenbeitrag entspricht in Schweden (einfach ausgedrückt) der Landstingssteuer und ist ein Teil der 30-35%igen Kommunalskatt. Wird für jedes Landsting/Län/Region speziell festgelegt. Hat erstmal mit der Försäkringskasse nichts zu tun. Försäkringskassa verwaltet hauptsächlich die "lohnersatzleistungen/familienleistungen" und verwaltet nebenbei dann auch noch die Auslandskrankenangelegenheiten, im speziellen die Abrechnungen mit dem Ausland.

Als deustcher Rentner bist du dann halt doppelt versichert. Zu beachten ist allerdings, dass dein schwedisches Einkommen/Gewinn in Deutshcland deine Einkünfte erhöht, falls du unbeschränkt steuerpflichtig wählst in D. (Progressionsvorbehalt)

Schöne Grüsse
milli


norrvän
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Re: Steuerfreibetrag bei Selbständigkeit?

Beitrag von norrvän »

Hallo,

ja, man ist quasi doppelt krankenversichert. Man könnte die deutsche Krankenversicherung stilllegen, muss man mit seiner dortigen KV besprechen.
Der Progressionsvorbehalt ist bereits seit 2008 aufgehoben, leider versucht das FA Neubrandenburg, das für die Rentner im Ausland zuständig ist, den noch immer geltend zu machen. Bei Einkommen in Schweden, sollte man ncht vergessen, als unbeschränkt steuerpflichtig in D eingestuft zu werden. Das kann man formlos beantragen. Mit der Steuererklärunist eine Kopie des schwedischen Steuerbescheides oder die Anlage EU/EWR einzureichen.
Schönes Wochenende!


milli
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Re: Steuerfreibetrag bei Selbständigkeit?

Beitrag von milli »

norrvän hat geschrieben:Hallo,

ja, man ist quasi doppelt krankenversichert. Man könnte die deutsche Krankenversicherung stilllegen, muss man mit seiner dortigen KV besprechen.
Der Progressionsvorbehalt ist bereits seit 2008 aufgehoben, leider versucht das FA Neubrandenburg, das für die Rentner im Ausland zuständig ist, den noch immer geltend zu machen. Bei Einkommen in Schweden, sollte man ncht vergessen, als unbeschränkt steuerpflichtig in D eingestuft zu werden. Das kann man formlos beantragen. Mit der Steuererklärunist eine Kopie des schwedischen Steuerbescheides oder die Anlage EU/EWR einzureichen.
Schönes Wochenende!
Hallo,

das obige stimmt nicht ganz den Progressionsvorbehalt betreffend. Der entfällt lediglich bei:
1) passiver Betriebsstätte
2) Vermietung/Verpachtung unbeweglicher Objekte
3) Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft
4) Überlassung von Schiffen
5) Einkünfte von Schiffen oder niedrigem Teilwertansatz von unbeweglichem Vermögen

Als Rentner ohne Wohnsitz in Deutschland aber mit Wohnsitz in Schweden ist man, wenn man keine weiteren Einkünfte in Deustchland hat beim FA Neubrandenburg veranlagt. Und zwar mit beschränkter Steuerpflicht. Man kann einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen (Seite 4 Mantelbogen mit EU/EWR Anlageformular(also nicht formlos!))
Damit werden aber alle ausländischen Einkünfte gemäß §34d EKStG ermittelt und in den Progressionsvorbehalt gemäß §32b Abs.1 Nr3 EKStG einbezogen, soweit sie nicht aufgrund des postiv/negativ Progressionsvorbehalt ausgeschlossen sind. (Siehe die 5 obigen Punkte)

Liegt eine aktive selbstständige Tätigkeit in S vor (in unserem Beispiel und Threaderöffner mal zugrunde gelegt), ist diese Tätigkeit und deren Gewinn bei Beantragung der unbeschränkten Steuerflicht in D dem Progressionsvorbehalt unterliegend. Um nichts anderes geht es in diesem speziellen Fall.

Schöne Grüsse
milli


vita
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Re: Steuerfreibetrag bei Selbständigkeit?

Beitrag von vita »

Das ist m. E. korrekt, so habe ich es auch gehandhabt, auf Rat meines Steuerberaters.


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