mehrere Autos

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nbert
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mehrere Autos

Beitrag von nbert »

Moin,

so weit ich weiß, ist bei einem Umzug ein Auto (pro Person) ohne zusätzliche Steuern in Schweden anmeldbar (bis auf die üblichen Gebühren wie hier viewtopic.php?t=11879 erwähnt).
Für jedes weitere Fahrzeug fallen zusätzliche (Luxus?)steuern an. Ist das richtig und wenn ja, wie viel ungefähr?

Über Hilfe würde ich mich freuen.

Schöne Grüße
Norbert


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33981
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Re: mehrere Autos

Beitrag von 33981 »

hallo,
es gibt nur bei der einfuhr neuer autos die pflicht einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. ansonsten kannst privat alles nach schweden mitbringen, wenn es aus der EU eingeführt wird und die fahrzeugpapiere auf dich ausgestellt sind, bzw. der kaufvertrag auf deinen namen läuft.
https://www.transportstyrelsen.se/sv/va ... skontroll/


nbert
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Re: mehrere Autos

Beitrag von nbert »

Hallo @33981,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Auch danke für den Link. Bisher dort was zum Thema Mehrwertsteuer gefunden.

Ich hoffe auch etwas zur Definition „neu“ zu finden.
Aber blöde fragen kann ich ja auch schon mal hier…
Gilt dann auch die 6000km / 6 Monate Regel?
Was ist mit einem Fahrzeug, das bereits in Deutschland bestellt ist, aber irgendwann dann mal geliert wird.
Genau das überschneidet sich vermutlich bei mir. Ist dann nur die Mehrwertsteuerdifferenz zu zahlen?
Was bezahlt denn ein Schweden, wenn er ein Auto einführt?
Ich hab da auf die schnelle Zahlen mit bis zu 180% gefunden…
Das wäre natürlich höchst unschön…

Also, vor Anmeldung in Schweden ein Auto vorhanden. Nach Anmeldung kommt noch ein zweites Auto, dann halt auch ein Neufahrzeug.
Insgesamt dann vorhanden, zwei Fahrzeuge.

Schöne Grüße
Norbert


33981
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Re: mehrere Autos

Beitrag von 33981 »

hast eine PN


t.klebi
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Re: mehrere Autos

Beitrag von t.klebi »

nbert hat geschrieben: 13. Mai 2023 18:12Genau das überschneidet sich vermutlich bei mir. Ist dann nur die Mehrwertsteuerdifferenz zu zahlen?
Nein.
Vielmehr wirst du als umsatzsteuerlicher Unternehmer behandelt und tätigst in S einen ig. Erwerb. Du musst die schwedische USt auf den Nettopreis des Fahrzeugs an den schwedischen Fiskus abführen.

Da nun aber die Voraussetzungen für eine steuerfreie ig. Lieferung vorliegen (Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen; es an handelt sich um ein Neufahrzeug i.S.d. UStG; der Vorgang unterliegt im Bestimmungsland der Erwerbsbesteuerung), muss der deutsche Händler eine Nettorechnung erstellen.
In der Praxis wird (sollte) er aber eine Kaution in Höhe der USt fordern, welche er nach Vorliegen der Nachweise für die Erwerbsbesteuerung wieder auszahlt.


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