Rentenbezüge in Schweden

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kalopteryx
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Rentenbezüge in Schweden

Beitrag von kalopteryx »

Hej alla,

Ich hätte eine Frage an diejenigen, die als Deutsche schon länger in Schweden leben – aber nicht wissen, ob sie nicht doch irgendwann zurück nach Deutschland müssen / wollen, oder im Ruhestand weiterhin in Schweden leben möchten.

Während meiner Anstellung an einer schwedischen Uni zahle ich selbstverständlich Steuern an Schweden. Das waren erst einmal 4 Jahre, dann 3 Jahre Unterbrechung da angestellt und Steuern bezahlt in Finnland, nun wieder für 2 Jahre in Schweden. Da ich gerne wenn möglich weiterhin in Schweden arbeiten und leben möchte, stellt sich mir die Frage, wie es denn mit Rentenbezügen aussteht a) wenn ich doch nach Deutschland zurück muss, sollte ich keine Anstellung in Schweden mehr finden und b) ob ich anderenfalls (also angestellt bis zur Rente) auch als Rentner in Schweden leben darf – oder rausgekickt werde, wenn ich in Rente gehe und dann also nach D zurück muss.

Das sind sicher keine einfachen Fragen, aber vielleicht hat hier jemand doch schon Erfahrungen gemacht – oder kann mir raten wohin in Schweden ich mich am besten wende – Migrationsverket, Saktteverket oder ähnliches.

Besten Dank!


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Framsidan
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Re: Rentenbezüge in Schweden

Beitrag von Framsidan »

Selbstverständlich dürftest du dann als Rentner auch hier bleiben.
Ich bin auch Rentnerin jetzt und noch hier. Dir werden halt die Jahre angerechnet die du hier gearbeitest hast. Genauso wie die Zeiten in Finnland aber dafür sind dann die Behörden dort zuständig.

In Schweden läuft alles über Pensionsmyndigheten. Die können dir auch alle Fragen genauer beantworten.
Solltest du wieder nach D zurück gehen, gehen die Zeiten hier nicht verloren.

Framsidan


vinbergssnäcka
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Re: Rentenbezüge in Schweden

Beitrag von vinbergssnäcka »

Wenn Du in Rente geht, dann ist das Amt in deinem Wohnsitzland (also zu Zeitpunkt des erreichen des Rentenalters) dafür zuständig, auch aus den restlichen EU Ländern, die dir zustehende Rente zu beantragen. Wenn du aus dem Land keine Rentenansprüche hast, dann ist glaube ich das Land zuständig in welchem du zuletzt gearbeitet hast.
Selbstverständlich hast du als Rentner das Recht, dich in jedem beliebigen EU land niederzulassen..das wurde EU weit so vereinbart. Rauskicken wird dich also niemand.

In Schweden ist es übrigens die pensionsmyndigheten..


liebe Grüsse

Heike

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Urho
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Re: Rentenbezüge in Schweden

Beitrag von Urho »

und falls du besagte pensionsmyndigheten besuchen willst zum befragen die sitzen meist zusammen mit Skatteverket und Försäkringskassan in einem Haus

bei uns in der Kommune sind es sogar dieselben Leute ;P


Framsidan
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Re: Rentenbezüge in Schweden

Beitrag von Framsidan »

Als ich hier die Rente beantragte, packte ich meinen Ordner ein mit allen Unterlagen und ging zu dem verreinbarten Termin. Damals war das noch die FK. Die gingen dann weiter an die deitsche Rentenbehörde.

Aber mit der deutschen Rentenbehörde ha<tte ich so meine Probleme denn das ist ein schlampiger Verein. 3 Mal waren meine Kinderziehungszeiten verschwunden. Jedesmal wollten sie neue Original Geburtsurkunden meiner Kinder :twisted:
Beim 3. Male war ich stocksauer, da meinte doch die Dame dass sie ja schlieslich umgezogen seien und da kann schon was verloren gehen.......
Man muss sich sowas mal vorstellen. Da riss mir endültig die Geduld........

Bei der schwedischen Rentenbeantragung ging alles schnell und schmerzfrei nur die deutschen brauchten lange Zeit.

Framsidan


kalopteryx
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Re: Rentenbezüge in Schweden

Beitrag von kalopteryx »

Hej alla, die sich die Mühe gemacht und auf meine Frage geantwortet haben -

tack så mycket für Eure Erfahrungen und Hilfestellungen. Ich werde also zur Pensionsmyndigheten gehen, und dort meine Lage besprechen. Aber ihr wart eine grosse Hilfe! (Für weitere Kommentare bin ich natürlich immer noch dankbar!)


vinbergssnäcka
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Rentenbezüge in Schweden

Beitrag von vinbergssnäcka »

Als Tipp kann ich dir nur geben das du den Rentenbescheid von Deutschland genau unter die Lupe nimmst. Erst mal alles infrage stellen. Ich habe mich gewundert über meine Fehlzeiten zwischen Schule und Ausbildung und Ausbildung und Studium. Habe nachgefragt ob ich mich denn hätte arbeitslos melden sollen für die sechs Wochen. Darauf kam die Antwort ja wenn ich eine abgeschlossene Ausbildung habe dann werden die Zeiten auch anerkannt. Selbstverständlich habe ich meine Ausbildung abgeschlossen. Dazu musste ich aber nun dem Rentenamt in Deutschland eine beglaubigte Kopie meines Abschlusszeugnis es zu senden. Und siehe da es gibt einige Pluspunkte und eben auch mehr Geld viel Erfolg


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liebe Grüsse

Heike

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