selbständig als freie Illustratorin

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Nadja Illu
Beiträge: 4
Registriert: 17. August 2021 23:41

selbständig als freie Illustratorin

Beitrag von Nadja Illu »

Hallo ihr Lieben,

wir ziehen Ende Januar nach Schweden. Zunächst nur ich mit den Kindern und mein Mann wird pendeln.

Ich arbeite als freie Illustratorin und werde dies auch weiterhin machen.
PN ist kein Problem, da wir das Geld vorweisen können. Dennoch möchte ich mich selbständig machen.
Es ist ja also ein Einzelunternehmen und im Bereich Dienstleistung.
Weiß jemand wie das dann da läuft mit dem Steuer abführen?
Benötige ich ein spezielles Buchhaltungsprogramm? In DE mach in eine Einnahmen- Ausgaben Überschuss Rechnung - der Rest macht der Steuerberater.
Liebe Grüße und danke für Eure Mühe, Nadja


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MarieLouise
Beiträge: 12
Registriert: 8. Dezember 2020 14:00
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Re: selbständig als freie Illustratorin

Beitrag von MarieLouise »

Du musst erst eine Personennummer haben. Wenn du sie hast, beantragst du beim Finanzamt eine „enskild firma“ einzutragen. Dafür musst du ein Formular auf Schwedisch ausfüllen, wo du deine voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben angibst. Wenn du die Genehmigung erhalten hast, kannst du loslegen.

Du musst eine ordentliche Buchhaltung nach schwedischen Gesetz führen und jedes Jahr ein Jahresabschluss machen und den ganzen Jahresabschluss in deiner Steuererklärung angeben. Dafür nimmst du am besten Hilfe. Die „redovisningskonsulter“ tun sowas, finde eine/einen die/der dir hilft, das ist besser als Geld für ein Buchhaltungsprogramm auszugeben. Du kennst ja die schwedischen Regeln nicht und läufst die Gefahr Fehler zu machen. Wenn du ein redovisningskonsult beauftragt hast, gibst du dort einfach alle Belege ab, und er/sie macht die ganze Buchhaltung. Wenn du kein Schwedisch kannst, kann dein redovisningskonsult dir auch mit den Antragsformular helfen. Die vorläufigen Steuern, berechnet nach den Angaben im Antragsformular, führst du jeden Monat ab.

Sollte es eher eine Nebenbeschäftigung sein, kannst du sie auch als „hobbyverksamhet“ in der Steuererklärung angeben. In diesem Fall brauchst du keine „enskild firma“ oder Buchhaltung. Dafür müssen die Einnahmen aber unter 30.000 SEK sein.


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