Einkommensteuer in Schweden

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elch77
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Einkommensteuer in Schweden

Beitrag von elch77 »

Liebes Forum,

ich habe einige Beiträge zum Doppelbesteuerungsabkommen etc. gefunden, aber leider nichts zur konkreten Steuerlast in Schweden.

Mein Anliegen: Ich möchte gerne "offiziell" meinen Hauptwohnsitz nach Schweden verlegen, weiterhin aber in Österreich angestellt bleiben. Damit bleibt die Sozialversicherung in AT, aber die Einkommensteuer wandert nach SE aus.

Kennt jemand eine Quelle, wo man die Steuerbelastung konkret vergleichen könnte? Also in der Form, dass man das zu versteuernde Monats- oder Jahreseinkommen als Basis angibt und dann einen Netto-Vergleich bekommt?

Die "Flucht" aus Österreich hat natürlich keine steuerlichen Gründe.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!


Harald.


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Wernersvensk
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Re: Einkommensteuer in Schweden

Beitrag von Wernersvensk »

Hallo Harald,
wieso geht deine Einkommensteuer mit nach Schweden, alles Einkommen was im Ausland erwirtschaftet wird wird dort auch versteuert,es sei denn
die Firma stellt dich in Schweden an.
Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Östereich und Schweden mußt du nicht zweimal Steuer zahlen?
Durch die Verlegung deines Wohnsitzes nach Schweden wirst du nicht automatisch Einkommensteuerpflichtig,wenn du eine Personnummerbeantragst
und diese bekommst wirst du auch in die Sozialversicherung eingegliedert.
zB die Krankenversicherung geht in die schwedische Versicherungskasse über so lange sie in Österreich bezahlt wird.
mvh Werner


elch77
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Re: Einkommensteuer in Schweden

Beitrag von elch77 »

Hallo Werner,

vielen Dank für deine Antwort!
Durch die Homepage muss ich mich erst durcharbeiten, aber das mit dem "Versteuern, da wo es erwirtschaftet wird" kann unmöglich stimmen. Mit Ausnahmen (Vermietung, ...) ist das gesamte Einkommen ("Welt-Einkommen") dort zu versteuern, wo man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Harald.


milli
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Re: Einkommensteuer in Schweden

Beitrag von milli »

elch77 hat geschrieben: 12. Dezember 2021 13:51 , aber das mit dem "Versteuern, da wo es erwirtschaftet wird" kann unmöglich stimmen. Mit Ausnahmen (Vermietung, ...) ist das gesamte Einkommen ("Welt-Einkommen") dort zu versteuern, wo man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat
das kommt auf das entsprechende doppelbesteuerungsabkommen an. im prinzip wird am gewöhnlichen wohnsitz/aufenthaltsort versteuert. Details regeln dann immer die DBA. Das kann man hier also nicht verallgemeinernd sagen. Es kommt auf die spezielle Situation an.


elch77
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Re: Einkommensteuer in Schweden

Beitrag von elch77 »

Hallo Milli,

du hast natürlich recht, aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es zwischen SE und AT (bzw. innerhalb der EU) derartige DBA gibt.
Weißt du zufällig auch, ob man sich "ohne weiteres" in Schweden anmelden kann? Wird da in irgendeiner Form geprüft, ob man tatsächlich überwiegend im Land lebt?

Harald.


Wernersvensk
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Re: Einkommensteuer in Schweden

Beitrag von Wernersvensk »

Hej,
ich habe in Schweden einen Wohnsitz gehabt, habe dann für eine Firma in Norwegen und Schweden gearbeitet,die Firma hatte in beide Ländern
eine Firma angemeldet.
Das Gehalt aus Norwegen wurde in Norwegen versteuert (bis zu 45%),das Gehalt aus Schweden in Schweden(bis zu 38%)in beide Ländern war die Sozialversicherung enthalten.
In Schweden ist die Sozialversicherung,Krankenversicherung,Rente und Beerdigungsabgabe in den Steuern enthalten.

Zur gleichen Zeit hatte ich noch einen Wohnsitz in Deutschland ohne Probleme,das einzige ist das Fahrzeug welches gefahren wird,
mit D Kennzeichen und Wohnsitz in Schweden maximal ein Halbes Jahr in Schweden ohne Ummeldung.
Mit schwedischem Kennzeichen in Deutschland ohne Nachweis des Wohnsitzes in Schweden ist es Steuerhinterziehung in Deutschland.

mvh Werner :flagge3:


Mips
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Re: Einkommensteuer in Schweden

Beitrag von Mips »

Aus aktuellem Anlass bin ich über diesen Beitrag gestolpert. Hatte vorher diesen interessanten Artikel gefunden. Dort werden viele der Fragen und Herausforderungen angesprochen:

https://www.handelskammer.se/de/nyheter ... so-einfach

Genau diesen Fall werde ich und meine Frau haben. Sie wird laut eine erst vor kurzem geführten Gespräch mit Ihrem Geschäftsführer, tatsächlich erst einmal dauerhaft von Schweden aus arbeiten können. Steuerlich wurde das alles noch nicht betrachtet. Aber für die unternehmen scheint es eben auch herausfordernd zu sein, weil man dadurch sozusagen eine "Zweigstelle" aufmacht die dich nach schwedischem Recht anstellen sollte.


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