Wohnungsverkauf in Österreich

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AnneMarie123
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Wohnungsverkauf in Österreich

Beitrag von AnneMarie123 »

Schönen guten Abend,

mein Name ist Anne-Marie und mein Mann ist Schwede. Nachdem wir nun einige Jahre in Österreich gelebt haben, sind wir vor etwa einem Jahr nach Schweden gezogen.

Nun gelangt eine Eigentumswohnung in Österreich zum Verkauf. Wir erfüllen alle Kriterien, um diese ohne Immobilienertragssteuer zu verkaufen (lange genug Hauptwohnsitz).

Ich dachte, dass durch das Doppelbesteuerungsabkommen ausschließlich Österreich für die Steuer der Immobilienveräußerung zuständig sei.

Nun habe ich allerdings herausgefunden, dass es mit Schweden eine Ausgleichsklausel (und keine Anrechnungsklausel, wie mit den meisten anderen Ländern) gibt. Das bedeutet, dass Schweden die volle Steuer von 22 Prozent berechnen darf.

Ich bin wirklich verzweifelt, da das viel Geld ist und für uns bedeutet, dass wir für die Finanzierung der Wohnung in Schweden einen Kredit aufnehmen müssten. Sollten wir wie in Österreich steuerfrei verkaufen können, bräuchten wir keinen Kredit.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Thematik? Ich hoffe noch, dass ich vielleicht etwas falsch verstanden habe und es in Wahrheit gar nicht so schlimm ist.

Liebe Grüße
Anne-Marie


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Wernersvensk
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Re: Wohnungsverkauf in Österreich

Beitrag von Wernersvensk »

habe dir eine PN geschickt.
vielleicht hilft es etwas
Mvh Werner


33981
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Re: Wohnungsverkauf in Österreich

Beitrag von 33981 »

hallo, macht Euch schlau, ob Ihr uppskov berechtigt seid.

33981


AnneMarie123
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Re: Wohnungsverkauf in Österreich

Beitrag von AnneMarie123 »

Hallo,

ein Steuerberater meinte, es sei schwierig mit uppskov, weil eben Österreich mit Schweden andere Abkommen als zB Deutschland hätte (wo es kein Problem sei). Allerdings war das nur ein Erstgespräch und ich bin mir nicht sicher, wie erfahren er wirklich war.

Danke jedenfalls!
Anne-Marie


t.klebi
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Re: Wohnungsverkauf in Österreich

Beitrag von t.klebi »

AnneMarie123 hat geschrieben: 29. März 2023 19:54 Ich dachte, dass durch das Doppelbesteuerungsabkommen ausschließlich Österreich für die Steuer der Immobilienveräußerung zuständig sei.

Nun habe ich allerdings herausgefunden, dass es mit Schweden eine Ausgleichsklausel (und keine Anrechnungsklausel, wie mit den meisten anderen Ländern) gibt. Das bedeutet, dass Schweden die volle Steuer von 22 Prozent berechnen darf.
Kannst du dafür mal bitte ein Quelle nennen.

Ich würde das so sehe:
Das Besteuerungsrecht liegt beim Belegenheitsstaat, also hier bei Österreich (Artikel 3 (2) DBA Österreich-Schweden) und Schweden stellt die Einkünfte frei.
Und Österreich stellt diese Einkünfte auch frei, weil die Veräußerung einen Befreiungstatbestand im Einkommensteuerrecht erfüllt.


AnneMarie123
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Re: Wohnungsverkauf in Österreich

Beitrag von AnneMarie123 »

Die Quelle ist das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Schweden. Es steht zwar drin, dass Österreich zuständig ist, allersdings findet man dann weiter unten die Ausgleichsklausel (sehr selten innerhalb der EU, aber offensichtlich doch vorhanden).

Also in Österreich steuerfrei bedeutet, dass Schweden den vollen Steuersatz als Kompensation erhält.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10003921 (hier Artikel 20 für die Ausgleichsklausel)


AnneMarie123
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Re: Wohnungsverkauf in Österreich

Beitrag von AnneMarie123 »



Wernersvensk
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Re: Wohnungsverkauf in Österreich

Beitrag von Wernersvensk »

Hej AnneMarie,
warum geht ih nicht einfach in ein Kontor beim Skattemyndigheten und fragt dort nach ,es ist doch ganz unverbindlich ,kostet nichts,notiert wird auch nichts und dann wist ihr es genau.
Mvh Werner


Wernersvensk
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Re: Wohnungsverkauf in Österreich

Beitrag von Wernersvensk »

Hej,
uppskrov Skatt gilt eigenlich für den Verkauf von Häusern in Schweden und könnte eine aufschiebende Wirkung haben.


Wernersvensk
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Re: Wohnungsverkauf in Österreich

Beitrag von Wernersvensk »

war nicht ganz richtig gilt auch für den EWR Raum ,nachlesn auf Skatteverket.


AnneMarie123
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Re: Wohnungsverkauf in Österreich

Beitrag von AnneMarie123 »

Wernersvensk hat geschrieben: 30. März 2023 18:13 war nicht ganz richtig gilt auch für den EWR Raum ,nachlesn auf Skatteverket.
Danke, werde das auch noch mal ansprechen, sobald wir einen guten Steuerberater gefunden haben.


Neuschwede
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Re: Wohnungsverkauf in Österreich

Beitrag von Neuschwede »

Hej, wie ging dies jetzt aus?
Muss man den Gewinn durch den Hausverkauf auch versteuern wenn der Verkauf des Hauses nicht im gleichen Jahr ist wie die Anmeldung in Schweden?
Also Hausverkauf 2024 , Anmeldung in Schweden 2025?


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