Um Rat gefragt

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Birkenlund
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Um Rat gefragt

Beitrag von Birkenlund »

Hallo, ich brauche Rat von Leuten die schon Erfahrungen mit dem Auswandern gemacht haben.

Wie ist es mit dem Wohnsitz beim "Auswandern." Der erste Wohnsitz ist dann ja in Schweden, kann man einen Zweitwohnsitz in Deutschland melden, zumindest zum Übergang? Besitzt man als Einwohner von Schweden dann noch einen deutschen Personalausweis? Ich habe gehört, das man ihn natürlich behält, da man ja noch deutscher Staatsbürger ist, dort aber keine Adresse eingetragen wird?!
Was gibt es noch zu beachten? Über Tipps würde ich mich sehr freuen.

:flagge3: Jasmin
Zuletzt geändert von Birkenlund am 9. August 2008 17:14, insgesamt 1-mal geändert.


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Hanjo
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Beitrag von Hanjo »

Hej Jasmin,
ich kann Dir zu dem Wohnsitz etwas sagen: Man kann nur in dem Land einen Zweitwohnsitz anmelden, in dem man auch den Erstwohnsitz hat.

Nachfragestelle für Arbeitsplätze ist in Schweden www.ams.se - was persönliche Chancen angeht, das kann ich nicht beurteilen.

Wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat ist der deutsche Personalausweis ungültig - was bei einer Polizei/-Zollkontrolle sicher Konsequenzen haben wird, wenn eine EDV-Abfrage gemacht wird.
Mein Tipp: Besorge Dir einen EU-Reisepass, mit dem Du Dich rechtmäßig in jedem Land der EU ausweisen kannst.

Etliches kannst Du auch auf meiner Homepage nachlesen, ich beantworte auch gern Fragen per E-Mail.

Hejdå
Hanjo[/color]


Hannoveraner
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Re: Um Rat gefragt

Beitrag von Hannoveraner »

Birkenlund hat geschrieben:....
Wie ist es z.B. mit dem Wohnsitz, der erst sohnsitz ist dann ja in Schweden, kann man einen Zweitwohnsitz in Deutschland melden, zumindest zum Übergang? Besitzt man als Einwohner von Schweden dann noch einen deutschen Personalausweis?
Lösung kann sein: Wohnsitz in DE + Wohnsitz in SWE. Beides Erstwohnsitze. Ich bin in DE bei meinen Eltern gemeldet, bzgl. Post, Bank, etc. erleichtert mir vieles. Dort einfach nicht abgemeldet und in SWE einfach angemeldet.

Personalausweis:
Braucht man in DE um sich auszuweisen. In SWE reicht der deutsche Pass, wer den nicht mitschleppen will kann auch den Führerschein oder noch besser eine schwedische ID Card mitnehmen. Letzteres stellt die Bank aus. Mitzubringen sind: Personnummer, Foto und eine (schwedische) Person, die bezeugt, dass man der ist, der man vorgibt zu sein. Deutscher Pass kann nach Ablauf in/über die Botschaft erneuert werden. Bei Wohnsitz in DE natürlich beim Bürgeramt vor Ort.

Soviel von der Spreu, die noch im Raum herumfliegt.
Allzuviel Weizen scheint ja nach dem Ausdreschen nicht vorhanden zu sein. :mrgreen:

Cheers, Chris


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Hannoveraner
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Beitrag von Hannoveraner »

Hej hej,

ohne das jetzt ausarten zu lassen.....

Im Meldegesetz steht lediglich, wann und ob man sich anmelden muss. Es geht dort um die "Meldepflicht". Nicht ob man in DE und gleichzeitig gemeldet sein "kann". Dieses geht, es zieht vor allem steuerrechtlich einige Dinge nach sich, aber die stehen auf einem anderen Blatt.

Ob ein Reisepass oder Führerschein ohne Adressangabe reicht steht evtl. im Gesetz. Aber die Polizei kann Dich ohne Probleme bis zur einwandfreien Überprüfung und Sicherstellug Deiner Person (inkl. Wohnsitz) festhalten. Glaub mir, das funktioniert, da bin ich mir sehr sicher...... ;)


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Hannoveraner
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Beitrag von Hannoveraner »

Man braucht eben eine Adresse, an der Post und evtl. Besuch entgegen genommen werden kann.
Am besten nahe Verwandte und auch gut ist, wenn diese recht sesshaft sind. Bsp. Eltern, Schwester, etc.
Dann braucht man nicht andauernd ummelden.

Freddy99 hat geschrieben:...an die GEZ zahlen, ....
Keine Angst, "Radio Tjänst" ruft in SWE früh genug an......
:mrgreen:


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Michael Andresen
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Beitrag von Michael Andresen »

Hanjo hat geschrieben:Wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat ist der deutsche Personalausweis ungültig
Das hatten wir mal aus fuehrlich diskutiert, nachdem ich dasselbe behauptet hatte. Das Ergebnis: nein, der Perso ist nach wie vor gueltig. Weiss leider nicht mehr, in welchem der Schwedenforen. Die entscheidende Information fand sich aber - iirc - auf der Webseite des Aussenministeriums.
Hanjo hat geschrieben: Ich denke, det reglar sig.
*ggg*
Das wollen wir doch nicht hoffen...*

//M

* Fuer die, die Hanjos Wortspiel nicht verstehen: "det ordnar sig" ist ein ueblicher Ausdruck, der zu jeder passenden und unpassenden Gelegenheit gesagt wird und eine höfliche Art ist, eine unangenehmes Gespräch zu beenden. Att regla ist das, was man macht, wenn man eine Wand baut: Vierkante zu einem Fachwerk zusammenfuegen u. ä.


Birkenlund
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Beitrag von Birkenlund »

Danke für die vielen Antworten!
Ich war am Montag beim Bürgerservice um meinen Personalausweis verlängern zu lassen, und die Dame schaute mich etwas verdutzt an, als ich sie fragte, wie das denn sei, wenn man sich aus Deutschland abmeldet. Sie wusste keine Antwort - scheinbar gibt es keine Menschen in Duisburg die ins Ausland gehen... .

Also ich habe das jetzt so verstanden, das man am allerbesten irgendwie alles gleichzeitig macht. Wohnung & Job finden, Abmelden, rüber gehen und Anmelden. Das klingt ziemlich schwierig.
Meine Mum hatte auch die Idee mich weiter in Deutschland angemeldet zu lassen, nur wenn ich ganz ehrlich bin, will ich das gar nicht...

Also noch mal vielen lieben Dank für die zahlreichen Informationen.


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Michael Andresen
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Beitrag von Michael Andresen »

Birkenlund hat geschrieben:Danke für die vielen Antworten!
Ich war am Montag beim Bürgerservice um meinen Personalausweis verlängern zu lassen
Wir haben das damals gleichzeitig (Ausweis verlängern und abmelden) gemacht, und auch mit der Begründung (wo wir doch jetzt nach S gehen, brauchen wir doch... ist so umständlich jedes Mal zur Botschaft..). Wurde anstandslos gemacht. Dann zur Verlängerung des Reisepasses zur Botschaft (später, bnachdem wir schon ne Zeit hier gewohnt hatten): dort die Auskunft bekommen, die auch Hanjo oben verbreitet. Die habe ich dann noch später in irgendeinem Schwedenforum vertreten (die Botschaft sollte es ja wohl wissen...) mußte mich aber belehren lassen. Allerdings kann man ihn aber wohl nicht mehr verlängern lassen, iirc.
Birkenlund hat geschrieben:Also ich habe das jetzt so verstanden, das man am allerbesten irgendwie alles gleichzeitig macht. Wohnung & Job finden, Abmelden, rüber gehen und Anmelden.
Meine Reihenfolge:
1. Arbeit finden
2. Wohnung finden
3. Ummelden [einer zuerst, falls Familie]
[4. Rest der Familie kommt nach, sobald Wohnung eingerichtet falls Familie]
Fertig.

//M


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svenskan
Beiträge: 71
Registriert: 21. Juni 2008 21:02

Beitrag von svenskan »

Der Personalausweis wird bei einer Auwanderung nicht ungültig!Siehe § 5
Ungültigkeit von Personalausweisen

Landespersonalausweisgesetz

Achtung ist eine PDF-Datei

Wer nur innerhalb der EU reist ist mit einem Personalausweis gut bedient, weil er billiger und als Ausweispapier z.B. auch auf innereuropäischen Flugplätzen anerkannt ist und im Gegensatz zur schwedischen ID-kort auch unsere Staatsbürgerschaft enthält, die wir ja für die Registrierung des -/ Permanentaufenthaltsrecht auf jeden Fall brauchen.
Außerdem ist er länger gültig als ein Reisepass.

Kopiere mal das für uns außerhalb von Deutschland wichtige rein.

§ 1*
Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das
16. Lebensjahr vollendet haben und die nach den Vorschriften des Landesmeldegesetzes
der Meldepflicht unterliegen oder keine Wohnung haben, sind verpflichtet,
einen Personalausweis zu besitzen.

(4) Deutsche, die der Ausweispflicht nach Absatz 1 nicht unterliegen, können auf Antrag einen Ausweis (Personalausweis oder einen vorläufigen Personalausweis) erhalten

§ 3*
Ausweisbehörde
(3) Hat der Ausweisbewerber keine Wohnung im Geltungsbereich des Melderechtsrahmengesetzes, so ist die Ausweisbehörde zuständig, in deren Bereich er sich aufhält.

§ 4*
Antragstellung
(4) Bei der Antragstellung gibt der Antragsteller folgende Daten einschließlich
der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise an:
11. Familienname und gegebenenfalls Geburtsname,
12. Vornamen, unter Bezeichnung des Rufnamens,
13. gegebenenfalls der Doktorgrad,
14. gegebenenfalls der Ordens- oder Künstlername,
15. Tag und Ort der Geburt,
16. Körpergröße,
17. Augenfarbe,
18. gegenwärtige Anschrift,
19. Staatsangehörigkeit,
10. zuletzt ausgestellter Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
(Ausstellungsbehörde, -datum, Gültigkeitsdauer),
11. gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, gegebenenfalls Doktorgrad,
Anschrift, Tag der Geburt).
Der Antragsteller ist verpflichtet,
1. die erforderlichen Unterschriften in der für die Ausstellung des Ausweises
notwendigen Form zu leisten;
2. ein Lichtbild in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit einzureichen,
das aus neuerer Zeit stammen und das Gesicht des Ausweisbewerbers
in einer Höhe von mindestens 20 mm zweifelsfrei erkennen lassen
muß; das Lichtbild muß die Person ohne Kopfbedeckung zeigen; von der
Verpflichtung, daß das Lichtbild den Ausweisbewerber ohne Kopfbedekkung
zeigen muß, können aus wichtigem Grund Ausnahmen zugelassen
werden; der Hintergrund des Lichtbildes muß heller als die Gesichtspartie
sein; für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden
zwei Lichtbilder abgegeben.
Soweit notwendig, erbringt der Antragsteller alle weiteren Nachweise, die zur
Feststellung der Identität und der Staatsangehörigkeit erforderlich sind.
§ 5
Ungültigkeit von Personalausweisen
und von vorläufigen Personalausweisen

Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis ist ungültig, wenn
1. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht mehr
zuläßt,
2. er verändert worden ist,
3. Eintragungen fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die gegenwärtige
Anschrift oder Körpergröße – unzutreffend sind,
4. seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.

Gruß Svenskan :wink:


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