Entbindung im Urlaub in Schweden

nightbow
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Beitrag von nightbow »

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Schulkind

Geburt

Beitrag von Schulkind »

Die Entbindungen mit Lustgas sind keinesfalls natuerlicher, als ohne, im Gegenteil. Die Anwendung fuehre ich vielmer auf die "unnatuerlichere" Herangehensweise im Umgang mit Geburt in Schweden zurueck. Betäubung muss hier einfach sein,nur wenige wollen es ohne versuchen.
Es gibt Studien, die darauf hindeuten, dass die Beschäftigten in den Entbindungsabteilungen durch die ständig erhöhten Lustgaskonzentrationen vermehrt an u.a. Störungen des Nervensystems und an einer erhöhten Abortrate leiden. Mancherorts wird deshalb der Einbau verbesserter Filteranlagen oder sogar der Verbot von Lustgas gefordert. Als unngenehme Nebenwirkungen der Entbindenden sind Uebelkeit,Kopfschmerzen, Benommenheit und Erinnerungsluecken am häufigsten.
Man kann den Einsatz von Lustgas natuerlich verweigern, ist halt bloss untypisch.
Ich wuerde empfehlen, das Krankenhaus der Wahl vorher zu besuchen und dort schon die Unterlagen vorzulegen und eine Vorsorge durchfuehren zu lassen, damit, wenn ´s dann losgeht, nicht erst noch Blutgruppe etc bestimmt werden muessen.
Je nachdem wie lange ihr vor Termin in S ankommt, wäre ein Untersuchungstermin im Krankenhaus, in meinen Augen nicht verkehrt. So wuessten beide Seiten, auf was sie sich einlassen und Du wärst beruhigter. Nach 48h erfolgt das Neugeborenenscreening und die Untersuchung durch den Kinderarzt, dafuer muesstest Du nochmal in die Klinik, die Du nach fruehestens 6h nach der komplikationsfreien Entbindung mit dem Wurm verlassen kannst. Der Partner kann nicht in allen Fällen nach der Geburt bleiben, wenn auf der Entbindungsstation kein Platz frei ist. Aber das könnt ihr ja alles vor Ort mit dem Personal besprechen und erfahren, wie es just an eurem Urlaubsort ist.
Das Krankenhaus erstattet umgehend Meldung ueber die Geburt an das Skatteverket, von dort bekommt man einen Personbevis, der geht an die deutsche Botschaft in Stockholm, die benötigen Geburts, Heiratsurkunde,Meldebescheinigung/Personbevis und die Reisepässe und ein paar Kronen und ein paar Wochen Zeit und dann erhält man den Kinderreisepass. Vielleicht gibt es noch ein Schnellverfahren.
In welche Region fahrt ihr? :flagge3: Wuensche gutes Gelingen und einen guten Aufenthalt unter diesen ganz besonderen Umständen.


Schulkind

Geburtsurkunde

Beitrag von Schulkind »

Die Geburtsurkunde bekommen im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige, was euer Kind sein wird (gehe davon aus, ihr seid beide deutsch) beim Standesamt Berlin 1 auf Antrag innerhalb der ersten 6 Lebensmonate (Bearbeitungszeit z.Zt.6 Monate).
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/index.html


nightbow
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Beitrag von nightbow »

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irni
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Beitrag von irni »

nightbow hat geschrieben:wenn die eltern jetzt deutsch/schwedisch sind, dann bekomme ich also zwei pässe für das kind?
Ja, kannst du bekommen, aber wozu?
Meine Kinder haben nur den schwedischen, aber doppelte Staatsbürgerschaft, das scheint aber in keinem Dokument auf.

Nochmals zur Geburt in Schweden.
Hier sind sie wirklich fürchterlich lästig. Das Haupthema bei allen Studienbesuchen und Vorbereitungen für die Geburt ist Schmerzlinderung. Ich musste wirklich mit Händen und Füssen dafür kämpfen nicht doch noch was verpasst zu bekommen und da sagte ich schon bei der Einschreibung, dass ich keine Schmerzlinderung haben wollte.
Aus der Region Örebro gehen Frauen nach Karlskoga weil sie die persönliche Betreuung und die Möglichkeit den Partner auch nach der Geburt mitzuhaben schätzen. Aber willst du gleich nach Hause gehen spielt das ja keine Rolle. Hier heisst es wirklich zu recherchieren, die Unterschiede sind gross.


/irni
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo! Ich bin Gast in Eurem Forum, habe aber als Deutsche vor knapp 2 Jahren unseren Sohn hier entbunden (in Karlskoga :pfeif: ). 12 Stunden muss man hier und in Örebro mindestens bleiben nach der Geburt. Ich hatte drei tolle Hebammen und bei der Geburt war eine total blöde dabei. Die Ärztin war superklasse. Es hat einige Kraft gekostet, die Hebammen davon zu überzeugen, was ich will. Hier ist eher alles Standard und wenn man bestimmte eigene Vorstellungen hat, braucht es Überzeugungsarbeit. Lachgas haben sie mir auch angedreht. Ich habe denen fast in die Maske gek.... :lol: .
Die Anmeldung hat bei uns das Krankenhaus übernommen. Allerdings waren wir im schwedischen System drin, hatten personnummer etc. Ansonsten muss man das bestimmt selber machen. Geburtsurkunde gibt beim Standesamt I in Berlin. Hat bei uns nur 14 Monate gedauert.... Pass gabs bei der Botschaft in Stockholm, da mussten wir mit beiden Eltern hinfahren. Dort bekommt man den Pass sofort mit (man muss allerdings ein Foto des Kindes nach bestimmten Kriterien mitbringen...). Es gibt auch Honorarkonsulate, bei denen man einen Pass beantragen kann, aber da dauert das eine Weile. Vielleicht können die dort wenigstens übergangsweise Dein Kind in einen von Euren Pässen eintragen?
Wichtig ist, dass Deine deutsche Krankenkasse eine Kostenübernahme zusagt! Hast Du dort mal gefragt? Reisekrankenversicherungen dürften dieses Risiko nicht decken, vor allem, da Du nahe am ET bist. Und ich denke, die Krankenkasse wird sich auch sträuben.

Ich persönlich würde den Urlaub entweder verschieben oder abblasen! Geburt ist hier STANDARD und nichts mehr. Keine Wassergeburt, nichts... Nichtmal Karlskoga hatte Sonderausstattung wie Pezziball oder Seil oder so... Geburt heisst hier auf dem Bett liegen! Ok, man darf auch mal aufstehen. Aber ansonsten: LIEGEN!

LG wir aus Karlskoga


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Elchi21
Beiträge: 27
Registriert: 19. Januar 2009 21:40
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Beitrag von Elchi21 »

Hej nightbow,

nein, Lachgas ist für das Baby eine recht entspannte Angelegenheit.


nichts ist unmöglich...
Hjärta

Antwort vom auswärtigen Amt

Beitrag von Hjärta »

Hallo ihr Lieben :wink:

Da bin ich endlich wieder, hatte viel zu erledigen die letzten Tage und komme nun erst heute dazu Euch zu antworten. :-tschuldigung

Vielen, vielen Dank erst einmal für Eure Mühe und die lieben Antworten.
Hmmm vllt ist es ja eine verrückte Idee, aber ich habe mir das ganze nicht so kompliziert vorgestellt :pfeif:

Inzwischen habe ich eine Antwort vom auswärtigen Amt erhalten und kopiere sie Euch hier gleich im Anschluss.
Ich bin etwas enttäuscht das es wirklich so ziemlich wie unmöglich ist und nun brauchen wir einen Plan B :smiling:
Ach ja, wir wären in der Nähe von Malmö.

So, und nun die Antwort vom auswärtigen Amt.

Sehr geehrte Frau XXX,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Da sich Ihre Fragen größtenteils auf schwedische Verfahrensweisen beziehen, ist die korrekte Stelle zur Beantwortung die Schwedische Botschaft in Berlin (http://www.swedenabroad.com/Start____15406.aspx; Rauchstraße 1, 10787 Berlin, Tel.: 030-50 50 60, Fax: 030-50 50 67 89, E-Mail:
ambassaden.berlin@foreign.ministry.se), ich möchte mich aber gerne bemühen, Ihnen im folgenden ein paar nützliche Hinweise zu geben.

In Schweden gibt es sowohl Haus- als auch Klinikgeburten. Die Entscheidung, wo entbunden wird, hat für Sie als nicht in Schweden ansässige Deutsche (ich gehe im folgenden davon aus, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) aber weitreichende Konsequenzen, die über Fragen wie Sicherheit und ausreichende gesundheitliche Versorgung hinausgehen.
Ihr Kind benötigt zur Ausreise unbedingt (in diesem Fall, da Sie nicht im Amtsbezirk der Botschaft wohnen, provisorische) Ausweispapiere, die in Schweden nur von der hiesigen Deutschen Botschaft in Stockholm und nur unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Registrierung Ihres Kindes, der Beurkundung seiner Geburt durch die zuständigen schwedischen Behörden und der Vorlage der entsprechenden Dokumente ausgestellt werden können.
Welche Papiere hier im einzelnen notwendig sind (und von Ihnen z.T.
bereits aus Deutschland mitgeführt werden müssten), können Sie den einschlägigen Merkblättern (für Passbeantragung bzw. für die Geburt deutscher Kinder in Schweden usw.) auf der Homepage der Botschaft
(http://www.stockholm.diplo.de/Vertretun ... tsche.html)
entnehmen.

Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist in Schweden das Steueramt (/Skatteverket/; siehe auch www.skatteverket.se bzw.
http://www.skatteverket.se/4.18e1b10334 ... 00039.html). Als Geburtsort muss der tatsächliche Ort der Entbindung eingetragen werden.
Schwedische Personstandsurkunden sehen allerdings nicht aus wie deutsche Urkunden, und da für Ausstellung Ihrer Papiere (und die Ihres Kindes) im weiteren Verlauf die deutschen Behörden an Ihrem Wohnort zuständig sind, empfehle ich die dortige Anfrage hinsichtlich künftig notwendiger Unterlagen, Übersetzungen etc.

Zur korrekten Beurkundung der Geburt benötigt das Steueramt entsprechende Unterlagen/Angaben, die nach Wissen der Botschaft im Regelfall vom Krankenhaus gestellt werden. Beim Besuch des lokalen Steueramtes müssen Sie (vor dem Hintergrund der international zunehmenden Zahl von Kindesentführungen) nachweisen können, dass das Kind, dessen Registrierung Sie wünschen, auch wirklich Ihres ist. Der Botschaft ist leider nicht bekannt, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen eine Registrierung Ihres Kindes nach Hausgeburt/Entbindung durch eine (ausländische) Hebamme im Hinblick auf formelle Erfordernisse möglich ist. Hierzu empfehle ich Ihnen den Direktkontakt mit Skatteverket bzw. der Schwedischen Botschaft, s.o.

Eine andere Schwierigkeit birgt die Frage der Namenserteilung. Je nachdem, ob Sie und der Kindesvater verheiratet sind oder nicht, sehen die Möglichkeiten der Namenswahl für das Kind unterschiedlich aus; die Wahl muss bei Registrierung durch die schwedischen Behörden aber korrekt erfolgen und beurkundet werden.
Die Unterlagen, die wiederum für die Ausstellung von Ausweispapieren für Ihr Kind bei der Botschaft benötigt werden (s.o.), müssten nach Unterzeichnung durch Sie von einem deutschen Honorarkonsul in Südschweden beglaubigt werden, bevor Sie zur Bearbeitung nach Stockholm geschickt werden können.

Die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes wird, was den deutschen Rechtsbereich betrifft, nicht vom Geburtsort beeinflusst, sondern hängt von Ihrer und der Staatsangehörigkeit des Kindesvaters ab.
Die Kostenfrage müssen Sie mit Ihrer Krankenversicherung klären. Eine gültige EU-Chipkarte hilft hier zwar in akuten Fällen, aber inwieweit dies auch für eine Entbindung zutrifft bzw. inwieweit eine Entbindung in diesem Fall als "akut" betrachtet wird, kann die Botschaft nicht beurteilen.

Ich hoffe, die obigen Hinweise helfen Ihnen weiter. Zusammenfassend rät die Botschaft Ihnen aufgrund der oben geschilderten Schwierigkeiten und potentiellen Probleme allerdings dringend von Ihrem Vorhaben ab.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Olson



Framsidan
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Beitrag von Framsidan »

Hjärta ich würde erst mal in ruhe und Frieden das Kind zur Welt bringen und dann ein andersmal fahren.

Denn was ist schon ein Urlaub gegen einen neuen Erdenbürger?

Elisabeth


nightbow
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Beitrag von nightbow »

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Zuletzt geändert von nightbow am 5. März 2010 12:30, insgesamt 1-mal geändert.


maus2903
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Beitrag von maus2903 »

Hallo alle zusammen, ist ja hoch interessant und dabei ist mir noch eine Frage aufgefallen, die ich gern beantwortet bekommen möchte.

Staatsbürgerschaft: gibt es wirklich die Möglichkeit eine geteilte Staatbürgerschaft zu haben? Meines erachtens ist es so, dass Schweden die ohne Beanstandungen anerkennt, man aber von Deutschland automatisch die Staatbürgerschaft abgesprochen bekommt, da es bis jetzt nur bei den Türken die Möglichkeit der geteilten gibt.

Wäre wirklich toll wenn das einer genauer weiss. Wir hätten in diesem Jahr die Chance die schwedische Anzunehmen aber eine geteilte wäre mir doch Lieber.

Danke im Voraus!


Hjärta

Beitrag von Hjärta »

Es ist nicht so, dass der Geburtstermin in den Urlaub fällt. Nein, er ist über 2 sogar fast 3 Wochen NACH dem Urlaub.
Unsere 2 Großen kamen beide fast 2 Wochen nach dem Termin und so haben wir gedacht, das wir doch noch in den Urlaub fahren könnten.
Ich fragte nur, weil man ja vorbereitet sein möchte. Für den Fall, das es doch im Urlaub kommt :pfeif:
Aufgrund der unverhältnismäßigen Bürokratie, käme eine Geburt in Schweden nicht in Frage! :lila:


Gast

Beitrag von Gast »

Maus, Du kannst eine doppelte Staatsbürgerschaft bekommen! Ich nehme an, Ihr seid dann 5 Jahre hier in Schweden? Denn vorher kann man die schwedische nicht beantragen.
Ich persönlich würde und werde die deutsche Staatsbürgerschaft nicht ablegen, denn seine Herkunft kann man nicht leugnen. Warum auch?


Framsidan
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Beitrag von Framsidan »

Ja Maus seit 1 oder 1 1/2 Jahren kann man die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Früher ha tman ja automatisch die deutsche verloren wenn man die schwedische beantragt hat und bekam.

Aber jetzt ist das geändert. Früher konnten nur die Kinder bis zum 18. Lebensjahr doppelte haben dann mussten sie sich entscheiden.


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spanni
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Beitrag von spanni »

Mit dem Gedanken hatten wir auch schon mal gespielt.
1.Meine Auskunft bei beiden Behörden ist, dass das Herkunftprinzip zählt. Ist nicht so wie in Amerika.
2.Doppelte Staatsbürgeschaft gibt es so nicht mehr, wird nach meiner letzten Auskunft von D als auch von S abgelehnt, jedenfalls offiziell.

Ansonsten bei Deiner Geburt alles gute und vor allen Dingen ein gesundes Kind.


Glücklich ist der, der mit dem zufrieden ist was er hat.
Es grüßt der Spanni

www.schweden-fuer-jeden.de
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