Entbindung im Urlaub in Schweden
Ein bisschen Klarstellung:
Früher gab es Abkommen, um doppelte Staatsbürgerschaften zu vermeiden. Das Prinzip ist in Deutschland bis heute gültig-
Schweden hat im Jahr 2001 doppelte Staatsbürgerschaften freigegeben.
In Deutschland ist das nicht ganz so einfach. Generell gilt nach wie vor, dass die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft automatisch zum Verlust der deutschen führt.
Es gibt aber ein paar Ausnahmen, in denen der deutsche Staat eine andere Staatsbürgerschaft duldet:
1. die angesprochene doppelte Staatsbürgerschaft für Jugendliche. Das Modell ist umstritten und wird wohl irgendwann gekippt werden.
2. Seit 2000 kann eine andere Staatsbürgerschaft dann angenommen werden, wenn man dafür "triftige Gründe" hat und weiterhin eine Bindung an Deutschland erkennbar ist. Dazu muss man erst eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung einholen, und zwar unbedingt bevor man den Antrag auf Einbürgerung stellt.
3. Seit 28.8.2007 ist diese Genehmigung nicht mehr erforderlich, wenn man Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder Schweizer werden möchte (siehe http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... gkeit.html). Nach dieser Regelung kann man also problemlos Schwede werden.
Allerdings sollte man sich immer nochmal informieren, wenn man den Antrag stellen möchten - damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft kommt es, wenn ich mich recht erinnere, in jedem Falle dann, wenn man in die Streitkräfte eines anderen Landes eintritt.
Früher gab es Abkommen, um doppelte Staatsbürgerschaften zu vermeiden. Das Prinzip ist in Deutschland bis heute gültig-
Schweden hat im Jahr 2001 doppelte Staatsbürgerschaften freigegeben.
In Deutschland ist das nicht ganz so einfach. Generell gilt nach wie vor, dass die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft automatisch zum Verlust der deutschen führt.
Es gibt aber ein paar Ausnahmen, in denen der deutsche Staat eine andere Staatsbürgerschaft duldet:
1. die angesprochene doppelte Staatsbürgerschaft für Jugendliche. Das Modell ist umstritten und wird wohl irgendwann gekippt werden.
2. Seit 2000 kann eine andere Staatsbürgerschaft dann angenommen werden, wenn man dafür "triftige Gründe" hat und weiterhin eine Bindung an Deutschland erkennbar ist. Dazu muss man erst eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung einholen, und zwar unbedingt bevor man den Antrag auf Einbürgerung stellt.
3. Seit 28.8.2007 ist diese Genehmigung nicht mehr erforderlich, wenn man Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder Schweizer werden möchte (siehe http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... gkeit.html). Nach dieser Regelung kann man also problemlos Schwede werden.
Allerdings sollte man sich immer nochmal informieren, wenn man den Antrag stellen möchten - damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft kommt es, wenn ich mich recht erinnere, in jedem Falle dann, wenn man in die Streitkräfte eines anderen Landes eintritt.
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Genau Hansbaer das gleiche wurde mir august 2007 auch gesagt bei der Deutschen botschaft.
Habe mich dann aber auch beim auswärtigem amt durchgelesen und es bestätigt bekommen.
Mit den Kindern oder Jugendlichen war es ja schon lange so dass sie Schweden und Deutsche waren bis zu 18 Jahren dann mussten sie sich entscheiden. Weiss das von einer ehemaligen Arbeitskollegin die Schwedin ist und ihr Mann Deutscher. Die Kinder hatten doppelte Staatsbürgerschaft.
Habe mich dann aber auch beim auswärtigem amt durchgelesen und es bestätigt bekommen.
Mit den Kindern oder Jugendlichen war es ja schon lange so dass sie Schweden und Deutsche waren bis zu 18 Jahren dann mussten sie sich entscheiden. Weiss das von einer ehemaligen Arbeitskollegin die Schwedin ist und ihr Mann Deutscher. Die Kinder hatten doppelte Staatsbürgerschaft.
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